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Operationelles Programm des Bundes für den ESF

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i) die Erstellung <strong>des</strong> jährlichen und <strong>des</strong> abschließen<strong>den</strong> Durchführungsberichts und <strong>des</strong>sen<br />

Vorlage bei der Europäischen Kommission nach Billigung durch <strong>den</strong> Begleitausschuss;<br />

j) die Sicherstellung, dass die Informations- und Publizitätsverpflichtungen nach Artikel 69 der<br />

Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Zur Wahrnehmung und Durchführung dieser Aufgaben wird die Verwaltungsbehörde mit allen<br />

als zwischengeschaltete Stellen an der Durchführung der Intervention beteiligten Stellen – insbesondere<br />

mit <strong>den</strong> beteiligten Bun<strong>des</strong>ressorts – Informations-, Steuerungs- und Anleitungsmaßnahmen<br />

durchführen. Die zwischengeschalteten Stellen stellen eine rechtskonforme<br />

Durchführung insbesondere unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sicher.<br />

Zur Wahrnehmung der Verantwortung gemäß Artikel 59 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.<br />

1083/2006 wer<strong>den</strong> Verfahren vereinbart, die der Verwaltungsbehörde (BMAS) eine Überwachung<br />

im Hinblick auf die rechtskonforme Umsetzung ermöglichen.<br />

4.2.2 Benennung und Aufgaben der Bescheinigungsbehörde<br />

Bescheinigungsbehörde gemäß Artikel 59 Absatz 1 b) und 61 der Verordnung (EG) Nr.<br />

1083/2006 ist das Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und Soziales, Referat VIb 1 "Internationale<br />

Arbeits- und Sozialpolitik, <strong>ESF</strong>-Zahlstelle, Sprachendienst".<br />

Zu dem Aufgabenbereich der Bescheinigungsbehörde gehört:<br />

a) die Erstellung bescheinigter Ausgabenerklärungen und Zahlungsanträge und deren Übermittlung<br />

an die Europäische Kommission;<br />

b) die Bescheinigung, dass die Ausgabenerklärung wahrheitsgetreu und auf ordnungsgemäße<br />

Buchführung gestützt ist, sowie dass die geltend gemachten Ausgaben für Vorhaben getätigt<br />

wur<strong>den</strong>, die nach <strong>den</strong> im betreffen<strong>den</strong> OP festgelegten Kriterien ausgewählt wur<strong>den</strong> und<br />

rechtmäßig sind;<br />

c) die Sicherstellung, dass hinreichende Angaben der Verwaltungsbehörde zu <strong>den</strong> Verfahren<br />

und Überprüfungen für die in Ausgabenerklärungen geltend gemachten Ausgaben vorliegen;<br />

d) die Berücksichtigung der Ergebnisse der von der Prüfbehörde oder unter deren Verantwortung<br />

durchgeführten Prüfungen;<br />

e) die elektronische Buchführung über die bei der Europäischen Kommission geltend gemachten<br />

Ausgaben;<br />

f) die Buchführung über die wieder einzuziehen<strong>den</strong> Beträge und die einbehaltenen Beträge,<br />

wenn eine für ein Vorhaben bestimmte Beteiligung oder ein Teil davon gestrichen wurde.<br />

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