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HANDBUCH

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2. ARBEITSBELASTUNGEN Flugasche<br />

FLUGASCHE<br />

Flugasche wird als Füllmaterial beim Straßenbau sowie in Zement,<br />

Beton und Gasbeton verwendet.<br />

Flugasche besteht aus feinkörnigen Partikeln, die aus den Rauchgasen<br />

kohlebetriebener Kraftwerke ausgeschieden werden. Bei Berührung<br />

mit Haut und Schleimhäuten kann es zu akuter Reizung kommen. Bei<br />

Einwirkung über längere Zeit kann Allergie auftreten.<br />

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mit Flugasche arbeiten oder<br />

damit in Berührung kommen. Man muss sämtliche Arbeiten mit Flugasche<br />

so organisieren, dass möglichst wenig Staub entsteht und die<br />

Beschäftigten der Flugasche möglichst wenig ausgesetzt sind. Das<br />

kann man z.B. dadurch erreichen, dass man während der Arbeit anfeuchtet.<br />

Die Führerkabinen von Baumaschinen müssen so eingerichtet sein,<br />

dass Flugasche nicht in die Kabine gelangt, Z.B. muss die Luftversorgung<br />

einen wirksamen Partikelfilter durchlaufen.<br />

Beim Kontakt mit Flugasche muss man persönliche Schutzmittel in<br />

Form von Handschuhen, Staub abweisender Arbeitskleidung, Augenschutz<br />

und geeigneten Atemschutz verwenden, Z.B. Turboausrüstung<br />

mit Kapuze und Partikelfilter.<br />

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