Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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Für den Notfall vorsorgen<br />
Die Regelung der Nachfolge erfolgt zwar in der Mehrzahl<br />
der Fälle altersbedingt und planmäßig, jedoch<br />
tritt nach wie vor ein Viertel aller Unternehmensübertragungen<br />
unvorhergesehen ein, z. B. infolge<br />
von Krankheit, Unfall oder Tod des Unternehmers<br />
(siehe Graphik Institut für Mittelstandsforschung<br />
Bonn, S. 28)<br />
Fällt der Unternehmer durch Krankheit oder<br />
Unfall aus, ist der Betrieb führungslos. Das Fortleben<br />
des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze ist<br />
gefährdet. Sorgen Sie daher frühzeitig vor:<br />
Wer kann im Notfall kurzfristig die<br />
Geschäftsführung übernehmen?<br />
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt<br />
werden (Handlungsvollmacht, Bankvollmacht,<br />
Prokura zum gegebenen Zeitpunkt)?<br />
Bei Gesellschaften: Welche Regelungen dazu<br />
muss der Gesellschaftervertrag beinhalten<br />
(z.B. mind. zwei Gesellschafter, die die Gesellschaft<br />
jeweils allein nach außen vertreten)?<br />
Was sollte im Testament berücksichtigt werden<br />
(z.B. wer übernimmt Testamentsvollstreckung,<br />
Unterhaltsleistungen)?<br />
Liegen dem „Ersatzmann“, dem Ehepartner<br />
oder dem Notar alle wichtigen Kopien von<br />
Dokumenten vor?<br />
3 Notfall-„Fahrplan“<br />
3 wichtige Verträge<br />
3 Testament<br />
3 Vollmachten<br />
3 Passwörter<br />
3 wichtige Adressen<br />
3 Zweitschlüssel<br />
3 usw.<br />
Hinterlegen Sie Unterlagen und Schlüssel bei Ihrem<br />
Rechtsanwalt oder Steuerberater und fügen Sie eine<br />
Checkliste zum weiteren Vorgehen sowie Angaben<br />
zum Aufbewahrungsort der jeweiligen Originale bei.<br />
Informieren Sie Ihren Stellvertreter und die Person(en)<br />
Ihres Vertrauens über Existenz und Verwahrungsort<br />
Ihres "Notfallkoffers". Mindestens einmal im<br />
Jahr sollten die Unterlagen auf Aktualität hin überprüft<br />
werden.