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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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51<br />

Der angestellte Chef:<br />

Einsatz eines<br />

Fremdgeschäftsführers<br />

Der Geschäftsführer ist der gesetzliche Vertreter,<br />

d. h. das Organ der GmbH. Zugleich ist er aber auch<br />

weisungsgebundener Dienstverpflichteter der<br />

Gesellschaft, denn er ist mit dem Unternehmen durch<br />

einen Geschäftsführeranstellungsvertrag verbunden.<br />

Sofern die Satzung der Gesellschaft keine andere<br />

Zuständigkeit bestimmt, wird der Anstellungsvertrag<br />

zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH,<br />

vertreten durch die Gesamtheit der Gesellschafter,<br />

abgeschlossen.<br />

Den Manager unter Vertrag nehmen<br />

Der Geschäftsführer ist bezüglich des Umfangs<br />

seiner Befugnisse zum einen an die Beschränkungen<br />

des Gesellschaftsvertrages und zum anderen an die in<br />

der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse<br />

gebunden. Die Gesamtheit der Gesellschafter kann<br />

daher – auch durch einzelne Weisungen – unmittelbar<br />

Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen,<br />

sofern Gesetz oder Satzung dem nicht entgegenstehen.<br />

Die Bestellung eines Geschäftsführers kann von<br />

der Gesellschafterversammlung, in unserem Beispiel<br />

den Eheleuten A, widerrufen werden.<br />

Es empfiehlt sich, im Geschäftsführeranstellungsvertrag<br />

alle Einzelheiten eines Anstellungsvertrages<br />

zu regeln. Hierzu gehören neben den Vereinbarungen<br />

über die Vertragsdauer, Kündigungsmöglichkeiten<br />

und Kündigungsfolgen vor allem auch Regelungen<br />

betreffend Vergütung, Urlaub, Gehaltszahlung im<br />

Krankheitsfall, Spesenabrechnung, Pensionszusagen,<br />

Hinterbliebenenversorgung, Wettbewerbsverbot,<br />

Tantiemen oder sonstige ergebnisabhängige Prämien.<br />

Gesellschafter einholen muss, zum Beispiel bei<br />

Veräußerung oder Belastung von Betrieben oder<br />

Betriebsteilen, Veräußerung und Belastung von<br />

Grundstücken oder für Darlehen und Wechselverbindlichkeiten.<br />

Handlungsvollmacht und Prokura<br />

können ebenfalls jederzeit widerrufen werden.<br />

Check: Suche nach einem<br />

Fremdgeschäftsführer<br />

In welchem Umfang nimmt Sie das operative<br />

Geschäft in Anspruch?<br />

Sehr Mittel Wenig<br />

Haben Sie genügend Zeit, um sich intensiv<br />

der Suche nach einem Fremdgeschäftsführer<br />

widmen zu können, oder erscheint die Einschaltung<br />

eines Beraters sinnvoll?<br />

Eigenständige Suche<br />

Berater<br />

Haben Sie das Idealprofil des Fremdgeschäftsführers<br />

schriftlich fixiert?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Welche Wertvorstellungen sind für Sie im<br />

Zusammenhang mit der Führung des Unternehmens<br />

wichtig?<br />

Ist der Anstellungsvertrag rechtlich geprüft?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Sind die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers<br />

eindeutig fixiert?<br />

Wenn die Eheleute A zunächst die unternehmerische<br />

Eignung und Befähigung des Fremdgeschäftsführers<br />

prüfen möchten, ohne sofort die Geschäftsführung<br />

aus der Hand zu geben, können sie den<br />

Manager zunächst zum Vertreter der Geschäftsführung<br />

bestellen und ihm Prokura oder Handlungsvollmacht<br />

einräumen. Die Handlungsvollmacht<br />

gestattet dem Manager die Erledigung sämtlicher<br />

Aufgaben der Unternehmensführung. Allerdings<br />

kann sie eingeschränkt werden, so dass der Manager<br />

für bestimmte Geschäfte die Zustimmung der<br />

Ja<br />

Nein

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