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Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde<br />

(Arbejdstilsynet)<br />

1. ARBEITSSCHUTZGESETZ<br />

UNDSICHERHEITSARBEIT<br />

Reaktionen der Arbeitsaufsichtsbehörde<br />

26<br />

Stellt die Arbeitsaufsichtsbehörde bei ihrer Kontrolle des Arbeitsschutzes<br />

im Unternehmen Verstöße gegen die Arbeitsgesetzgebung<br />

fest, so kann die Arbeitsaufsichtsbehörde dem Unternehmen Anordnungen<br />

mit einer Fristsetzung, umgehende Anordnungen und Verbote<br />

erteilen. Handelt es sich nur um geringfügigere Verstöße gegen die<br />

Bestimmungen, kann die Arbeitsaufsichtsbehörde dem Unternehmen<br />

mit mündlichen oder schriftlichen Anleitungen helfen.<br />

Die Anordnungen der Arbeitsaufsichtsbehörde mit einer Fristsetzung,<br />

umgehende Anordnungen sowie Verbote werden schriftlich<br />

erteilt. Anleitungen können sowohl schriftlich als auch mündlich<br />

vorgelegt werden. Dies kann vor folgendem Hintergrund erfolgen:<br />

● Anordnungen mit einer Fristsetzung werden bei Gesetzesverstößen<br />

erteilt, die nicht direkt während des Besuchs gelöst werden<br />

müssen. Die Anordnung wird innerhalb von 14 Tagen nach dem<br />

Aufsichtsbesuch an das Unternehmen geschickt. Das Problem ist<br />

innerhalb der vorgegebenen Frist zu lösen.<br />

● Umgehende Anordnungen werden bei Gesetzesverstößen erteilt,<br />

bei denen:<br />

1. die Gefahr so schwerwiegend ist, dass sie sofort beseitigt<br />

werden muss, hingegen nicht so schwerwiegend, dass ein Verbot<br />

erteilt wird.<br />

2. der Zweck der Entscheidung erlischt, falls keine Sofortmaßnahmen<br />

ergriffen werden.<br />

3. es aus Rücksicht auf die Gefahr notwendig ist, hier und jetzt<br />

vorübergehende Maßnahmen zu ergreifen, bis die endgültige<br />

Sicherheitseinrichtung erstellt worden ist.<br />

4. eine Anordnung tatsächlich gleich oder innerhalb eines kürzeren<br />

Zeitraums erfüllt werden kann.<br />

Umgehende Anordnungen werden erteilt, indem vor Ort eine Entscheidung<br />

getroffen wird.

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