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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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92<br />

Anhang<br />

Rentenbarwert<br />

Gegenwert einer Zahlungsreihe (z. B. Rente)<br />

unter Berücksichtigung der Erlebenswahrscheinlichkeit<br />

und eines Abzinsungsfaktors.<br />

S<br />

Share-Deal<br />

(Beteiligungskauf.) Beim Share-Deal wird<br />

das Unternehmen mit seinem Rechtsträger<br />

(im Regelfall eine handelsrechtliche<br />

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft)<br />

veräußert. Gegenstand des Kaufvertrages<br />

sind die Beteiligung des Verkäufers<br />

am Rechtsträger und die damit verbundenen<br />

Gesellschafterrechte.<br />

Singularsukzession<br />

Einzelrechtsnachfolge<br />

Sonderausgaben<br />

Sonderausgaben sind in der Regel privat<br />

veranlasste Ausgaben, die nicht Betriebsausgaben<br />

oder Werbungskosten sind. Der<br />

Gesetzgeber lässt den Abzug bestimmter<br />

Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu<br />

versteuernden Einkommens (z. B. Kirchensteuer,<br />

Sozialversicherungsbeiträge,<br />

Steuerberatungskosten) zu.<br />

Stammaktie<br />

Wertpapier, das mit allen Rechten eines<br />

Aktionärs, insbesondere dem Stimmrecht,<br />

verbunden ist (Inhaberaktie, Namensaktie,<br />

Vorzugsaktie).<br />

Für über dem Grundfreibetrag liegende<br />

zu versteuernde Einkommen greifen die<br />

Steuersätze von 15 % (Eingangsteuersatz)<br />

bei einem zu versteuernden Einkommen<br />

von 7.665 Euro/ 15.330 Euro (Ledige/Verheiratete)<br />

bis zum Spitzensteuersatz<br />

von 42 % bei einem zu versteuernden Einkommen<br />

von 52.152 Euro/ 104.304 Euro<br />

(Ledige/Verheiratete).<br />

Stichtagsbilanz<br />

Bilanz, die auf einen bestimmten Tag aufgestellt<br />

wird (z. B. den Tag, zu dem das<br />

Unternehmen verkauft werden soll).<br />

T<br />

Tarifbegünstigungen<br />

Für bestimmte Einkünfte sieht das Einkommensteuergesetz<br />

eine Ermäßigung des regulären<br />

Steuersatzes vor (halber durchschnittlicher<br />

Steuersatz für bestimmte<br />

Veräußerungsgewinne einmal im Leben<br />

ab dem 55. Lebensjahr; im Übrigen sog.<br />

Fünftelungsregelung).<br />

Teilungsanordnung<br />

Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes<br />

wegen Anordnungen über die Auseinandersetzung<br />

der Erbengemeinschaft treffen.<br />

Testierfreiheit<br />

Der Erblasser kann den Inhalt seiner Verfügung<br />

von Todes wegen grundsätzlich frei<br />

bestimmen. Die T. findet ihre Grenze in dem<br />

Verbot der Sittenwidrigkeit sowie in den<br />

gesetzlichen Bestimmungen zum Pflichtteilsrecht<br />

naher Angehöriger (Pflichtteil).<br />

U<br />

Universalsukzession<br />

Gesamtrechtsnachfolge<br />

Unternehmensteuerreform<br />

Die Unternehmensteuerreform 2008 sieht<br />

u.a. die Senkung des Steuersatzes für Kapitalgesellschaften<br />

sowie die Entlastung von<br />

Kleinunternehmen bei Abschreibungen vor.<br />

Weitere Informationen:<br />

www.bundesfinanzministerium.de<br />

V<br />

Veräußerungsgewinn<br />

Der Betrag, um den der Veräußerungspreis<br />

nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten<br />

(bei der Veräußerung eines<br />

Betriebes das Kapitalkonto) übersteigt.<br />

Verfügung von Todes wegen<br />

Oberbegriff für Testament und Erbvertrag.<br />

Vermächtnis<br />

Zuwendung eines Vermögensvorteils im<br />

Wege der Verfügung von Todes wegen<br />

durch den Erblasser an den Vermächtnisnehmer,<br />

ohne dass dieser Erbe ist.<br />

Versorgungsleistung<br />

Leistungen, in der Regel Geldzahlungen,<br />

zur Sicherung des Lebensunterhalts an<br />

bestimmte Personen (Versorgungsrenten<br />

und dauernde Lasten).<br />

Vorausvermächtnis<br />

Vermächtnis, das einem Erben oder Mit-<br />

Erben zugewendet ist. Über die Erbeinsetzung<br />

hinaus wird ein bestimmter Vermögensvorteil<br />

besonders zugedacht,<br />

der Vermächtnisnehmer erhält zusätzlich<br />

etwas zu seinem Erbteil.<br />

Vorweggenommene Erbfolge<br />

Vermögensübertragungen unter Lebenden<br />

mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge.<br />

Vorzugsaktie<br />

Aktien, die mit einem Vorzug bei der Verteilung<br />

von Gewinnen ausgestattet sind,<br />

aber in aller Regel kein Stimmrecht haben<br />

(Inhaberaktie, Namensaktie, Stammaktie).<br />

W<br />

Werbungskosten<br />

Aufwendungen zur Sicherung und Erhaltung<br />

von Einnahmen. Beispiele: Schuldzinsen<br />

für die Finanzierung einer Immobilie,<br />

die vermietet wird; Aufwendungen für Fahrten<br />

zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.<br />

Wertsicherungsklausel<br />

Vereinbarung, die die Höhe einer Rente an<br />

steigende Lebenshaltungskosten anpasst.<br />

Sie hat das Ziel, eine Geldschuld vom Nennwertprinzip<br />

zu lösen und wertbeständig zu<br />

gestalten. Für die Genehmigung von Wertsicherungsklauseln<br />

ist das Bundesamt für<br />

Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn<br />

zuständig.<br />

Wettbewerbsverbot<br />

Beschränkung einer Person in ihrer beruflichen<br />

oder gewerblichen Tätigkeit; Verbot,<br />

zugunsten eines anderen Unternehmens im<br />

gleichen Geschäftszweig tätig zu werden.<br />

Ein gesetzliches W. besteht für den Handlungsgehilfen<br />

und den Vorstand der AG.<br />

Das W. gilt entsprechend für den Geschäftsführer<br />

der GmbH. Das W. kann aber durch<br />

Zustimmung des Aufsichtsrates oder bei<br />

einer GmbH durch entsprechende Klauseln<br />

im Gesellschaftsvertrag aufgehoben sein.<br />

Z<br />

Zeitrente<br />

Wird die Zahlung von gleichbleibenden<br />

Beträgen für eine bestimmte Zeit unabhängig<br />

vom Leben des Rentenempfängers vereinbart,<br />

liegt eine Zeitrente vor (Leibrente,<br />

wiederkehrende Bezüge).<br />

Zusammenveranlagung<br />

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten<br />

werden deren Einkünfte zusammengerechnet.<br />

Die Einkommensteuer wird nach<br />

der Splittingtabelle errechnet. Die tarifliche<br />

Einkommensteuer beträgt das Zweifache<br />

des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte<br />

ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens<br />

nach der Grundtabelle ergibt<br />

(Splitting-Verfahren).

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