Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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85<br />
R<br />
Achtung Einkommensteuer:<br />
Verkauf eines Einzelunternehmens<br />
oder einer Personengesellschaft<br />
Welche Steuern zahlt der Verkäufer?<br />
Durch den Verkauf erzielt der Unternehmer<br />
einen Veräußerungsgewinn, für den er Einkommensteuer<br />
abführen muss.<br />
Der Veräußerungsgewinn wird folgendermaßen<br />
berechnet<br />
Erlös<br />
./. Veräußerungskosten (z. B. Notar)<br />
./. Buchwert der veräußerten<br />
Wirtschaftsgüter<br />
= Veräußerungsgewinn<br />
Der Buchwert ergibt sich, wenn z. B. Wirtschaftsgüter<br />
wie Fahrzeuge, Maschinen o. Ä. über mehrere<br />
Jahre abgeschrieben wurden. Sie haben steuerlich gesehen<br />
dann nur noch einen geringen Wert, obwohl<br />
der Marktwert durchaus höher sein kann.<br />
Eine Übertragung gegen einen angemessenen<br />
Kaufpreis ist in der Regel mit der Auflösung stiller<br />
Reserven verbunden. Je nach Umfang der aufgedeckten<br />
stillen Reserven ist daher mit der Veräußerung<br />
eine hohe Einkommensteuerbelastung verbunden.<br />
Gut zu wissen:<br />
Bei der Veräußerung können eventuell Freibeträge in Anspruch<br />
genommen werden. Insbesondere stehen dem Senior<br />
56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes – jedenfalls<br />
einmal im Leben – zur Verfügung, wenn er das 55. Lebensjahr<br />
vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne<br />
dauernd berufsunfähig ist und der Veräußerungsgewinn<br />
nicht mehr als 5 Mio. Euro beträgt. Außerdem gibt es die<br />
Fünftel-Regelung, bei der der Veräußerungsgewinn rechnerisch<br />
auf fünf Jahre verteilt wird. Genauere Informationen<br />
hierzu bietet Ihr Steuerberater.<br />
Ratenzahlung<br />
Bei der Ratenzahlung stundet der Übergeber<br />
dem Käufer den Kaufpreis. Die Ratenzahlungen<br />
erstrecken sich über einen vorher festgelegten Zeitraum,<br />
wenn möglich über mehr als zehn Jahre. Bei<br />
Verkauf gegen Ratenzahlung hat der Verkäufer dann<br />
die Wahl, den nach dem Barwert ermittelten Veräußerungsgewinn<br />
sofort (mit Zahlung der ersten Rate)<br />
oder als normale nachträgliche Einkünfte zu versteuern.<br />
Der Käufer hat entsprechende steuerliche absetzbare<br />
Anschaffungskosten.<br />
Kaufpreis ist niedriger als der Marktwert:<br />
Gemischte Schenkung<br />
Gerade innerhalb der Familiennachfolge kann<br />
es sein, dass die Eltern ihrem Sohn oder ihrer Tochter<br />
das Unternehmen weit unter dem tatsächlichen Wert<br />
„verkaufen“. Das Finanzamt kann hierin eine gemischte<br />
Schenkung sehen. Für die Differenz zwischen<br />
dem (niedrigen) Kaufpreis und dem (höheren) Buchwert<br />
muss der Nachfolger Schenkungsteuer zahlen.<br />
Welche Steuern zahlt der Käufer?<br />
Der Kaufpreis setzt sich in der Regel zusammen<br />
aus dem Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge)<br />
und dem Umlaufvermögen (z. B. Forderungen,<br />
Bankguthaben, Betriebsstoffe). In steuerlicher Hinsicht<br />
ist das gekaufte Anlagevermögen entscheidend,<br />
und zwar der Buchwert der einzelnen Wirtschaftsgüter,<br />
die zum Anlagevermögen gehören. Der Buchwert<br />
ergibt sich, wenn z. B. Wirtschaftsgüter wie Fahrzeuge,<br />
Maschinen o. ä. über mehrere Jahre abgeschrieben<br />
wurden. Sie haben steuerlich gesehen<br />
dann nur noch einen geringen Wert, obwohl der<br />
Marktwert durchaus höher sein kann.<br />
i Hinweis:<br />
Im Rahmen des Konjunkturpakets 2 der Bundesregierung<br />
sinkt der Eingangssteuersatz rückwirkend zum 1.1.2009 von<br />
15 auf 14 Prozent. Außerdem erhöht sich der Grundfreibetrag<br />
auf 7.834 Euro in 2009, auf 8.004 Euro in 2010.