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3. TECHNIK Rollgerüste<br />

Aufstellung, Veränderung und Abnahme<br />

Rollgerüste müssen nach den Anweisungen des Lieferanten<br />

aufgestellt und abgebaut werden.<br />

Die Unterlage muss eben und ausreichend tragfähig sein.<br />

Das Rollgerüst muss senkrecht stehen und es darf nicht möglich sein,<br />

dass es kippt.<br />

Das Rollgerüst muss mit einer Innentreppe oder Leiter ausgestattet<br />

sein, die man verwenden muss, wenn man auf das Gerüst steigen<br />

will. Die Zugangsöffnung muss mindestens 0,4 x 0,6 m groß<br />

sein, und sie muss mit Scharnieren befestigten Klappen oder Schiebeklappen<br />

ausgestattet sein. Die Klappen müssen geschlossen sein,<br />

wenn auf dem Boden gearbeitet wird.<br />

Ab einer Höhe von 2 m muss immer ein Geländer angebracht sein. Geländer<br />

müssen auch an niedrigeren Gerüsten angebracht sein, wenn<br />

eine besondere Absturzgefahr besteht oder wenn ein Sturz auf die<br />

Unterlage besonders gefährlich wäre. Geländer bestehen aus einer<br />

Handleiste in 1 Meter Höhe, einer Knieleiste in 0,5 Meter Höhe und einem<br />

Fußbrett von mindestens 0,15 m<br />

Die Arbeitsplattform muss das Gerüst sowohl in der Breite als auch in<br />

der Länge völlig ausfüllen. Der Boden darf nicht kippen oder sich verschieben<br />

können, und die Räder müssen fest sitzen.<br />

Arbeit auf Rollgerüsten<br />

Alle Räder müssen während der Verwendung festgestellt sein. Die<br />

Bremsen müssen während der Verwendung von Werkzeug leicht zu<br />

bedienen sein.<br />

Auf dem Gerüst dürfen sich keine Personen befinden, wenn dieses<br />

verschoben wird.<br />

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