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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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90<br />

Anhang<br />

Anhang<br />

Glossar<br />

A<br />

Asset-Deal<br />

Grundform des Unternehmenskaufs, bei<br />

dem die Vermögensgegenstände einzeln<br />

übertragen werden. Anwendungsbereiche<br />

sind der Verkauf einzelkaufmännischer Unternehmen<br />

und die Veräußerung von Unternehmens-<br />

oder Betriebsteilen (Teilbetrieben).<br />

Singularsukzession. Den Gegensatz<br />

zum Asset-Deal bildet der sog. Share-Deal.<br />

Auseinandersetzungsvertrag<br />

Die Aufhebung einer Gesamthandsgemeinschaft<br />

erfolgt in erster Linie durch den<br />

Abschluss eines Vertrages zwischen den<br />

Gesamthändern, in dem die genauen Modalitäten<br />

der Aufhebung, insbesondere die<br />

Verteilung des Gesamthandsvermögens<br />

geregelt werden.<br />

B<br />

Basiszinssatz<br />

Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />

(§ 247 BGB). Er verändert sich zum 1. Januar<br />

und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte,<br />

um welche die Bezugsgröße seit der<br />

letzten Veränderung des Basiszinssatzes<br />

gestiegen oder gefallen ist. Der Basiszinssatz<br />

wird jeweils nach dem 1. Januar und 1. Juli von<br />

der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger<br />

bekannt gemacht. (Quelle: Deutsche<br />

Bundesbank)<br />

Buchwert<br />

Der Wert, mit dem ein Besitz- oder Schuldposten<br />

in der Buchhaltung und der Bilanz<br />

erscheint.<br />

Bürgschaftsbank<br />

Bürgschaftsbanken unterstützen mittelständische<br />

Unternehmen und Freie Berufe,<br />

indem sie Ausfallbürgschaften gegenüber<br />

Hausbanken für Kredite aller Art zur Finanzierung<br />

von wirtschaftlich vertretbaren<br />

Vorhaben übernehmen.<br />

D<br />

Durchschnittssteuersatz<br />

Einkommensteuersatz, mit dem das zu<br />

versteuernde Einkommen durchschnittlich<br />

besteuert wird. Davon zu unterscheiden ist<br />

der Grenzsteuersatz.<br />

E<br />

Einzelrechtsnachfolge<br />

(Singularsukzession.) Wegen des im Sachenrecht<br />

geltenden Spezialitätsprinzips bezieht<br />

sich die Rechtsnachfolge regelmäßig nur<br />

auf bestimmte einzelne Sachen und Rechte<br />

(Asset-Deal). Das Gegenteil der E. ist die<br />

Gesamtrechtsnachfolge.<br />

ERP – European Recovery Program<br />

Europäisches Wiederaufbauprogramm, das<br />

zurückgeht auf den Marshall-Plan zur Unterstützung<br />

des Wiederaufbaus der europäischen<br />

Wirtschaft.<br />

Ertragsanteil<br />

Teil einer wiederkehrenden Zahlung,<br />

der dem Zinsanteil entspricht.<br />

F<br />

Freibetrag<br />

Betrag, der nicht besteuert wird.<br />

G<br />

Gesamthandsgemeinschaft<br />

Das Wesen der G. besteht darin, dass Rechte<br />

und Verbindlichkeiten den Gesamthändern<br />

gemeinsam in vollem Umfang zustehen.<br />

Eine eigene Rechtsfähigkeit hat die G. jedoch<br />

nicht. Eine G. liegt unter anderem vor<br />

bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts,<br />

der OHG, der KG, beim ehelichen Güterstand<br />

der Gütergemeinschaft sowie bei der<br />

ungeteilten Erbengemeinschaft (auch Auseinandersetzungsvertrag).<br />

Das Gegenteil<br />

der Gesamthandsgemeinschaft ist die<br />

Bruchteilsgemeinschaft. Hier steht den Teilhabern<br />

jeweils ein Anteil an einem Recht zu.<br />

Gesamtrechtsnachfolge<br />

(Universalsukzession.) Der unmittelbare<br />

Übergang eines Vermögens mit allen Rechten<br />

und Verpflichtungen auf den Gesamtnachfolger,<br />

der damit in die Stellung seines<br />

Rechtsvorgängers eintritt. Wichtigster Fall<br />

der G. ist der Erbfall (Einzelrechtsnachfolge).<br />

Gesamtschuld<br />

Mehrere Personen schulden jeder für sich<br />

die Erbringung einer Leistung, z. B. die<br />

Zahlung eines Geldbetrages. Der Gläubiger<br />

kann sich aussuchen, wen er in Anspruch<br />

nimmt, insgesamt kann er die Leistung aber<br />

nur einmal verlangen. Ggf. müssen die<br />

Gesamtschuldner dann unter sich einen<br />

gerechten Ausgleich herstellen.<br />

Gewährleistungshaftung<br />

(Beim Kauf.) Haftung für Sach- und Rechtsmängel<br />

(Rechtsmängelhaftung).

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