Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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Kontakt und Antragstellung<br />
Unabhängig davon, ob der Unternehmer aus der<br />
Arbeitslosigkeit gegründet hat oder nicht, gilt:<br />
Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer<br />
wenden sich an einen der Regionalpartner der KfW.<br />
Dazu gehören u.a. die Industrie- und Handelskammern,<br />
die <strong>Handwerkskammer</strong>n, Gründungsinitiativen<br />
und Wirtschaftsförderungsgesellschaften.<br />
Sobald dem Unternehmer die Bewilligung für<br />
den Zuschuss vorliegt, kann er einen Berater aus der<br />
KfW-Beraterbörse auswählen, der für das Gründercoaching<br />
Deutschland freigeschaltet ist. Der dann<br />
folgende Coaching-Vertrag sollte vor allem die<br />
Coachinginhalte, den Zeitraum der Beratung und die<br />
Höhe des Tageshonorars beinhalten.<br />
Weitere Informationen<br />
Gründercoaching Deutschland www.gruender-coachingdeutschland.de<br />
Förderung von Unternehmensberatungen<br />
für kleine und mittlere Unternehmen sowie<br />
Freie Berufe<br />
Gefördert werden<br />
3 Übernehmer (Jungunternehmer, deren Geschäftsübernahme<br />
mindestens ein Jahr zurückliegt):<br />
Beratungen, die u. a. Schwachstellenanalysen<br />
und Verbesserungsvorschläge umfassen.<br />
3 Übergeber: Allgemeine Beratungen über alle<br />
wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und<br />
organisatorischen Probleme der Unternehmensführung<br />
und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.<br />
Durch die Beratungen sollen<br />
unternehmerische Entscheidungen vorbereitet<br />
und konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt<br />
werden.<br />
3 Umweltschutzberatungen um Probleme, die sich<br />
aus der Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen<br />
(z. B. Umwelt-Audit) ergeben, zu bewältigen.<br />
Gefördert werden nur Beratungen, die von selbständigen<br />
Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt<br />
werden, deren Umsatz zu über 50 Prozent<br />
über Unternehmensberatungen erzielt wird.<br />
Förderkonditionen<br />
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu<br />
den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten<br />
Beratungskosten. Der Höchstzuschuss bei allgemeinen<br />
Beratungen oder speziellen in den alten<br />
Bundesländern beträgt 50 Prozent, max. 1.500 Euro;<br />
in den neuen Bundesländern einschließlich des<br />
Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent max.<br />
1.500 Euro.<br />
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen<br />
Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent<br />
von jeweils insgesamt 3.000 Euro im<br />
Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und<br />
spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von<br />
zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese<br />
Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und<br />
Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen<br />
oder Migrantinnen und Migranten zur<br />
Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren<br />
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Beratungen<br />
müssen den Richtlinienanforderungen genügen.<br />
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer<br />
Haushaltsmittel.<br />
Antragstellung:<br />
Online-Antragstellung unter<br />
www.beratungsfoerderung.info oder Antragsformulare<br />
beim Bertelsmann Verlag anfordern. Auskünfte<br />
geben die Leitstellen oder das BAFA. Die Antragstellung<br />
erfolgt bei einer der Leitstellen (siehe<br />
www.beratungsfoerderung.info.) Erkundigen Sie sich<br />
auch nach Fördermitteln beim Wirtschaftsministerium<br />
und/oder der Investitionsbank Ihres<br />
Bundeslandes.<br />
Weitere Informationen<br />
BAFA-Beratungsförderung: www.beratungsfoerderung.info<br />
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