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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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88<br />

Gemeinsam die Übergabe umsetzen<br />

In Teilen:<br />

Verkauf einer Kapitalgesellschaft<br />

Welche Steuern zahlt der Verkäufer?<br />

Durch den Verkauf seiner Gesellschaftsanteile<br />

erzielt der Unternehmer einen Veräußerungsgewinn,<br />

für den er Einkommensteuer abführen muss.<br />

Der Veräußerungsgewinn wird folgendermaßen<br />

berechnet:<br />

Erlös<br />

./. Veräußerungskosten (z. B. Notar)<br />

./. Anschaffungskosten der veräußerten<br />

Anteile<br />

= Veräußerungsgewinn<br />

Bei der Veräußerung von Kapitalgesellschaften<br />

gilt für den Veräußerer das Teileinkünfteverfahren,<br />

insoweit ist er begünstigt. Nähere Informationen<br />

hierzu bietet Ihr Steuerberater.<br />

Fallbeispiel 3:<br />

Verkauf einer GmbH<br />

Der Holzhändler H betreibt seine Holzhandlung in<br />

der Rechtsform der GmbH. Er ist alleiniger Gesellschafter,<br />

seine ursprünglichen Anschaffungskosten<br />

der Anteile belaufen sich auf 225.000 Euro.<br />

Zu beachten ist ferner, dass auf Antrag die Gewinnausschüttungen<br />

(Dividenden) der GmbH beim Erwerber<br />

trotz des Haltens der Beteiligung im Privatvermögen<br />

nicht der 25-prozentigen Abgeltungssteuer unterworfen<br />

werden können, wenn der Erwerber entweder mit<br />

mindestens einem Prozent an der GmbH beteiligt ist<br />

und beruflich für diese tätig ist oder 25 Prozent der<br />

Anteile der GmbH hält. In diesen Fällen werden die<br />

Gewinnausschüttungen dem „normalen“ Steuersatz<br />

des Erwerbers unterworfen, jedoch können Werbungskosten<br />

wie beispielsweise Finanzierungskosten geltend<br />

gemacht werden. Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen<br />

werden auf Grund des Teileinkünfteverfahrens<br />

die Dividenden dann zu 60 Prozent versteuert, im<br />

Gegenzug können auch 60 Prozent der Kosten abgezogen<br />

werden.<br />

Gut zu wissen: Ob die Anwendung der Abgeltungssteuer<br />

oder ein Wechsel zur Besteuerung nach den allgemeinen<br />

Regeln im Einzelfall günstiger ist, sollten Sie<br />

mit Ihrem Steuerberater klären.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Die Bundesländer legen jeweils selbst die Höhe der<br />

Grunderwerbsteuer fest. Sie beträgt im Allgemeinen<br />

3,5 Prozent des Kaufpreises. In Berlin und Hamburg<br />

werden hiervon abweichend 4,5 Prozent erhoben.<br />

Beim Verkäufer entsteht ein Veräußerungsgewinn<br />

in Höhe des Veräußerungserlöses abzüglich der<br />

Anschaffungskosten der veräußerten Anteile sowie<br />

abzüglich der Veräußerungskosten. H hält eine wesentliche<br />

Beteiligung im Sinne des § 17 EStG (mind. 1 %<br />

des Stammkapitals). Der entstehende Veräußerungsgewinn<br />

unterliegt daher der Einkommensteuer.<br />

Welche Steuern zahlt der Käufer?<br />

Bei dem Kaufpreis, den der Erwerber für die GmbH-<br />

Anteile bezahlt, handelt es sich um Anschaffungskosten.<br />

Aufgrund des nunmehr geltenden Teileinkünfteverfahrens<br />

können diese aber nur noch zu 60 Prozent<br />

berücksichtigt werden. Der Erwerb von Anteilen ist<br />

daher aus der Sicht des Erwerbers unvorteilhaft. Er<br />

zahlt in der Regel einen über den Buchwerten der<br />

Wirtschaftsgüter liegenden Kaufpreis, ohne die Möglichkeit<br />

zu haben, durch entsprechend höhere<br />

Abschreibungen die zukünftige Steuerlast zu senken.

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