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Fassaden- und Maurergerüste<br />

3. TECHNIK<br />

Geländer<br />

Bei Sturz- oder Unfallgefahr von einer Gerüstetage ist immer ein<br />

Geländer aufzustellen . Geländer bestehen aus einer Handleiste in<br />

1,0 Meter Höhe, einer Knieleiste in 0,5 Meter Höhe und einem Fußbrett<br />

von mindestens 0,15 m<br />

Abschirmung<br />

Es muss eine niedrige Absperrung oder Abschirmung, die die Umgebung<br />

sichern kann, wenn die Gefahr besteht, dass Baumaterial oder<br />

Ausrüstung vom Gerüst herabstürzen kann, aufgestellt werden.<br />

Gerüstdecke<br />

Die Gerüstdecke muss tragfähig und steif sein, und sie muss das gesamte<br />

Gerüst ausfüllen. Sie muss entsprechend den geltenden Normen<br />

und Standards dimensioniert und ausgeführt werden. Sie muss<br />

die erforderliche Stärke, Steife und Stabilität sichern. Vermeiden Sie<br />

Überlappungen auf dem Gerüstboden, da sonst die Gefahr besteht,<br />

dass man darüber stolpert und fällt. Lassen sich Überlappungen nicht<br />

vermeiden, müssen sie mindestens 25 cm betragen. Keilförmige Stükke<br />

erleichtern das Fahren mit Schubkarren und Steinwagen.<br />

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