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3. TECHNIK Hebestellungen<br />

Journal<br />

Auf der Hebestellung oder in ihrer Nähe muss sich ein Journal befinden.<br />

Es muss den Hintergrund der Ausrüstung beschreiben und Angaben<br />

zu Belastungsproben, Reparaturen und Inspektion enthalten. Der Eigentümer<br />

der Vorrichtung führt das Journal.<br />

Inspektion<br />

Mindestens einmal jährlich muss der Lieferant oder eine andere sachkundige<br />

Person eine Generalinspektion durchführen.<br />

Einrichtung<br />

Die Hebestellung ist eine Arbeitsplattform oder ein Bootsmannsstuhl<br />

mit Hebewinde, Aufhängung und Fangeinrichtung. Hebestellungen<br />

sind Maschinen und müssen deshalb eine CE-Kennzeichnung<br />

tragen. Die Gebrauchsanweisung des Lieferanten muss entsprechend<br />

den Bestimmungen der Gewerbeaufsicht im Erlass betreffend<br />

die Einrichtung technischer Hilfsmittel gestaltet sein. Die Gebrauchsanweisung<br />

ist die Grundlage für die Aufhängung, die<br />

Verwendung sowie die Reparatur und Wartung der Hebestellung,<br />

wobei sicher gestellt werden muss, dass:<br />

● Alle mechanischen und elektrischen Teile gegen schädliche<br />

Einwirkungen infolge von Witterung und Arbeit geschützt sind.<br />

● Gegliederte Hebestellungen sich während der Arbeit nicht um<br />

mehr als 10 Prozent neigen.<br />

● Die Aufhängung (Ausleger, Tragbügel, Dachwagen) aus Stahl oder<br />

Aluminium ist.<br />

● Hebestellungen und Bootsmannsstühle mit Plattformen nicht mehr<br />

als 1 m 2 umfassen, wenn sie an einem Tragseil aufgehängt werden.<br />

● Bootsmannsstühle müssen mit Rollen, Rädern oder Kufen ausgestattet<br />

sein.<br />

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