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1. ARBEITSSCHUTZGESETZ<br />

UND SICHERHEITSARBEIT<br />

Arbeitsschutzarbeit auf<br />

Baustellen<br />

ber beschäftigt werden. Vergessen Sie nicht, auch eventuelle Leiharbeiter<br />

mitzurechnen.<br />

Dies gilt ungeachtet der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen<br />

und der Tatsache, dass die Beschäftigten auf der Baustelle gleichzeitig<br />

von einer Arbeitsschutzorganisation im Mutterbetrieb umfasst<br />

sind.<br />

Die Arbeitsschutzorganisation auf der Baustelle besteht aus einem<br />

Mitarbeiter (Arbeitsschutzvertreter), der von den Mitarbeitern auf<br />

der Baustelle und innerhalb von diesen gewählt wurde, dem Vorarbeiter<br />

vor Ort und dem Arbeitgeber oder dessen Vertreter.<br />

BAR Bygge & Anlæg empfiehlt, dass der Arbeitgeber, die Arbeitsschutzvertreter<br />

und Vorarbeiter in der Arbeitsschutzorganisation<br />

an vom Bauherrn oder Arbeitsschutzkoordinator einberufenen<br />

Starttreffen, Sicherheitssitzungen und Sicherheitsrundgängen teilnehmen.<br />

Arbeitsschutzausschuss auf Baustellen<br />

Sind 35 Beschäftigte oder mehr vom selben Unternehmen mindestens<br />

vier Wochen lang auf einer Baustelle beschäftigt, so hat das<br />

Unternehmen einen Arbeitsschutzausschuss zu etablieren.<br />

Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich aus Mitgliedern oder Vertretern<br />

der auf der Baustelle etablierten Arbeitsschutzgruppen zusammen.<br />

Bei Arbeiten an derselben Arbeitsstätte hat der Ausschuss aktiv an<br />

der Koordination der Arbeitsschutzarbeit mit anderen Unternehmen<br />

mitzuwirken.<br />

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