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Operationelles Programm des Bundes für den ESF

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20 % zurückgegangen ist, während die Zahl der (langzeitarbeitslosen) SGB II-Empfänger nur<br />

um rd. 2 % abgenommen hat. Dies lässt erkennen, dass Langzeitarbeitslose besonderer Förderung<br />

bedürfen, da diese auch bei anziehender Arbeitskräftenachfrage kaum Beschäftigung fin<strong>den</strong>.<br />

In der deutschen Arbeitslosenstatistik wird zwar zwischen Ausländerinnen und Ausländern und<br />

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, nicht hingegen nach Personen mit Migrationshintergrund<br />

unterschie<strong>den</strong>. Nach unveröffentlichten Untersuchungen <strong>des</strong> IAB ist jedoch davon<br />

auszugehen, dass Personen mit Migrationshintergrund im SGB II-Regelkreis überdurchschnittlich<br />

häufig vertreten sind, ihr Anteil an <strong>den</strong> Arbeitslosen lt. SGB II ist mit rd. 35 % fast doppelt so<br />

hoch wie ihr Anteil an der Bevölkerung (knapp 19 %) (vgl. Kap. 1.7.4). Weiterhin wurde festgestellt,<br />

dass die Fördermaßnahmen <strong>des</strong> SGB II <strong>den</strong> Personenkreis der Migrantinnen und<br />

Migranten nur weit unterproportional erreichen. Dies zeigt, dass gerade auch dem <strong>ESF</strong> hier<br />

eine besondere Aufgabe zukommt. Der Erwerb von Sprachkompetenzen und beruflichen Fertigkeiten<br />

steht hier an vorderster Stelle.<br />

Fazit: Mit der Einführung <strong>des</strong> SGB II wurde die gesamte in Deutschland bestehende Arbeitslosigkeit<br />

offenbar. Grundsätzlich ist der Instrumentenkasten <strong>des</strong> SGB II gut gefüllt. Die mit der<br />

Einführung <strong>des</strong> SGB II am 1. Januar 2005 vollzogenen organisatorischen Veränderungen sind<br />

noch nicht abgeschlossen, die Träger müssen ihre Strategien noch weiter entwickeln. Vor allem<br />

wird es nötig sein, zukünftig verstärkt die Zielgruppen zu fördern, die besondere Integrationsschwierigkeiten<br />

aufweisen, wie z.B. Ausländerinnen und Ausländer bzw. Migrantinnen und<br />

Migranten und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, aber auch Ältere und besonders<br />

Benachteiligte. Aufgrund der starken Regionalisierung <strong>des</strong> SGB II sind hier auch die Länder mit<br />

ihren <strong>ESF</strong>-Maßnahmen gefordert, da diese näher an spezifischen Problemlagen einzelner<br />

Regionen sind.<br />

Kinderarmut hat in jüngster Zeit in Deutschland an Gewicht gewonnen, wohingegen Armut insgesamt<br />

nur wenig zugenommen hat. Vermehrte Kinderarmut ist vor allem in Haushalten von<br />

Alleinerziehen<strong>den</strong> und von neu zugewanderten Migrantinnen und Migranten gegeben. Da (Kinder-)Armut<br />

oftmals auch mit Bildungsarmut einhergeht, ist es dringend erforderlich, dass dieser<br />

„Teufelskreis“ bereits frühzeitig durchbrochen wird, D.h., Kinder aus benachteiligten Haushalten<br />

müssen – wie auch von der Bun<strong>des</strong>regierung durch umfangreiche Maßnahmen vor allem im<br />

Betreuungsbereich geplant – frühzeitig gefördert wer<strong>den</strong>. Der <strong>ESF</strong> kann hier insbesondere beim<br />

Übergang Schule-Beruf sowie der Unterstützung in der Berufsausbildung ansetzten.<br />

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