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5. ARBEITSABLÄUFE Schachtarbeiten<br />

SCHACHTARBEITEN<br />

Eine erfahrene Person sollte die Erdarbeiten leiten und überwachen;<br />

dazu gehört, dass sie die Beschaffenheit des Bodens untersucht<br />

und zu der Böschungsneigung und dem Einsatz von Versteifungsmaterial<br />

Stellung nimmt.<br />

Bevor Sie mit dem Graben beginnen, kann es erforderlich sein, Folgendes<br />

bei den lokalen Behörden oder Versorgungsgesellschaften<br />

in Erfahrung zu bringen:<br />

● Verschmutzung des Bodens durch frühere Produktion oder durch<br />

Mülldeponien.<br />

● Eventuelle frühere Grabungen in Verbindung mit Versorgungsleitungen<br />

o.Ä.<br />

● Sie müssen besonders darauf achten, ob sich Installationen im Boden<br />

befinden. Das können z.B. Gas- oder Fernmeldeleitungen sein.<br />

● Grabungsgenehmigung der kommunalen Behörden.<br />

Es kann erforderlich sein, vor den Erdarbeiten Bodenuntersuchungen<br />

durchzuführen, z.B. um festzustellen, ob der Boden verunreinigt<br />

ist und wenn ja, in welchem Umfang.<br />

Schriftliche Beurteilung - Arbeitssplan<br />

Bei Erdarbeiten in Tiefen von mehr als 5 m (besonders gefährlicher<br />

Arbeit) muss der Arbeitgeber eine schriftliche Beurteilung der Duchführung<br />

der Arbeit vornehmen. Die Beurteilung muss, wenn erforderlich,<br />

konkrete Maßnahmen enthalten, damit eine eventuelle Gefahr<br />

vermieden werden kann.<br />

Wenn es mehr als einen Arbeitgeber gibt, muss der Bauherr in solchen<br />

Fällen auch einen Plan für Sicherheit und Gesundheit anfertigen. Alle<br />

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