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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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Kontakt und Antragstellung<br />

Unabhängig davon, ob der Unternehmer aus der<br />

Arbeitslosigkeit gegründet hat oder nicht, gilt:<br />

Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer<br />

wenden sich an einen der Regionalpartner der KfW.<br />

Dazu gehören u.a. die Industrie- und Handelskammern,<br />

die <strong>Handwerkskammer</strong>n, Gründungsinitiativen<br />

und Wirtschaftsförderungsgesellschaften.<br />

Sobald dem Unternehmer die Bewilligung für<br />

den Zuschuss vorliegt, kann er einen Berater aus der<br />

KfW-Beraterbörse auswählen, der für das Gründercoaching<br />

Deutschland freigeschaltet ist. Der dann<br />

folgende Coaching-Vertrag sollte vor allem die<br />

Coachinginhalte, den Zeitraum der Beratung und die<br />

Höhe des Tageshonorars beinhalten.<br />

Weitere Informationen<br />

Gründercoaching Deutschland www.gruender-coachingdeutschland.de<br />

Förderung von Unternehmensberatungen<br />

für kleine und mittlere Unternehmen sowie<br />

Freie Berufe<br />

Gefördert werden<br />

3 Übernehmer (Jungunternehmer, deren Geschäftsübernahme<br />

mindestens ein Jahr zurückliegt):<br />

Beratungen, die u. a. Schwachstellenanalysen<br />

und Verbesserungsvorschläge umfassen.<br />

3 Übergeber: Allgemeine Beratungen über alle<br />

wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und<br />

organisatorischen Probleme der Unternehmensführung<br />

und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.<br />

Durch die Beratungen sollen<br />

unternehmerische Entscheidungen vorbereitet<br />

und konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt<br />

werden.<br />

3 Umweltschutzberatungen um Probleme, die sich<br />

aus der Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen<br />

(z. B. Umwelt-Audit) ergeben, zu bewältigen.<br />

Gefördert werden nur Beratungen, die von selbständigen<br />

Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt<br />

werden, deren Umsatz zu über 50 Prozent<br />

über Unternehmensberatungen erzielt wird.<br />

Förderkonditionen<br />

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu<br />

den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten<br />

Beratungskosten. Der Höchstzuschuss bei allgemeinen<br />

Beratungen oder speziellen in den alten<br />

Bundesländern beträgt 50 Prozent, max. 1.500 Euro;<br />

in den neuen Bundesländern einschließlich des<br />

Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent max.<br />

1.500 Euro.<br />

Bei allgemeinen Beratungen und speziellen<br />

Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent<br />

von jeweils insgesamt 3.000 Euro im<br />

Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und<br />

spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von<br />

zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese<br />

Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und<br />

Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen<br />

oder Migrantinnen und Migranten zur<br />

Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren<br />

Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Beratungen<br />

müssen den Richtlinienanforderungen genügen.<br />

Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer<br />

Haushaltsmittel.<br />

Antragstellung:<br />

Online-Antragstellung unter<br />

www.beratungsfoerderung.info oder Antragsformulare<br />

beim Bertelsmann Verlag anfordern. Auskünfte<br />

geben die Leitstellen oder das BAFA. Die Antragstellung<br />

erfolgt bei einer der Leitstellen (siehe<br />

www.beratungsfoerderung.info.) Erkundigen Sie sich<br />

auch nach Fördermitteln beim Wirtschaftsministerium<br />

und/oder der Investitionsbank Ihres<br />

Bundeslandes.<br />

Weitere Informationen<br />

BAFA-Beratungsförderung: www.beratungsfoerderung.info<br />

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