Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />
Checkliste für den Verkäufer<br />
Haben Sie alle in Frage kommenden<br />
Alternativen geprüft?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Haben Sie mit Ihrem Management frühzeitig<br />
die Möglichkeit der Übernahme diskutiert?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Haben Sie Vertrauen in Ihre und die externen<br />
Führungskräfte?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Haben Ihre Führungskräfte Ihr Unternehmen in<br />
den letzten Jahren mitgeprägt?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Wie werden die anderen Mitarbeiter diese<br />
Entscheidung aufnehmen?<br />
Auf einmal oder in Raten:<br />
Die Zahlung des Kaufpreises<br />
Der Verkauf oder Kauf eines Unternehmens ist<br />
eng mit der Frage der Zahlungsmodalitäten verknüpft.<br />
Sie können ein Unternehmen gegen eine<br />
Einmalzahlung gegen Rate oder Rente kaufen bzw.<br />
verkaufen. Beim Kauf gegen Einmalzahlung bezahlt<br />
der Käufer die gesamte Summe auf einmal. Der<br />
Kapitalbedarf ist entsprechend hoch. Allerdings kann<br />
unter bestimmten Voraussetzungen die Summe mit<br />
zinsgünstigen und in den ersten Jahren tilgungsfreien<br />
öffentlichen Existenzgründungsdarlehen<br />
finanziert werden. Der Verkäufer kann die Summe in<br />
ein neues Vorhaben investieren oder für seine Altersvorsorge<br />
einsetzen. Der Kauf gegen wiederkehrende<br />
Leistungen ist liquiditätsschonender, so dass kein<br />
Fremdkapital in Anspruch genommen werden muss.<br />
Er birgt aber auch gewisse Risiken für den Verkäufer<br />
(siehe auch Kap. Unternehmensübertragung S. 33).<br />
Bei allen Vorteilen, die eine Einmalzahlung mit<br />
sich bringt: Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens<br />
muss gesichert bleiben. Es besteht beispielsweise<br />
die Möglichkeit, den Kauf gegen wiederkehrende<br />
Zahlungen zu vereinbaren. Dabei übernimmt der<br />
Verkäufer anstelle einer Bank die Finanzierungsfunktion.<br />
Bei wiederkehrenden Zahlungen wird zwischen<br />
Rate und Rente unterschieden.<br />
Bei der Rente wird wiederum zwischen Zeit- oder<br />
Leibrente unterschieden. Während bei der Leibrente<br />
die wiederkehrenden Zahlungen bis zum Tod der<br />
Nutznießer erfolgen, ist die Zeitrente auf eine<br />
bestimmte Dauer festgelegt. Die Zeitrente muss<br />
für mindestens zehn Jahre vereinbart werden.<br />
Der Existenzgründer kann den Kaufpreis auch als<br />
(Kaufpreis)-Rate zahlen. Die Ratenzahlung dient ausschließlich<br />
dazu, dem Erwerber die Finanzierung zu<br />
erleichtern.<br />
Bei der dauernden Last handelt es sich um wiederkehrende<br />
Zahlungen über mindestens zehn Jahre.<br />
Charakteristisch ist, dass die Zahlungen zwar regelmäßig<br />
erfolgen, aber deren Höhe nicht immer gleich<br />
ausfällt, zum Beispiel, wenn Sie sich am Unternehmensgewinn<br />
orientieren oder wenn eine Wertanpassung<br />
vereinbart wird.<br />
Welche Zahlungsmodalitäten für den Verkäufer<br />
und Nachfolger günstiger sind, hängt im Wesentlichen<br />
auch von den steuerlichen Auswirkungen ab<br />
(siehe Kap. „Finanzamt rechnet mit: Steuern und<br />
Nachfolge“ S. 81). Besprechen Sie daher die sich bietenden<br />
Möglichkeiten mit Ihrem Steuerberater.<br />
Hinzu kommt, dass diese Zahlungsmodalitäten mit<br />
Unsicherheiten für den Verkäufer verbunden sind.<br />
Von daher müssen vertraglich Sicherheiten vereinbart<br />
werden, wie z. B. Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrecht<br />
mit Rückabwicklung, Schadenersatzverpflichtungen,<br />
Bürgschaften usw.<br />
Darauf sollte der Nachfolger achten:<br />
Lassen Sie sich intensiv beraten, ob es sinnvoll für Sie ist, ein<br />
Unternehmen über eine einmalige Zahlung zu finanzieren.<br />
Klären Sie dabei auch, ob<br />
3 das Unternehmen über einen längeren Zeitraum Zinsen<br />
und Tilgung erwirtschaften kann<br />
3 Sie Stille Reserven mobilisieren können, z. B. durch den<br />
Verkauf von Grundstücken<br />
3 das Unternehmen oder Produktionsanlagen als Sicherheit<br />
für Darlehen eingesetzt werden können, dabei sollten<br />
Sicherheiten für mögliche zuküntige Darlehen (für<br />
Investitionen) „in Reserve“ gehalten werden<br />
3 sichergestellt ist, dass es durch die Darlehensaufnahme<br />
weder zu einer Überschuldung noch zu einer<br />
Beeinträchtigung des Stammkapitals kommt.<br />
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