Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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92<br />
Anhang<br />
Rentenbarwert<br />
Gegenwert einer Zahlungsreihe (z. B. Rente)<br />
unter Berücksichtigung der Erlebenswahrscheinlichkeit<br />
und eines Abzinsungsfaktors.<br />
S<br />
Share-Deal<br />
(Beteiligungskauf.) Beim Share-Deal wird<br />
das Unternehmen mit seinem Rechtsträger<br />
(im Regelfall eine handelsrechtliche<br />
Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft)<br />
veräußert. Gegenstand des Kaufvertrages<br />
sind die Beteiligung des Verkäufers<br />
am Rechtsträger und die damit verbundenen<br />
Gesellschafterrechte.<br />
Singularsukzession<br />
Einzelrechtsnachfolge<br />
Sonderausgaben<br />
Sonderausgaben sind in der Regel privat<br />
veranlasste Ausgaben, die nicht Betriebsausgaben<br />
oder Werbungskosten sind. Der<br />
Gesetzgeber lässt den Abzug bestimmter<br />
Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu<br />
versteuernden Einkommens (z. B. Kirchensteuer,<br />
Sozialversicherungsbeiträge,<br />
Steuerberatungskosten) zu.<br />
Stammaktie<br />
Wertpapier, das mit allen Rechten eines<br />
Aktionärs, insbesondere dem Stimmrecht,<br />
verbunden ist (Inhaberaktie, Namensaktie,<br />
Vorzugsaktie).<br />
Für über dem Grundfreibetrag liegende<br />
zu versteuernde Einkommen greifen die<br />
Steuersätze von 15 % (Eingangsteuersatz)<br />
bei einem zu versteuernden Einkommen<br />
von 7.665 Euro/ 15.330 Euro (Ledige/Verheiratete)<br />
bis zum Spitzensteuersatz<br />
von 42 % bei einem zu versteuernden Einkommen<br />
von 52.152 Euro/ 104.304 Euro<br />
(Ledige/Verheiratete).<br />
Stichtagsbilanz<br />
Bilanz, die auf einen bestimmten Tag aufgestellt<br />
wird (z. B. den Tag, zu dem das<br />
Unternehmen verkauft werden soll).<br />
T<br />
Tarifbegünstigungen<br />
Für bestimmte Einkünfte sieht das Einkommensteuergesetz<br />
eine Ermäßigung des regulären<br />
Steuersatzes vor (halber durchschnittlicher<br />
Steuersatz für bestimmte<br />
Veräußerungsgewinne einmal im Leben<br />
ab dem 55. Lebensjahr; im Übrigen sog.<br />
Fünftelungsregelung).<br />
Teilungsanordnung<br />
Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes<br />
wegen Anordnungen über die Auseinandersetzung<br />
der Erbengemeinschaft treffen.<br />
Testierfreiheit<br />
Der Erblasser kann den Inhalt seiner Verfügung<br />
von Todes wegen grundsätzlich frei<br />
bestimmen. Die T. findet ihre Grenze in dem<br />
Verbot der Sittenwidrigkeit sowie in den<br />
gesetzlichen Bestimmungen zum Pflichtteilsrecht<br />
naher Angehöriger (Pflichtteil).<br />
U<br />
Universalsukzession<br />
Gesamtrechtsnachfolge<br />
Unternehmensteuerreform<br />
Die Unternehmensteuerreform 2008 sieht<br />
u.a. die Senkung des Steuersatzes für Kapitalgesellschaften<br />
sowie die Entlastung von<br />
Kleinunternehmen bei Abschreibungen vor.<br />
Weitere Informationen:<br />
www.bundesfinanzministerium.de<br />
V<br />
Veräußerungsgewinn<br />
Der Betrag, um den der Veräußerungspreis<br />
nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten<br />
(bei der Veräußerung eines<br />
Betriebes das Kapitalkonto) übersteigt.<br />
Verfügung von Todes wegen<br />
Oberbegriff für Testament und Erbvertrag.<br />
Vermächtnis<br />
Zuwendung eines Vermögensvorteils im<br />
Wege der Verfügung von Todes wegen<br />
durch den Erblasser an den Vermächtnisnehmer,<br />
ohne dass dieser Erbe ist.<br />
Versorgungsleistung<br />
Leistungen, in der Regel Geldzahlungen,<br />
zur Sicherung des Lebensunterhalts an<br />
bestimmte Personen (Versorgungsrenten<br />
und dauernde Lasten).<br />
Vorausvermächtnis<br />
Vermächtnis, das einem Erben oder Mit-<br />
Erben zugewendet ist. Über die Erbeinsetzung<br />
hinaus wird ein bestimmter Vermögensvorteil<br />
besonders zugedacht,<br />
der Vermächtnisnehmer erhält zusätzlich<br />
etwas zu seinem Erbteil.<br />
Vorweggenommene Erbfolge<br />
Vermögensübertragungen unter Lebenden<br />
mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge.<br />
Vorzugsaktie<br />
Aktien, die mit einem Vorzug bei der Verteilung<br />
von Gewinnen ausgestattet sind,<br />
aber in aller Regel kein Stimmrecht haben<br />
(Inhaberaktie, Namensaktie, Stammaktie).<br />
W<br />
Werbungskosten<br />
Aufwendungen zur Sicherung und Erhaltung<br />
von Einnahmen. Beispiele: Schuldzinsen<br />
für die Finanzierung einer Immobilie,<br />
die vermietet wird; Aufwendungen für Fahrten<br />
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.<br />
Wertsicherungsklausel<br />
Vereinbarung, die die Höhe einer Rente an<br />
steigende Lebenshaltungskosten anpasst.<br />
Sie hat das Ziel, eine Geldschuld vom Nennwertprinzip<br />
zu lösen und wertbeständig zu<br />
gestalten. Für die Genehmigung von Wertsicherungsklauseln<br />
ist das Bundesamt für<br />
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn<br />
zuständig.<br />
Wettbewerbsverbot<br />
Beschränkung einer Person in ihrer beruflichen<br />
oder gewerblichen Tätigkeit; Verbot,<br />
zugunsten eines anderen Unternehmens im<br />
gleichen Geschäftszweig tätig zu werden.<br />
Ein gesetzliches W. besteht für den Handlungsgehilfen<br />
und den Vorstand der AG.<br />
Das W. gilt entsprechend für den Geschäftsführer<br />
der GmbH. Das W. kann aber durch<br />
Zustimmung des Aufsichtsrates oder bei<br />
einer GmbH durch entsprechende Klauseln<br />
im Gesellschaftsvertrag aufgehoben sein.<br />
Z<br />
Zeitrente<br />
Wird die Zahlung von gleichbleibenden<br />
Beträgen für eine bestimmte Zeit unabhängig<br />
vom Leben des Rentenempfängers vereinbart,<br />
liegt eine Zeitrente vor (Leibrente,<br />
wiederkehrende Bezüge).<br />
Zusammenveranlagung<br />
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten<br />
werden deren Einkünfte zusammengerechnet.<br />
Die Einkommensteuer wird nach<br />
der Splittingtabelle errechnet. Die tarifliche<br />
Einkommensteuer beträgt das Zweifache<br />
des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte<br />
ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens<br />
nach der Grundtabelle ergibt<br />
(Splitting-Verfahren).