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Operationelles Programm des Bundes für den ESF

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4.2.3 Verfahren zur Umsetzung<br />

Die <strong>Programm</strong>umsetzung erfolgt auf Bun<strong>des</strong>ebene durch das<br />

− Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),<br />

− Bun<strong>des</strong>ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),<br />

− Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS),<br />

− Bun<strong>des</strong>ministerium für Bildung und Forschung (BMBF),<br />

− Bun<strong>des</strong>ministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).<br />

Für die im Bereich <strong>des</strong> BMAS selbst verwalteten <strong>Programm</strong>elemente erfolgt eine Aufgabendelegation<br />

an verschie<strong>den</strong>e Umsetzungsstellen. Hier sind namentlich das Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

(BVA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bun<strong>des</strong>amt für Migration und Flüchtlinge<br />

(BAMF) sowie die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (BA) zu nennen.<br />

Für <strong>den</strong> Bereich <strong>des</strong> BMFSFJ, <strong>des</strong> BMBF und <strong>des</strong> BMWi erfolgt eine Delegation von Aufgaben<br />

der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde, wobei innerhalb der Ressorts eine Unabhängigkeit<br />

der Bereiche gewährleistet wird.<br />

Die Einzelheiten der Beziehungen der Behör<strong>den</strong> untereinander wer<strong>den</strong> gem. Artikel 12 der<br />

Durchführungsverordnung formal schriftlich festgehalten.<br />

Unbeschadet der Tatsache, dass Bun<strong>des</strong>ministerien bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />

auch ohne explizite Vereinbarungen an Recht und Gesetz gebun<strong>den</strong> sind, erfolgt die Zusammenarbeit<br />

der beteiligten Bun<strong>des</strong>ministerien auf der Grundlage einer interministeriellen Vereinbarung.<br />

Vorrangiger Zweck dieser Vereinbarung ist es, ressortübergreifend eine wirksame und<br />

ordnungsgemäße Verwaltung und Durchführung <strong>des</strong> Operationellen <strong>Programm</strong>s in der Förderperiode<br />

2007 bis 2013 sicherzustellen. Beinhaltet ist u.a. die Benennung der Aufgaben und<br />

deren Zuordnung. Ferner wer<strong>den</strong> Grundlagen zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung<br />

verankert. Hierzu gehören etwa Informations- und Auskunftsverfahren sowie die Verankerung<br />

von Verfahren zur Ermöglichung von örtlichen Erhebungen sowie die Haftungsregelung.<br />

Die Beschreibung der Systeme gem. Artikel 71 der Allgemeinen Verordnung wird Einzelheiten<br />

zum Aufbau und <strong>den</strong> Verfahren der Verwaltungs- und der Bescheinigungsbehör<strong>den</strong> sowie der<br />

zwischengeschalteten Stellen sowie der Prüfbehör<strong>den</strong> und der sonstigen Stellen, die unter<br />

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