Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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54<br />
Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />
Bis auf Weiteres:<br />
Das Unternehmen wird verpachtet<br />
Der Unternehmenspachtvertrag kann formlos<br />
wirksam geschlossen werden. Ein schriftlicher Pachtvertrag<br />
ist aber dringend zu empfehlen. Unter allen<br />
Umständen sollten die beiden Parteien darin festhalten,<br />
in welchem Umfang der Pächter verpflichtet ist,<br />
die Wirtschaftsgüter des Betriebes zu erhalten. Durch<br />
eine solche Erhaltungsvereinbarung sagt der Pächter<br />
vertraglich zu, alle erforderlichen Anschaffungen,<br />
Ersatzbeschaffungen, Instandhaltungen, Ausbesserungen,<br />
Erneuerungen und Ähnliches auf eigene<br />
Kosten im Rahmen der Substanzerhaltung vorzunehmen.<br />
Vereinbart werden sollte auch, wie vorzugehen<br />
ist, wenn der Pächter mit seinem Vorhaben Schiffbruch<br />
erleidet oder krank wird. In der Regel werden<br />
Pachtverträge mit festen Laufzeiten versehen. Außerordentliche<br />
Kündigungsrechte können aber zum<br />
Beispiel bei Krankheit oder Unternehmensaufgabe<br />
festgelegt werden. Ziehen Sie für den Abschluss eines<br />
Pachtvertrages auf jeden Fall einen Rechtsanwalt<br />
oder Notar hinzu.<br />
Zu Interessengegensätzen der Parteien kann<br />
es bei Investitionsentscheidungen kommen.<br />
Der Pächter dürfte regelmäßig an Erweiterungsinvestitionen<br />
interessiert sein. Diese sind jedoch vom<br />
Verpächter zu tragen, der möglicherweise dazu neigt,<br />
für die Zeit der Verpachtung teure Investitionen zu<br />
vermeiden.<br />
Vorteile der Betriebspacht<br />
3 Geringer Kapitalbedarf<br />
3 Pachtzahlungen sind Betriebsausgaben<br />
3 Pachtzins kann günstiger als der Kapitaldienst sein<br />
Checkliste für den Verpächter<br />
Ist lediglich ein vorübergehender Ausstieg geplant?<br />
Welchen Zeitraum der Verpachtung<br />
stellen Sie sich vor?<br />
Jahre<br />
Wie stark ist das Unternehmen auf Ihre Person zugeschnitten?<br />
Ist ein potenzieller Pächter überhaupt in der<br />
Lage, das Unternehmen wie bisher fortzuführen?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Ist Ihnen bereits ein geeigneter Pächter bekannt?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Welche Höhe der Pachteinkünfte haben Sie sich vorgestellt<br />
bzw. ist zu erzielen?<br />
Euro<br />
Haben Sie daran gedacht, die Höhe des Pachtzinses<br />
durch einen Sachverständigen ermitteln zu lassen?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Soll es sich um konstante Pachtzahlungen handeln?<br />
Oder möchten Sie sich durch Vereinbarung eines<br />
erfolgsabhängigen Pachtzinses an die unternehmerischen<br />
Geschicke des Pächters binden?<br />
Konstante Pachtzahlung<br />
Erfolgsabhängige Pacht<br />
Ist ein schriftlicher Pachtvertrag abgeschlossen, der<br />
eine Erhaltungsverpflichtung enthält?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Sind die Mitarbeiter auf die bevorstehende<br />
Betriebsverpachtung gut vorbereitet?<br />
Nachteile der Betriebspacht<br />
Ja<br />
Nein<br />
3 Pächter wird nicht Eigentümer des Unternehmens.<br />
3 Das Unternehmen kann vom Pächter nicht als<br />
Kreditsicherheit eingesetzt werden.<br />
3 Fehlende Bereitschaft des Verpächters,<br />
Investitionen vorzunehmen.<br />
3 Bei Beendigung der Betriebspacht kann es zum<br />
Streit über Reparaturkosten kommen.<br />
Die Pachthöhe sollte nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />
des Betriebes bemessen werden. Ist die Pacht zu<br />
hoch, kann das zur Zahlungsunfähigkeit des Betriebes und<br />
damit zum Wegfall der Pachtzahlungen führen.<br />
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