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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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60<br />

Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />

Checkliste für den Verkäufer<br />

Haben Sie alle in Frage kommenden<br />

Alternativen geprüft?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Haben Sie mit Ihrem Management frühzeitig<br />

die Möglichkeit der Übernahme diskutiert?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Haben Sie Vertrauen in Ihre und die externen<br />

Führungskräfte?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Haben Ihre Führungskräfte Ihr Unternehmen in<br />

den letzten Jahren mitgeprägt?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Wie werden die anderen Mitarbeiter diese<br />

Entscheidung aufnehmen?<br />

Auf einmal oder in Raten:<br />

Die Zahlung des Kaufpreises<br />

Der Verkauf oder Kauf eines Unternehmens ist<br />

eng mit der Frage der Zahlungsmodalitäten verknüpft.<br />

Sie können ein Unternehmen gegen eine<br />

Einmalzahlung gegen Rate oder Rente kaufen bzw.<br />

verkaufen. Beim Kauf gegen Einmalzahlung bezahlt<br />

der Käufer die gesamte Summe auf einmal. Der<br />

Kapitalbedarf ist entsprechend hoch. Allerdings kann<br />

unter bestimmten Voraussetzungen die Summe mit<br />

zinsgünstigen und in den ersten Jahren tilgungsfreien<br />

öffentlichen Existenzgründungsdarlehen<br />

finanziert werden. Der Verkäufer kann die Summe in<br />

ein neues Vorhaben investieren oder für seine Altersvorsorge<br />

einsetzen. Der Kauf gegen wiederkehrende<br />

Leistungen ist liquiditätsschonender, so dass kein<br />

Fremdkapital in Anspruch genommen werden muss.<br />

Er birgt aber auch gewisse Risiken für den Verkäufer<br />

(siehe auch Kap. Unternehmensübertragung S. 33).<br />

Bei allen Vorteilen, die eine Einmalzahlung mit<br />

sich bringt: Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens<br />

muss gesichert bleiben. Es besteht beispielsweise<br />

die Möglichkeit, den Kauf gegen wiederkehrende<br />

Zahlungen zu vereinbaren. Dabei übernimmt der<br />

Verkäufer anstelle einer Bank die Finanzierungsfunktion.<br />

Bei wiederkehrenden Zahlungen wird zwischen<br />

Rate und Rente unterschieden.<br />

Bei der Rente wird wiederum zwischen Zeit- oder<br />

Leibrente unterschieden. Während bei der Leibrente<br />

die wiederkehrenden Zahlungen bis zum Tod der<br />

Nutznießer erfolgen, ist die Zeitrente auf eine<br />

bestimmte Dauer festgelegt. Die Zeitrente muss<br />

für mindestens zehn Jahre vereinbart werden.<br />

Der Existenzgründer kann den Kaufpreis auch als<br />

(Kaufpreis)-Rate zahlen. Die Ratenzahlung dient ausschließlich<br />

dazu, dem Erwerber die Finanzierung zu<br />

erleichtern.<br />

Bei der dauernden Last handelt es sich um wiederkehrende<br />

Zahlungen über mindestens zehn Jahre.<br />

Charakteristisch ist, dass die Zahlungen zwar regelmäßig<br />

erfolgen, aber deren Höhe nicht immer gleich<br />

ausfällt, zum Beispiel, wenn Sie sich am Unternehmensgewinn<br />

orientieren oder wenn eine Wertanpassung<br />

vereinbart wird.<br />

Welche Zahlungsmodalitäten für den Verkäufer<br />

und Nachfolger günstiger sind, hängt im Wesentlichen<br />

auch von den steuerlichen Auswirkungen ab<br />

(siehe Kap. „Finanzamt rechnet mit: Steuern und<br />

Nachfolge“ S. 81). Besprechen Sie daher die sich bietenden<br />

Möglichkeiten mit Ihrem Steuerberater.<br />

Hinzu kommt, dass diese Zahlungsmodalitäten mit<br />

Unsicherheiten für den Verkäufer verbunden sind.<br />

Von daher müssen vertraglich Sicherheiten vereinbart<br />

werden, wie z. B. Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrecht<br />

mit Rückabwicklung, Schadenersatzverpflichtungen,<br />

Bürgschaften usw.<br />

Darauf sollte der Nachfolger achten:<br />

Lassen Sie sich intensiv beraten, ob es sinnvoll für Sie ist, ein<br />

Unternehmen über eine einmalige Zahlung zu finanzieren.<br />

Klären Sie dabei auch, ob<br />

3 das Unternehmen über einen längeren Zeitraum Zinsen<br />

und Tilgung erwirtschaften kann<br />

3 Sie Stille Reserven mobilisieren können, z. B. durch den<br />

Verkauf von Grundstücken<br />

3 das Unternehmen oder Produktionsanlagen als Sicherheit<br />

für Darlehen eingesetzt werden können, dabei sollten<br />

Sicherheiten für mögliche zuküntige Darlehen (für<br />

Investitionen) „in Reserve“ gehalten werden<br />

3 sichergestellt ist, dass es durch die Darlehensaufnahme<br />

weder zu einer Überschuldung noch zu einer<br />

Beeinträchtigung des Stammkapitals kommt.<br />

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