Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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R<br />
Einkommensteuer<br />
Erhalten die Eltern eine monatliche Rente vom<br />
<strong>Unternehmensnachfolge</strong>r, müssen Sie diese als sonstige<br />
Einkünfte bei der Einkommensteuererklärung<br />
angeben. Der Nachfolger kann diese Rentenzahlung<br />
unter bestimmten Voraussetzungen wiederum als<br />
Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen.<br />
Abfindungszahlungen an Mit-Erben werden steuerlich<br />
wie ein Kauf behandelt und können als<br />
Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Die<br />
Empfänger müssen die erhaltenen Abfindungszahlungen<br />
versteuern.<br />
Übrigens:<br />
Wenn die Schenkung mit Versorgungsleistungen des Nachfolgers<br />
gegenüber seinen Eltern verbunden ist, fällt keine<br />
Schenkungsteuer an. Die Versorgungsleistungen müssen<br />
allerdings so hoch sein wie das übertragende Vermögen.<br />
Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Rechtsanwalt/Notar und<br />
Steuerberater.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Bei Übertragung von Immobilien im Wege der<br />
vorweggenommenen Erbfolge fällt keine Grunderwerbsteuer<br />
(§ 3 GrEStG) an.<br />
Check: Steuern<br />
Check: Steuern:<br />
Bearbeiten Sie die folgenden Fragen gemeinsam mit<br />
Ihrem Steuerberater.<br />
Wurden Gegenstände aus dem Betriebsvermögen auf<br />
einen Erben übertragen, der nicht <strong>Unternehmensnachfolge</strong>r<br />
wird? (Dies könnte als Entnahme betrachtet<br />
werden. Es müssten stille Reserven aufgedeckt und<br />
versteuert werden).<br />
Ja<br />
Nein<br />
Welchen Wert haben diese?<br />
Euro<br />
In welcher Höhe sollen Ausgleichszahlungen erfolgen?<br />
Euro<br />
Wie hoch ist das steuerliche Kapitalkonto<br />
des Übergebers?<br />
Euro<br />
Zu welchen einkommensteuerlichen Konsequenzen<br />
führen die Ausgleichszahlungen?<br />
i<br />
Erbschaftsteuerversicherung<br />
Erbschaftsteuer muss, sofern keine Stundung<br />
möglich ist, in der Regel sofort beglichen werden. Je<br />
nach Höhe der geerbten Vermögenswerte kann dies<br />
u.U. zu Liquiditätsproblemen führen. Hier kann<br />
durch den Abschluss einer Erbschaftsteuerversicherung<br />
Vorsorge betrieben werden. Der Erbe schließt<br />
eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall des<br />
Erblassers ab. Damit wird vermieden, dass die<br />
Versicherungsleistung selbst erbschaftsteuerpflichtig<br />
wird. Die Versicherungssumme sollte der Höhe der zu<br />
erwartenden Erbschaftsteuer entsprechen.<br />
Hinweis:<br />
Bei der Gestaltung von Testamenten sind steuerliche Folgen<br />
stets sehr genau zu bedenken. Häufig lösen Testamente so<br />
genannte Steuerentstrickungen aus. Dies sind einkommensteuerpflichtige<br />
Entnahmen aus dem Betriebsvermögen.<br />
Welche Erbschaftsteuer ist durch den<br />
<strong>Unternehmensnachfolge</strong>r zu zahlen?<br />
Euro<br />
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer des<br />
Ausgleichsberechtigten?<br />
Euro<br />
Ist der geplante Ausgleich auch dann noch fair<br />
und für alle Parteien zu akzeptieren, wenn die<br />
Steuerbelastungen berücksichtigt worden sind?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Ist die Finanzierung der Steuerzahlungen<br />
sichergestellt?<br />
Ja<br />
Nein<br />
R Ausgleichszahlung<br />
Auch bei Ausgleichszahlungen des <strong>Unternehmensnachfolge</strong>rs<br />
(Bsp. Sohn) an andere Erben (Bsp. Geschwister) sind<br />
steuerliche Folgen zu beachten, die am besten mit einem<br />
Steuerberater besprochen werden sollten.