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1. ARBEITSSCHUTZGESETZ<br />

UND SICHERHEITSARBEIT<br />

Jugendliche unter 18 Jahren<br />

● Anheben von Lasten über 12 kg.<br />

● Ein Schieben und Ziehen, das gesundheitsschädlich für den Jugendlichen<br />

ist.<br />

● Einseitig belastende Arbeiten von längerer Dauer.<br />

● Gefährliche Maschinen und technische Hilfsmittel, z.B. Schneidwerkzeuge,<br />

Motorkettensägen, Förderer, Kräne und andere Hebeausstattungen,<br />

Schweißausstattungen, vibrationsbelastendes Handwerkzeug,<br />

Bagger und Lader.<br />

● Arbeiten, die eine Absturz- oder Einsturzgefahr bergen.<br />

APB<br />

Beschäftigt das Unternehmen Jugendliche unter 18 Jahren, sind die<br />

Gefahren, denen die Jugendlichen im Unternehmen ausgesetzt sind,<br />

gesondert in der Arbeitsplatzbeurteilung ( APB) des Unternehmens<br />

zu beschreiben. Die Forderung nach einer APB gilt jedoch nicht für Familienunternehmen<br />

oder Arbeit im Privathaushalt des Arbeitgebers.<br />

Ausbildung und Anweisung<br />

Der Arbeitgeber hat für eine gründliche Ausbildung und Anweisung der<br />

Jugendlichen zu sorgen, damit sie ihre Arbeit vollkommen ordnungsgemäß<br />

erledigen können. Der Jugendliche hat unter einer effizienten Aufsicht<br />

einer Person zu stehen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und<br />

über das notwendige Wissen in Bezug auf die Arbeit verfügt.<br />

Kontakt zu Eltern<br />

Arbeitgeber, die Jugendliche unterrichten, welche jünger als 15 Jahre<br />

und schulpflichtig sind, haben die Eltern oder den Vormund des<br />

Jugendlichen über die Beschäftigung zu informieren. Die Information<br />

umfasst u.a. Angaben über die Dauer der Arbeitszeit, eventuelle<br />

Unfall- und Krankheitsgefahren usw.<br />

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