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Zugangswege<br />

4. BAUSTELLENEINRICHTUNG<br />

Fluchtwege<br />

288<br />

Die Fluchtwege müssen im Plan für Sicherheit und Gesundheit (SiGe-<br />

Plan) beschrieben sein, der auch beschreiben muss, wer sie einrichten,<br />

warten und entfernen muss.<br />

Denken Sie in folgenden Fällen über die Einrichtung von Fluchtwegen<br />

nach:<br />

● Arbeit in Ausschachtungen oder Baugruben,<br />

● Arbeit auf Dächern.<br />

● Bei Dachpappenarbeit, bei der immer zwei Zugangs-/Fluchtwege<br />

verfügbar sein müssen,<br />

● Bei Rohrverlegung in Verbindung mit Abwasser, Wasser, Fernwärme,<br />

Gas usw.<br />

● Arbeit beim Abriss von Gebäudeteilen,<br />

● Aufstellung von Gerüsten und Arbeit auf Gerüsten,<br />

● Arbeit in geschlossenen Räumen, Brunnen usw.<br />

● Arbeit in Aufzügen, auf Gabelstaplern, Kränen, Masten, Schornsteinen<br />

o.Ä. Es muss möglich sein, an Ort und Stelle Hilfe herbei zu<br />

rufen, z.B. um im Notfall herunter gelassen zu werden.<br />

● Arbeit in Kanälen, Rohren o.Ä.<br />

● Arbeit in Belüftungshohlräumen, Dachräumen o.Ä.<br />

● Aufenthalt in Bauhütten, Mannschaftswagen, Containern usw.<br />

● Wo die Arbeitsumgebungen überschwemmt werden können.

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