Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />
Nicht nur der Haftung wegen:<br />
Rechtsform und Nachfolge<br />
i<br />
Das Thema Rechtsform ist sowohl für den Nachfolger<br />
als auch für den übergebenden Unternehmer<br />
von Bedeutung.<br />
3 Inhaber und Nachfolger müssen entscheiden,<br />
ob es sinnvoll ist, die bestehende Rechtsform<br />
zu behalten oder umzuwandeln. Welche<br />
Steuerbelastungen fallen je nach Rechtsform an?<br />
Welche Entscheidungsstrukturen entstehen?<br />
Wie reagiert die Hausbank?<br />
3 Für den Fall, dass Nachfolger und Übergeber eine<br />
gemeinsame Übergangsphase planen, kann es<br />
sinnvoll sein, das Unternehmen von einem<br />
Einzelunternehmen in eine GmbH oder<br />
Personengesellschaft umzuwandeln.<br />
3 Je nach Rechtsform sind bei der Übertragung<br />
wichtige Fragen zur Haftung und Zustimmung<br />
evtl. weiterer Gesellschafter verknüpft. Inwieweit<br />
haftet beispielsweise der Käufer für Schulden,<br />
die vor der Übertragung entstanden sind?<br />
Inwieweit haftet der Verkäufer nach der Übertragung<br />
für zurückliegende Verbindlichkeiten?<br />
Die entscheidenden Kriterien bei der Wahl<br />
der Rechtsform sind vor allem<br />
3 die Haftung<br />
3 die Steueroptimierung<br />
3 die Finanzierung beim Kauf<br />
3 und die Eignung für eine schrittweise Nachfolge<br />
Man unterscheidet zunächst zwischen<br />
Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.<br />
Teilhaber von Personengesellschaften haften mit<br />
ihrem Gesellschaftsanteil und ihrem persönlichen<br />
Vermögen (Ausnahme: Kommanditisten bei der KG).<br />
Sie tragen daher in der Regel ein größeres finanzielles<br />
Risiko als die Teilhaber von Kapitalgesellschaften.<br />
Hier haften die Gesellschafter nur in Höhe ihres<br />
Anteils. Ausnahme: Bei Darlehensaufnahme verlangen<br />
Banken i. d. R. Sicherheiten aus dem<br />
Privatvermögen und im Innenverhältnis muss u. U.<br />
für Gesellschaftsanteile persönlich gehaftet werden.<br />
Wer hilft weiter?<br />
3 Notar<br />
3 Kammern<br />
3 Wirtschaftsprüfer<br />
3 Unternehmensberater<br />
3 Rechtsanwälte, Steuerberater<br />
3 www.nexxt.org<br />
Unterschiede zeigen sich auch in anderen<br />
Bereichen: Eine Trennung von Kapital und<br />
Management gibt es nur bei Kapitalgesellschaften<br />
und bei der GmbH & Co. KG, nicht bei KG und OHG.<br />
Kapitalgesellschaftsanteile sind per se vererblich,<br />
Anteile an Personengesellschaften nur, wenn das<br />
gesellschaftsvertraglich vorgesehen ist. Ausnahme:<br />
Kommanditanteile. Auch die laufende Besteuerung<br />
ist unterschiedlich: Sollen Gewinne nicht ausgeschüttet<br />
werden, ist die Gesamtsteuerbelastung<br />
bei Personengesellschaften höher als bei Kapitalgesellschaften.<br />
Sollen Gewinne ausgeschüttet werden,<br />
kann je nach Umfang der Ausschüttung die<br />
Personengesellschaft vorteilhafter sein. Auch die<br />
Nachfolge selbst wird unterschiedlich besteuert.<br />
Nähere Informationen siehe Kapitel „Finanzamt<br />
rechnet mit: Steuern und Nachfolge“ S. 81.<br />
Rechtsformen für Freiberufler<br />
Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,<br />
Wirtschaftsprüfer und Architekten schließen<br />
sich häufig zusammen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit<br />
zu stärken. Trotz des damit verbundenen Aufwands<br />
kann ein solcher Zusammenschluss sehr positiv<br />
sein. Auch in puncto Nachfolge spielt die Rechtsform<br />
für Freiberufler eine wichtige Rolle. Kanzleien,<br />
Praxen, Beratungsbüros verfügen in der Regel weniger<br />
über Sachwerte als vielmehr über ideelle Werte<br />
wie den Kundenstamm und das durch Berufserfahrung<br />
erworbene Know-how. Der Zusammenschluss in<br />
einer Rechtsform bietet eine gute Möglichkeit, diesen<br />
„good will“ „unter einem Dach“ weiterzugeben.<br />
Gängige Rechtsformen von Freiberuflern sind<br />
3 die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)<br />
3 die Partnerschaftsgesellschaft, die wie die GbR<br />
ohne Beschränkung am Rechts- und Wirtschaftsverkehr<br />
teilnehmen kann<br />
3 bei beratenden Ingenieuren und Architekten,<br />
Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />
auch die GmbH und die kleine<br />
Aktiengesellschaft<br />
3 bei Ärzten die Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
und die Partnerschaftsgesellschaft im Rahmen<br />
von Büro-, Praxisgemeinschaften. Im Vordergrund<br />
steht das Interesse an einer wirtschaftlichen<br />
rationellen Nutzung teurer Geräte und<br />
Räumlichkeiten.