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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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52<br />

Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />

Check für den Geschäftsführer<br />

Werden Sie als Geschäftsführer einer<br />

Familiengesellschaft den starken Einfluss<br />

der Familie akzeptieren können?<br />

Ja<br />

Vorstand und Aktionäre: Die<br />

Gründung einer Aktiengesellschaft<br />

Die kleine AG<br />

Nein<br />

Die Bestellung des Geschäftsführers kann von den<br />

Gesellschaftern jederzeit widerrufen werden. Ist Ihre<br />

Position als Geschäftsführer ausreichend abgesichert<br />

gegen familieninterne Querelen?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Lässt der vorgesehene Anstellungsvertrag Ihnen<br />

ausreichend unternehmerischen Spielraum, um<br />

sinnvoll das Unternehmen führen zu können?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Wie lange soll die Zeit der Fremdgeschäftsführung<br />

dauern?<br />

Haben Sie als Geschäftsführer die Option, das<br />

Unternehmen später zu übernehmen?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Um Vermögen (in Händen der Aktionäre) und<br />

operatives Geschäft (ausgeübt durch Vorstand) zu<br />

trennen, bietet sich für kleine und mittlere Unternehmen<br />

die Gründung einer so genannten kleinen<br />

AG an.<br />

Die wesentlichen Voraussetzungen sind:<br />

3 Die AG darf nicht börsennotiert sein.<br />

3 Die Aktionäre müssen namentlich bekannt sein.<br />

Durch die im Vergleich zu den anderen Gesellschaftsformen<br />

strengere innere Struktur kann der<br />

Übergang zum reinen Fremdmanagement noch<br />

unter der Ägide des Alt-Inhabers „geprobt“ werden.<br />

Als Hilfe kann er dabei auf den Aufsichtsrat zurückgreifen.<br />

Deshalb ist seine Besetzung eine wichtige<br />

Entscheidung: Dabei geht es nicht um Ehrenämter,<br />

sondern um kompetente Begleitung und Unterstützung<br />

des Vorstandes. Zur Kostenersparnis wird<br />

im Mittelstand auf die Verbriefung der Aktien in der<br />

Regel verzichtet, wenn kein Handel beabsichtigt ist.<br />

Die Nachfolge selbst kann in diesen Fällen sogar formlos<br />

durch Abtretung der Mitgliedschaftsrechte erfolgen,<br />

zur Dokumentation empfiehlt sich aber die<br />

Schriftform. Gleiches gilt für die strategische Beteiligung<br />

von Kunden, Lieferanten oder Geldgebern<br />

am Unternehmen. Um die Ausnahmen vom strengen<br />

Aktienrecht nutzen zu können, bedarf es jedoch dringend<br />

der Beratung durch spezialisierte Fachleute.<br />

Durch die Neuregelung des Aktienrechts vom<br />

2. August 1994 wurden für die Aktiengesellschaft<br />

Erleichterungen geschaffen, die insbesondere mittelständische,<br />

im Familienbesitz befindliche Unternehmen<br />

nutzen können. Vormals strenge Formerfordernisse,<br />

die vor allem bei einem überschaubaren<br />

Kreis von Aktionären unpraktikabel waren, sind<br />

für die nicht börsenzugelassenen kleinen Aktiengesellschaften<br />

entfallen.<br />

Die Erleichterungen beziehen sich insbesondere<br />

auf Formerfordernisse<br />

3 bei der Gründung<br />

3 bei der Bestimmung des Mindestnennbetrages<br />

der Aktien<br />

3 bei der Besetzung des Aufsichtsrates<br />

3 bei Beschlussfassungen.<br />

Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt<br />

mindestens 50.000 Euro und ist in Aktien eingeteilt.<br />

Eine unmittelbare Haftung der Aktionäre für die<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft besteht nicht, da<br />

die Gesellschaft den Gläubigern gegenüber mit ihrem<br />

Gesellschaftsvermögen haftet. Die Gründung einer<br />

Aktiengesellschaft kann durch eine Bar- oder eine<br />

Sachgründung vorgenommen werden, wobei jedoch<br />

an die Sachgründung strenge Formerfordernisse<br />

geknüpft sind. Grundsätzlich zulässig ist auch eine<br />

gemischte Gründung.<br />

Beachten Sie, dass auch die Umwandlung einer<br />

bereits bestehenden Gesellschaft, zum Beispiel einer<br />

GmbH, in die Rechtsform der Aktiengesellschaft möglich<br />

ist. Voraussetzung ist, dass alle Bestimmungen<br />

des GmbH-Gesellschaftsvertrages geändert werden,<br />

die der Umwandlung entgegenstehen. Der Umwand-

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