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Operationelles Programm des Bundes für den ESF

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Auch in der neuen Förderperiode wird LOS an dem bewährten Instrument der Förderung von<br />

Kleinprojekten festhalten. Die aktive Einbindung der lokalen Akteure in die <strong>Programm</strong>umsetzung<br />

wird weiter zentrale Fördervoraussetzung sein.<br />

Um <strong>den</strong> besonderen Problemlagen in strukturschwachen ländlichen Regionen insbesondere<br />

der neuen Bun<strong>des</strong>ländern Rechnung zu tragen, wird LOS auch diese Gebiete im Ziel Konvergenz<br />

und in <strong>den</strong> Übergansregionen mit einbeziehen.<br />

2.4.7 Nationale Bildungspolitik<br />

Hier wird zunächst kurz auf die Auswirkungen der 2006 beschlossenen Föderalismusreform auf<br />

die Zuständigkeiten von Bund und Ländern im Bildungsbereich eingegangen, um dann die<br />

Strategien in Deutschland zum "Lebenslangen Lernen" in wesentlichen Handlungsfeldern <strong>des</strong><br />

Bildungssystems näher zu beleuchten.<br />

2.4.7.1 Auswirkungen der Föderalismusreform auf <strong>den</strong> Bereich Wissenschaft, Forschung<br />

und Entwicklung der Humanressourcen<br />

Im Fortschrittsbericht zum Nationalen Reformprogramm wer<strong>den</strong> die grundlegen<strong>den</strong> Ziele und<br />

Änderungen der am 30.06.2006 durch <strong>den</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tag beschlossenen Föderalismusreform<br />

dargestellt. In diesem Kapitel erfolgt eine Ergänzung für einzelne Politikbereiche, die<br />

auch durch <strong>den</strong> <strong>ESF</strong> unterstützt wer<strong>den</strong> können.<br />

Außerschulische Bildung und Ausbildungsförderung: Die bildungspolitischen Kernkompetenzen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, wozu die berufliche Bildung, die berufliche Weiterbildung und die Ausbildungsförderung<br />

zählen, bleiben auch nach der Föderalismusreform erhalten.<br />

Schulpolitik und Bildungswesen: Die Schulpolitik war in der Vergangenheit Sache der Länder<br />

und wird es auch in Zukunft sein. Die neue Gemeinschaftsaufgabe im Bildungswesen umfasst<br />

die drei Elemente Feststellung der Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Bildungswesens im internationalen<br />

Vergleich (z.B. PISA und IGLU), Bildungsberichterstattung und gemeinsame Empfehlungen.<br />

Bund und Länder haben künftig die Möglichkeit, das Fundament für ergebnisorientierte Vergleichbarkeit<br />

unserer Bildungseinrichtungen zu verbessern sowie gemeinsame strategische<br />

Ziele für die Weiterentwicklung <strong>des</strong> Bildungs- und Wissenschaftssystems zu vereinbaren. Der<br />

Bund wird vor diesem Hintergrund auch seine Anstrengungen in der Bildungsforschung erhöhen.<br />

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