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Operationelles Programm des Bundes für den ESF

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4.3 Begleit- und Bewertungssysteme<br />

4.3.1 Begleitausschuss und Partnerschaft<br />

Für die Laufzeit dieses <strong>Programm</strong>s wird ein Begleitausschuss eingesetzt. Er wird spätestens<br />

drei Monate nach Genehmigung <strong>des</strong> OP zum ersten Mal zusammentreten. Der Begleitausschuss<br />

wird die effektive und ordnungsgemäße Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Programm</strong>s begleiten und die<br />

in der Allgemeinen Verordnung genannten Aufgaben übernehmen. Der Begleitausschuss gibt<br />

sich eine Geschäftsordnung. Den Vorsitz übernimmt die Leitung der Verwaltungsbehörde. Im<br />

Begleitausschuss wer<strong>den</strong> u.a die programmumsetzen<strong>den</strong> Bun<strong>des</strong>ressorts vertreten sein, Sozialpartner,<br />

Wohlfahrts-, Umwelt-, Frauenverbände und Nichtregierungsorganisationen. Die Ländersprecher<br />

je Zielgebiet wer<strong>den</strong> ebenfalls vertreten sein. Es wird eine ausgewogene Beteiligung<br />

von Frauen und Männern angestrebt. Die Europäische Kommission ist eingela<strong>den</strong>, beratend<br />

an <strong>den</strong> Sitzungen teilzunehmen. Die endgültige Zusammensetzung <strong>des</strong> Begleitausschusses<br />

wird nach seiner Konstituierung veröffentlicht.<br />

Zur Umsetzung einzelner <strong>Programm</strong>linien wer<strong>den</strong> darüber hinaus weitere regionale, nationale<br />

oder fachpolitische Beiräte und Lenkungsgruppen etabliert, wie im Kapitel zur Strategie für die<br />

Partnerschaft beschrieben, die die Qualität und Effizienz dieser Teilprogramme überwachen<br />

und die Förderungen aus dem <strong>ESF</strong> in <strong>den</strong> jeweiligen Themenbereichen und Diskursen einer<br />

größeren Öffentlichkeit bekannt machen und zum Mainstreaming beitragen. Erst Vorschläge<br />

dazu wur<strong>den</strong> im Rahmen der Konsultation zu diesem <strong>Programm</strong> gemacht und wer<strong>den</strong> unter 4.6<br />

näher beschrieben (vgl. auch Kapitel 2.6).<br />

Die Beteiligung der Verwaltungsbehörde an weiteren Gremien wird in <strong>den</strong> Kapiteln 2.8. und 4.4<br />

beschrieben.<br />

4.3.2 Monitoringsystem<br />

Das BMAS wird in seiner Funktion als Verwaltungsbehörde ein umfangreiches Monitoring- und<br />

Controllingsystem für das Bun<strong>des</strong>-OP einrichten. Hierzu wird das derzeitige IT-System "<strong>ESF</strong>-<br />

Online" durch das neue IT-System "ADELE" (Anwendung <strong>des</strong> elektronischen Lenkungsprogramms<br />

<strong>des</strong> <strong>ESF</strong>) ersetzt wer<strong>den</strong>.<br />

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