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Operationelles Programm des Bundes für den ESF

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• Alle Förderungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sind ohne weitere territoriale Eingrenzungen bun<strong>des</strong>weit<br />

einheitlich zugänglich, während das Förderspektrum und die Förderbedingungen in <strong>den</strong><br />

Ländern erheblich divergieren.<br />

• Die Förderungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mit der größten Mittelausstattung haben in <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Förderbereichen ein Alleinstellungsmerkmal, das nicht zugleich in dieser Form<br />

durch die Länder bedient wird. Dies bezieht sich auf das Coaching für Existenzgründerinnen<br />

und Existenzgründer in der Nachgründungsphase, die berufsbezogenen Sprachkurse für<br />

Migrantinnen und Migranten, die Qualifizierung während Kurzarbeit. Auch die Planungen<br />

<strong>des</strong> BMBF zu neuen Finanzierungswegen in der Weiterbildung gehen in diese Richtung.<br />

Grundsätzlich ist die Durchführung in <strong>den</strong> genannten Bereichen über die gesamte Förderperiode<br />

geplant.<br />

• Eine Besonderheit stellen die transnationalen Maßnahmen dar. Hier müssen Bund und Länder,<br />

da sie in der Vergangenheit in der <strong>ESF</strong>-Regelförderung damit noch keine umfangreichen<br />

Erfahrungen gesammelt haben, neue Instrumente entwickeln. Damit es hierbei zu<br />

einer sinnvollen Aufteilung zwischen Bund und Ländern kommt, wird der Bund hier eine<br />

koordinierende Funktion wahrnehmen (vgl. im Detail die Ausführungen zum Schwerpunkt<br />

E).<br />

• Bei allen größeren <strong>Programm</strong>en erfolgt im Vorfeld <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>starts eine enge Abstimmung<br />

zwischen Bund und Ländern:<br />

o Für <strong>den</strong> Bereich Coaching für Existenzgründer erfolgte diese Abstimmung über <strong>den</strong><br />

Arbeitskreis Mittelstand in dem Bund und Länder sich regelmäßig über ihre Fördermaßnahmen<br />

für Gründer und mittelständische Unternehmen abstimmen.. Dabei wur<strong>den</strong> die<br />

Förderungen von Bund und Ländern im <strong>ESF</strong> wie folgt abgegrenzt: der Bund fördert im 1.<br />

bis 5. Jahr nach der Gründung, die Länder im Vorfeld von Gründungen. Die EFRE-Länderprogramme<br />

im Bereich der Gründungsförderung konzentrieren sich hingegen auf die<br />

Finanzierung von Strukturen – z.B. Beratungseinrichtungen, Gründerzentren etc. – sowie<br />

die Förderung von Investitionen bzw. Ausreichung von (zinsverbilligten) Krediten oder die<br />

Gewährung von Bürgschaften.<br />

o Bei <strong>den</strong> berufsbezogenen Sprachkursen für Migranten erfolgte und erfolgt zukünftig die<br />

Abstimmung einmal allgemein im Rahmen der regelmäßigen Beratungen der <strong>ESF</strong>-<br />

Fondsverwalter von Bund und Ländern und vor und während der Durchführung der<br />

Kurse über die Regionalberater <strong>des</strong> BAMF, das bereits über die Zuständigkeit für die allgemeinen<br />

Sprachkurse nach dem Zuwanderungsgesetz sehr eng mit <strong>den</strong> örtlichen<br />

Akteuren, wie z.B. <strong>den</strong> zugelassenen Trägern nach dem SGB II, kooperierte.<br />

o Im spezifischen Ziel 1 „Erhöhung der Arbeitsmarktchancen von Beschäftigten bzw. von<br />

Arbeitslosigkeit Bedrohten“ verfolgt der Bund mit seiner Strategie insbesondere die<br />

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