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Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde<br />

(Arbejdstilsynet)<br />

1. ARBEITSSCHUTZGESETZ<br />

UNDSICHERHEITSARBEIT<br />

Fünf Arten von Beratungsanordnungen<br />

Die Arbeitsaufsichtsbehörde kann Arbeitgebern vier Arten von Beratungsanordnungen<br />

erteilen:<br />

● Bei komplizierten und schwerwiegenden Verstößen, bei denen<br />

sich schwer eine dauerhafte Lösung des Arbeitsproblems finden<br />

lässt.<br />

● Bei fünf oder mehr Verstößen des Unternehmens gegen die Arbeitsschutzbestimmungen.<br />

● Bei wiederholten Verstößen, bei denen es in den verschiedenen Produktionseinheiten<br />

des Unternehmens 15 oder mehr Verstöße gegen<br />

die Arbeitsschutzbestimmungen innerhalb des gleichen Bereichs<br />

gibt (üblicherweise bei größeren Unternehmen).<br />

● Wenn die Arbeitsaufsichtsbehörde der Ansicht ist, dass die psychischen<br />

Arbeitsverhältnisse näher geprüft werden müssen.<br />

Bauherren kann eine Art von Beratungsanordnungen erteilt werden:<br />

● Wenn die Arbeitsaufsichtsbehörde beurteilt, dass der Bauherr seiner<br />

Pflicht zur Erstellung eines „Plans für die Sicherheit und Gesundheit“<br />

nicht nachgekommen ist oder der Plan wesentliche<br />

Mängel enthält.<br />

Unternehmen, die gegen Beratungsanordnungen der Arbeitsaufsichtsbehörde<br />

Beschwerde einlegen möchten, müssen ihre Beschwerde<br />

spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Entscheidung der<br />

Arbeitsaufsichtsbehörde an den Beschwerdeausschuss für den Arbeitsschutz<br />

(Arbejdsmiljøklagenævnet) schicken.<br />

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