Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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Gemeinsam die Übergabe umsetzen<br />
In Teilen:<br />
Verkauf einer Kapitalgesellschaft<br />
Welche Steuern zahlt der Verkäufer?<br />
Durch den Verkauf seiner Gesellschaftsanteile<br />
erzielt der Unternehmer einen Veräußerungsgewinn,<br />
für den er Einkommensteuer abführen muss.<br />
Der Veräußerungsgewinn wird folgendermaßen<br />
berechnet:<br />
Erlös<br />
./. Veräußerungskosten (z. B. Notar)<br />
./. Anschaffungskosten der veräußerten<br />
Anteile<br />
= Veräußerungsgewinn<br />
Bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaften<br />
gilt für den Veräußerer das Teileinkünfteverfahren,<br />
insoweit ist er begünstigt. Nähere Informationen<br />
hierzu bietet Ihr Steuerberater.<br />
Fallbeispiel 3:<br />
Verkauf einer GmbH<br />
Der Holzhändler H betreibt seine Holzhandlung in<br />
der Rechtsform der GmbH. Er ist alleiniger Gesellschafter,<br />
seine ursprünglichen Anschaffungskosten<br />
der Anteile belaufen sich auf 225.000 Euro.<br />
Zu beachten ist ferner, dass auf Antrag die Gewinnausschüttungen<br />
(Dividenden) der GmbH beim Erwerber<br />
trotz des Haltens der Beteiligung im Privatvermögen<br />
nicht der 25-prozentigen Abgeltungssteuer unterworfen<br />
werden können, wenn der Erwerber entweder mit<br />
mindestens einem Prozent an der GmbH beteiligt ist<br />
und beruflich für diese tätig ist oder 25 Prozent der<br />
Anteile der GmbH hält. In diesen Fällen werden die<br />
Gewinnausschüttungen dem „normalen“ Steuersatz<br />
des Erwerbers unterworfen, jedoch können Werbungskosten<br />
wie beispielsweise Finanzierungskosten geltend<br />
gemacht werden. Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen<br />
werden auf Grund des Teileinkünfteverfahrens<br />
die Dividenden dann zu 60 Prozent versteuert, im<br />
Gegenzug können auch 60 Prozent der Kosten abgezogen<br />
werden.<br />
Gut zu wissen: Ob die Anwendung der Abgeltungssteuer<br />
oder ein Wechsel zur Besteuerung nach den allgemeinen<br />
Regeln im Einzelfall günstiger ist, sollten Sie<br />
mit Ihrem Steuerberater klären.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Die Bundesländer legen jeweils selbst die Höhe der<br />
Grunderwerbsteuer fest. Sie beträgt im Allgemeinen<br />
3,5 Prozent des Kaufpreises. In Berlin und Hamburg<br />
werden hiervon abweichend 4,5 Prozent erhoben.<br />
Beim Verkäufer entsteht ein Veräußerungsgewinn<br />
in Höhe des Veräußerungserlöses abzüglich der<br />
Anschaffungskosten der veräußerten Anteile sowie<br />
abzüglich der Veräußerungskosten. H hält eine wesentliche<br />
Beteiligung im Sinne des § 17 EStG (mind. 1 %<br />
des Stammkapitals). Der entstehende Veräußerungsgewinn<br />
unterliegt daher der Einkommensteuer.<br />
Welche Steuern zahlt der Käufer?<br />
Bei dem Kaufpreis, den der Erwerber für die GmbH-<br />
Anteile bezahlt, handelt es sich um Anschaffungskosten.<br />
Aufgrund des nunmehr geltenden Teileinkünfteverfahrens<br />
können diese aber nur noch zu 60 Prozent<br />
berücksichtigt werden. Der Erwerb von Anteilen ist<br />
daher aus der Sicht des Erwerbers unvorteilhaft. Er<br />
zahlt in der Regel einen über den Buchwerten der<br />
Wirtschaftsgüter liegenden Kaufpreis, ohne die Möglichkeit<br />
zu haben, durch entsprechend höhere<br />
Abschreibungen die zukünftige Steuerlast zu senken.