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4. BAUSTELLENEINRICHTUNG Sanitäre Einrichtungen in<br />

Bauwagen<br />

● 1 Waschbecken für jeweils 5 Personen,<br />

● 1 Dusche für jeweils 10 Personen,<br />

● 1 Toiletle für jeweils 15 Personen.<br />

Es darf höchstens ein Abstand von 200 m oder eine Transportzeit<br />

von fünf Minuten zur Toilette bestehen.<br />

Kurzzeitige Arbeit<br />

Es gelten besondere Regelungen für sanitäre Anlagen, wenn die Arbeitsaufgaben:<br />

● höchstens 3 Tage betragen,<br />

● im Umfang 6 Manntage nicht übersteigen,<br />

● oder die Beschäftigten ihre tägliche Arbeitszeit an einem anderen<br />

Ort als auf dem Bauplatz beginnen.<br />

Bei Kurzzeitarbeit muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Beschäftigte<br />

während der Arbeit Zugang zu Folgendem hat:<br />

● Toilette,<br />

● passender Essplatz, wenn es während der Arbeit Essenspausen gibt,<br />

● Waschbecken mit fließendem warmem Wasser,<br />

● Umkleide und die Möglichkeit, Kleidung und persönliche Gegenstände<br />

aufzubewahren,<br />

● die Möglichkeit, die Arbeitskleidung zu trocknen, wenn sie während<br />

der Arbeit nass wird.<br />

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