Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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90<br />
Anhang<br />
Anhang<br />
Glossar<br />
A<br />
Asset-Deal<br />
Grundform des Unternehmenskaufs, bei<br />
dem die Vermögensgegenstände einzeln<br />
übertragen werden. Anwendungsbereiche<br />
sind der Verkauf einzelkaufmännischer Unternehmen<br />
und die Veräußerung von Unternehmens-<br />
oder Betriebsteilen (Teilbetrieben).<br />
Singularsukzession. Den Gegensatz<br />
zum Asset-Deal bildet der sog. Share-Deal.<br />
Auseinandersetzungsvertrag<br />
Die Aufhebung einer Gesamthandsgemeinschaft<br />
erfolgt in erster Linie durch den<br />
Abschluss eines Vertrages zwischen den<br />
Gesamthändern, in dem die genauen Modalitäten<br />
der Aufhebung, insbesondere die<br />
Verteilung des Gesamthandsvermögens<br />
geregelt werden.<br />
B<br />
Basiszinssatz<br />
Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />
(§ 247 BGB). Er verändert sich zum 1. Januar<br />
und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte,<br />
um welche die Bezugsgröße seit der<br />
letzten Veränderung des Basiszinssatzes<br />
gestiegen oder gefallen ist. Der Basiszinssatz<br />
wird jeweils nach dem 1. Januar und 1. Juli von<br />
der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger<br />
bekannt gemacht. (Quelle: Deutsche<br />
Bundesbank)<br />
Buchwert<br />
Der Wert, mit dem ein Besitz- oder Schuldposten<br />
in der Buchhaltung und der Bilanz<br />
erscheint.<br />
Bürgschaftsbank<br />
Bürgschaftsbanken unterstützen mittelständische<br />
Unternehmen und Freie Berufe,<br />
indem sie Ausfallbürgschaften gegenüber<br />
Hausbanken für Kredite aller Art zur Finanzierung<br />
von wirtschaftlich vertretbaren<br />
Vorhaben übernehmen.<br />
D<br />
Durchschnittssteuersatz<br />
Einkommensteuersatz, mit dem das zu<br />
versteuernde Einkommen durchschnittlich<br />
besteuert wird. Davon zu unterscheiden ist<br />
der Grenzsteuersatz.<br />
E<br />
Einzelrechtsnachfolge<br />
(Singularsukzession.) Wegen des im Sachenrecht<br />
geltenden Spezialitätsprinzips bezieht<br />
sich die Rechtsnachfolge regelmäßig nur<br />
auf bestimmte einzelne Sachen und Rechte<br />
(Asset-Deal). Das Gegenteil der E. ist die<br />
Gesamtrechtsnachfolge.<br />
ERP – European Recovery Program<br />
Europäisches Wiederaufbauprogramm, das<br />
zurückgeht auf den Marshall-Plan zur Unterstützung<br />
des Wiederaufbaus der europäischen<br />
Wirtschaft.<br />
Ertragsanteil<br />
Teil einer wiederkehrenden Zahlung,<br />
der dem Zinsanteil entspricht.<br />
F<br />
Freibetrag<br />
Betrag, der nicht besteuert wird.<br />
G<br />
Gesamthandsgemeinschaft<br />
Das Wesen der G. besteht darin, dass Rechte<br />
und Verbindlichkeiten den Gesamthändern<br />
gemeinsam in vollem Umfang zustehen.<br />
Eine eigene Rechtsfähigkeit hat die G. jedoch<br />
nicht. Eine G. liegt unter anderem vor<br />
bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts,<br />
der OHG, der KG, beim ehelichen Güterstand<br />
der Gütergemeinschaft sowie bei der<br />
ungeteilten Erbengemeinschaft (auch Auseinandersetzungsvertrag).<br />
Das Gegenteil<br />
der Gesamthandsgemeinschaft ist die<br />
Bruchteilsgemeinschaft. Hier steht den Teilhabern<br />
jeweils ein Anteil an einem Recht zu.<br />
Gesamtrechtsnachfolge<br />
(Universalsukzession.) Der unmittelbare<br />
Übergang eines Vermögens mit allen Rechten<br />
und Verpflichtungen auf den Gesamtnachfolger,<br />
der damit in die Stellung seines<br />
Rechtsvorgängers eintritt. Wichtigster Fall<br />
der G. ist der Erbfall (Einzelrechtsnachfolge).<br />
Gesamtschuld<br />
Mehrere Personen schulden jeder für sich<br />
die Erbringung einer Leistung, z. B. die<br />
Zahlung eines Geldbetrages. Der Gläubiger<br />
kann sich aussuchen, wen er in Anspruch<br />
nimmt, insgesamt kann er die Leistung aber<br />
nur einmal verlangen. Ggf. müssen die<br />
Gesamtschuldner dann unter sich einen<br />
gerechten Ausgleich herstellen.<br />
Gewährleistungshaftung<br />
(Beim Kauf.) Haftung für Sach- und Rechtsmängel<br />
(Rechtsmängelhaftung).