08.02.2014 Aufrufe

Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

84<br />

Gemeinsam die Übergabe umsetzen<br />

Steuerpflichtig oder nicht: Übertragung<br />

gegen wiederkehrende<br />

Leistungen<br />

Das Finanzamt betrachtet wiederkehrende<br />

Leistungen im Rahmen der Familiennachfolge in<br />

einigen Fällen als private Versorgungsleistungen.<br />

In diesem Fall entsteht für den Übertragenden bzw.<br />

Empfänger der Versorgungsleistungen kein steuerpflichtiger<br />

Veräußerungsgewinn. Spiegelbildlich<br />

dazu hat der Nachfolger auch keine Anschaffungskosten.<br />

Er führt einfach die bisherigen Buchwerte der<br />

Wirtschaftsgüter fort.<br />

Voraussetzung für die Anerkennung von<br />

Versorgungsleistungen ist unter anderem, dass keine<br />

gleichwertige Gegenleistung in Rentenform vereinbart<br />

wird, sonst handelt es sich steuerlich um ein<br />

„normales“ Veräußerungsgeschäft. Um eine unentgeltliche<br />

Übertragung gegen private Versorgungsleistung<br />

handelt es sich nur, wenn das übertragene<br />

Vermögen zumindest teilweise aus Betrieben, Mitunternehmeranteilen<br />

(gem. § 13, § 15 Abs. 1, Nr. 1 und<br />

§ 18 Abs. 1 EStG) oder Anteilen an Gesellschaften mit<br />

beschränkter Haftung (GmbH) – Übertragung einer<br />

mindestens 50-prozentigen Beteiligung – stammt und<br />

die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen<br />

Vermögen auf Lebenszeit sichergestellt ist<br />

(Änderungen durch Jahressteuergesetz 2008). Bei der<br />

Übertragung gegen Versorgungsleistungen wird in<br />

puncto Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in der<br />

Versorgungsleistung eine Gegenleistung gesehen, so<br />

dass in der Regel eine so genannte gemischte Schenkung<br />

vorliegt. Die Zuwendung besteht aus einem<br />

entgeltlichen Teil, der nicht der Schenkungsteuer<br />

unterliegt und einem unentgeltlichen Teil, der schenkungsteuerpflichtig<br />

ist. Die Höhe der Schenkungsteuer<br />

orientiert sich an dem Verhältnis des Wertes<br />

der Versorgungsleistung zum Wert der Schenkung.<br />

Steuern sparen:<br />

Schrittweise Übertragung<br />

Auch wenn eine schrittweise Übertragung mit<br />

einem externen Käufer vereinbart werden kann, findet<br />

sie doch meist innerhalb der Familiennachfolge<br />

Anwendung. Dies erklärt sich schon allein daraus,<br />

dass ein Nachfolger von außen in der Regel direkt<br />

nach der Übertragung die Geschäftsführung übernehmen<br />

und nicht als stiller Teilhaber abwarten will,<br />

bis der Senior den Chefsessel räumt.<br />

Wer zahlt welche Steuern?<br />

Neben den wirtschaftlichen Vorteilen, die sich<br />

aus der Gründung einer Familiengesellschaft ergeben<br />

können, hat die schrittweise Unternehmensübergabe<br />

auch steuerliche Vorzüge. Durch die Progression im<br />

Einkommensteuersatz kann es vorteilhaft sein, das<br />

gleiche Einkommen auf mehrere Steuerpflichtige<br />

innerhalb dieser Familiengesellschaft zu verteilen<br />

und so insgesamt geringere Steuern zu zahlen. Eine<br />

Beteiligung naher Angehöriger am Unternehmen<br />

durch Gründung einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft<br />

erkennt die Finanzverwaltung jedoch<br />

nicht ohne Weiteres an.<br />

Umstrukturierungen und Neugründungen<br />

sollten im Hinblick auf einkommensteuerliche und<br />

schenkungsteuerliche Folgen mit dem Steuerberater<br />

geplant werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!