Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />
Check für den Geschäftsführer<br />
Werden Sie als Geschäftsführer einer<br />
Familiengesellschaft den starken Einfluss<br />
der Familie akzeptieren können?<br />
Ja<br />
Vorstand und Aktionäre: Die<br />
Gründung einer Aktiengesellschaft<br />
Die kleine AG<br />
Nein<br />
Die Bestellung des Geschäftsführers kann von den<br />
Gesellschaftern jederzeit widerrufen werden. Ist Ihre<br />
Position als Geschäftsführer ausreichend abgesichert<br />
gegen familieninterne Querelen?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Lässt der vorgesehene Anstellungsvertrag Ihnen<br />
ausreichend unternehmerischen Spielraum, um<br />
sinnvoll das Unternehmen führen zu können?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Wie lange soll die Zeit der Fremdgeschäftsführung<br />
dauern?<br />
Haben Sie als Geschäftsführer die Option, das<br />
Unternehmen später zu übernehmen?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Um Vermögen (in Händen der Aktionäre) und<br />
operatives Geschäft (ausgeübt durch Vorstand) zu<br />
trennen, bietet sich für kleine und mittlere Unternehmen<br />
die Gründung einer so genannten kleinen<br />
AG an.<br />
Die wesentlichen Voraussetzungen sind:<br />
3 Die AG darf nicht börsennotiert sein.<br />
3 Die Aktionäre müssen namentlich bekannt sein.<br />
Durch die im Vergleich zu den anderen Gesellschaftsformen<br />
strengere innere Struktur kann der<br />
Übergang zum reinen Fremdmanagement noch<br />
unter der Ägide des Alt-Inhabers „geprobt“ werden.<br />
Als Hilfe kann er dabei auf den Aufsichtsrat zurückgreifen.<br />
Deshalb ist seine Besetzung eine wichtige<br />
Entscheidung: Dabei geht es nicht um Ehrenämter,<br />
sondern um kompetente Begleitung und Unterstützung<br />
des Vorstandes. Zur Kostenersparnis wird<br />
im Mittelstand auf die Verbriefung der Aktien in der<br />
Regel verzichtet, wenn kein Handel beabsichtigt ist.<br />
Die Nachfolge selbst kann in diesen Fällen sogar formlos<br />
durch Abtretung der Mitgliedschaftsrechte erfolgen,<br />
zur Dokumentation empfiehlt sich aber die<br />
Schriftform. Gleiches gilt für die strategische Beteiligung<br />
von Kunden, Lieferanten oder Geldgebern<br />
am Unternehmen. Um die Ausnahmen vom strengen<br />
Aktienrecht nutzen zu können, bedarf es jedoch dringend<br />
der Beratung durch spezialisierte Fachleute.<br />
Durch die Neuregelung des Aktienrechts vom<br />
2. August 1994 wurden für die Aktiengesellschaft<br />
Erleichterungen geschaffen, die insbesondere mittelständische,<br />
im Familienbesitz befindliche Unternehmen<br />
nutzen können. Vormals strenge Formerfordernisse,<br />
die vor allem bei einem überschaubaren<br />
Kreis von Aktionären unpraktikabel waren, sind<br />
für die nicht börsenzugelassenen kleinen Aktiengesellschaften<br />
entfallen.<br />
Die Erleichterungen beziehen sich insbesondere<br />
auf Formerfordernisse<br />
3 bei der Gründung<br />
3 bei der Bestimmung des Mindestnennbetrages<br />
der Aktien<br />
3 bei der Besetzung des Aufsichtsrates<br />
3 bei Beschlussfassungen.<br />
Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt<br />
mindestens 50.000 Euro und ist in Aktien eingeteilt.<br />
Eine unmittelbare Haftung der Aktionäre für die<br />
Verbindlichkeiten der Gesellschaft besteht nicht, da<br />
die Gesellschaft den Gläubigern gegenüber mit ihrem<br />
Gesellschaftsvermögen haftet. Die Gründung einer<br />
Aktiengesellschaft kann durch eine Bar- oder eine<br />
Sachgründung vorgenommen werden, wobei jedoch<br />
an die Sachgründung strenge Formerfordernisse<br />
geknüpft sind. Grundsätzlich zulässig ist auch eine<br />
gemischte Gründung.<br />
Beachten Sie, dass auch die Umwandlung einer<br />
bereits bestehenden Gesellschaft, zum Beispiel einer<br />
GmbH, in die Rechtsform der Aktiengesellschaft möglich<br />
ist. Voraussetzung ist, dass alle Bestimmungen<br />
des GmbH-Gesellschaftsvertrages geändert werden,<br />
die der Umwandlung entgegenstehen. Der Umwand-