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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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85<br />

R<br />

Achtung Einkommensteuer:<br />

Verkauf eines Einzelunternehmens<br />

oder einer Personengesellschaft<br />

Welche Steuern zahlt der Verkäufer?<br />

Durch den Verkauf erzielt der Unternehmer<br />

einen Veräußerungsgewinn, für den er Einkommensteuer<br />

abführen muss.<br />

Der Veräußerungsgewinn wird folgendermaßen<br />

berechnet<br />

Erlös<br />

./. Veräußerungskosten (z. B. Notar)<br />

./. Buchwert der veräußerten<br />

Wirtschaftsgüter<br />

= Veräußerungsgewinn<br />

Der Buchwert ergibt sich, wenn z. B. Wirtschaftsgüter<br />

wie Fahrzeuge, Maschinen o. Ä. über mehrere<br />

Jahre abgeschrieben wurden. Sie haben steuerlich gesehen<br />

dann nur noch einen geringen Wert, obwohl<br />

der Marktwert durchaus höher sein kann.<br />

Eine Übertragung gegen einen angemessenen<br />

Kaufpreis ist in der Regel mit der Auflösung stiller<br />

Reserven verbunden. Je nach Umfang der aufgedeckten<br />

stillen Reserven ist daher mit der Veräußerung<br />

eine hohe Einkommensteuerbelastung verbunden.<br />

Gut zu wissen:<br />

Bei der Veräußerung können eventuell Freibeträge in Anspruch<br />

genommen werden. Insbesondere stehen dem Senior<br />

56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes – jedenfalls<br />

einmal im Leben – zur Verfügung, wenn er das 55. Lebensjahr<br />

vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne<br />

dauernd berufsunfähig ist und der Veräußerungsgewinn<br />

nicht mehr als 5 Mio. Euro beträgt. Außerdem gibt es die<br />

Fünftel-Regelung, bei der der Veräußerungsgewinn rechnerisch<br />

auf fünf Jahre verteilt wird. Genauere Informationen<br />

hierzu bietet Ihr Steuerberater.<br />

Ratenzahlung<br />

Bei der Ratenzahlung stundet der Übergeber<br />

dem Käufer den Kaufpreis. Die Ratenzahlungen<br />

erstrecken sich über einen vorher festgelegten Zeitraum,<br />

wenn möglich über mehr als zehn Jahre. Bei<br />

Verkauf gegen Ratenzahlung hat der Verkäufer dann<br />

die Wahl, den nach dem Barwert ermittelten Veräußerungsgewinn<br />

sofort (mit Zahlung der ersten Rate)<br />

oder als normale nachträgliche Einkünfte zu versteuern.<br />

Der Käufer hat entsprechende steuerliche absetzbare<br />

Anschaffungskosten.<br />

Kaufpreis ist niedriger als der Marktwert:<br />

Gemischte Schenkung<br />

Gerade innerhalb der Familiennachfolge kann<br />

es sein, dass die Eltern ihrem Sohn oder ihrer Tochter<br />

das Unternehmen weit unter dem tatsächlichen Wert<br />

„verkaufen“. Das Finanzamt kann hierin eine gemischte<br />

Schenkung sehen. Für die Differenz zwischen<br />

dem (niedrigen) Kaufpreis und dem (höheren) Buchwert<br />

muss der Nachfolger Schenkungsteuer zahlen.<br />

Welche Steuern zahlt der Käufer?<br />

Der Kaufpreis setzt sich in der Regel zusammen<br />

aus dem Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge)<br />

und dem Umlaufvermögen (z. B. Forderungen,<br />

Bankguthaben, Betriebsstoffe). In steuerlicher Hinsicht<br />

ist das gekaufte Anlagevermögen entscheidend,<br />

und zwar der Buchwert der einzelnen Wirtschaftsgüter,<br />

die zum Anlagevermögen gehören. Der Buchwert<br />

ergibt sich, wenn z. B. Wirtschaftsgüter wie Fahrzeuge,<br />

Maschinen o. ä. über mehrere Jahre abgeschrieben<br />

wurden. Sie haben steuerlich gesehen<br />

dann nur noch einen geringen Wert, obwohl der<br />

Marktwert durchaus höher sein kann.<br />

i Hinweis:<br />

Im Rahmen des Konjunkturpakets 2 der Bundesregierung<br />

sinkt der Eingangssteuersatz rückwirkend zum 1.1.2009 von<br />

15 auf 14 Prozent. Außerdem erhöht sich der Grundfreibetrag<br />

auf 7.834 Euro in 2009, auf 8.004 Euro in 2010.

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