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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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13<br />

Für den Notfall vorsorgen<br />

Die Regelung der Nachfolge erfolgt zwar in der Mehrzahl<br />

der Fälle altersbedingt und planmäßig, jedoch<br />

tritt nach wie vor ein Viertel aller Unternehmensübertragungen<br />

unvorhergesehen ein, z. B. infolge<br />

von Krankheit, Unfall oder Tod des Unternehmers<br />

(siehe Graphik Institut für Mittelstandsforschung<br />

Bonn, S. 28)<br />

Fällt der Unternehmer durch Krankheit oder<br />

Unfall aus, ist der Betrieb führungslos. Das Fortleben<br />

des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze ist<br />

gefährdet. Sorgen Sie daher frühzeitig vor:<br />

Wer kann im Notfall kurzfristig die<br />

Geschäftsführung übernehmen?<br />

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt<br />

werden (Handlungsvollmacht, Bankvollmacht,<br />

Prokura zum gegebenen Zeitpunkt)?<br />

Bei Gesellschaften: Welche Regelungen dazu<br />

muss der Gesellschaftervertrag beinhalten<br />

(z.B. mind. zwei Gesellschafter, die die Gesellschaft<br />

jeweils allein nach außen vertreten)?<br />

Was sollte im Testament berücksichtigt werden<br />

(z.B. wer übernimmt Testamentsvollstreckung,<br />

Unterhaltsleistungen)?<br />

Liegen dem „Ersatzmann“, dem Ehepartner<br />

oder dem Notar alle wichtigen Kopien von<br />

Dokumenten vor?<br />

3 Notfall-„Fahrplan“<br />

3 wichtige Verträge<br />

3 Testament<br />

3 Vollmachten<br />

3 Passwörter<br />

3 wichtige Adressen<br />

3 Zweitschlüssel<br />

3 usw.<br />

Hinterlegen Sie Unterlagen und Schlüssel bei Ihrem<br />

Rechtsanwalt oder Steuerberater und fügen Sie eine<br />

Checkliste zum weiteren Vorgehen sowie Angaben<br />

zum Aufbewahrungsort der jeweiligen Originale bei.<br />

Informieren Sie Ihren Stellvertreter und die Person(en)<br />

Ihres Vertrauens über Existenz und Verwahrungsort<br />

Ihres "Notfallkoffers". Mindestens einmal im<br />

Jahr sollten die Unterlagen auf Aktualität hin überprüft<br />

werden.

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