Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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51<br />
Der angestellte Chef:<br />
Einsatz eines<br />
Fremdgeschäftsführers<br />
Der Geschäftsführer ist der gesetzliche Vertreter,<br />
d. h. das Organ der GmbH. Zugleich ist er aber auch<br />
weisungsgebundener Dienstverpflichteter der<br />
Gesellschaft, denn er ist mit dem Unternehmen durch<br />
einen Geschäftsführeranstellungsvertrag verbunden.<br />
Sofern die Satzung der Gesellschaft keine andere<br />
Zuständigkeit bestimmt, wird der Anstellungsvertrag<br />
zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH,<br />
vertreten durch die Gesamtheit der Gesellschafter,<br />
abgeschlossen.<br />
Den Manager unter Vertrag nehmen<br />
Der Geschäftsführer ist bezüglich des Umfangs<br />
seiner Befugnisse zum einen an die Beschränkungen<br />
des Gesellschaftsvertrages und zum anderen an die in<br />
der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse<br />
gebunden. Die Gesamtheit der Gesellschafter kann<br />
daher – auch durch einzelne Weisungen – unmittelbar<br />
Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen,<br />
sofern Gesetz oder Satzung dem nicht entgegenstehen.<br />
Die Bestellung eines Geschäftsführers kann von<br />
der Gesellschafterversammlung, in unserem Beispiel<br />
den Eheleuten A, widerrufen werden.<br />
Es empfiehlt sich, im Geschäftsführeranstellungsvertrag<br />
alle Einzelheiten eines Anstellungsvertrages<br />
zu regeln. Hierzu gehören neben den Vereinbarungen<br />
über die Vertragsdauer, Kündigungsmöglichkeiten<br />
und Kündigungsfolgen vor allem auch Regelungen<br />
betreffend Vergütung, Urlaub, Gehaltszahlung im<br />
Krankheitsfall, Spesenabrechnung, Pensionszusagen,<br />
Hinterbliebenenversorgung, Wettbewerbsverbot,<br />
Tantiemen oder sonstige ergebnisabhängige Prämien.<br />
Gesellschafter einholen muss, zum Beispiel bei<br />
Veräußerung oder Belastung von Betrieben oder<br />
Betriebsteilen, Veräußerung und Belastung von<br />
Grundstücken oder für Darlehen und Wechselverbindlichkeiten.<br />
Handlungsvollmacht und Prokura<br />
können ebenfalls jederzeit widerrufen werden.<br />
Check: Suche nach einem<br />
Fremdgeschäftsführer<br />
In welchem Umfang nimmt Sie das operative<br />
Geschäft in Anspruch?<br />
Sehr Mittel Wenig<br />
Haben Sie genügend Zeit, um sich intensiv<br />
der Suche nach einem Fremdgeschäftsführer<br />
widmen zu können, oder erscheint die Einschaltung<br />
eines Beraters sinnvoll?<br />
Eigenständige Suche<br />
Berater<br />
Haben Sie das Idealprofil des Fremdgeschäftsführers<br />
schriftlich fixiert?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Welche Wertvorstellungen sind für Sie im<br />
Zusammenhang mit der Führung des Unternehmens<br />
wichtig?<br />
Ist der Anstellungsvertrag rechtlich geprüft?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Sind die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers<br />
eindeutig fixiert?<br />
Wenn die Eheleute A zunächst die unternehmerische<br />
Eignung und Befähigung des Fremdgeschäftsführers<br />
prüfen möchten, ohne sofort die Geschäftsführung<br />
aus der Hand zu geben, können sie den<br />
Manager zunächst zum Vertreter der Geschäftsführung<br />
bestellen und ihm Prokura oder Handlungsvollmacht<br />
einräumen. Die Handlungsvollmacht<br />
gestattet dem Manager die Erledigung sämtlicher<br />
Aufgaben der Unternehmensführung. Allerdings<br />
kann sie eingeschränkt werden, so dass der Manager<br />
für bestimmte Geschäfte die Zustimmung der<br />
Ja<br />
Nein