Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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der Festlegung berücksichtigt sie die wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse des Unternehmens (Bonität) sowie die<br />
gestellten Sicherheiten (Werthaltigkeit der Besicherung).<br />
Dabei gilt: je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
des Unternehmens und je werthaltiger die<br />
gestellten Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz.<br />
Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß<br />
KMU-Definition der EU steht ein spezielles KMU-<br />
Fenster mit günstigeren Zinskonditionen in der<br />
Fremdkapitaltranche zur Verfügung.<br />
Das ERP-Regionalprogramm fördert<br />
3 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden<br />
3 Übernahmen von Unternehmen/Kaufpreiszahlungen<br />
3 Auszahlung von Gesellschaftern, die aus dem<br />
Unternehmen ausscheiden<br />
3 Ausgleichszahlungen an Mit-Erben (Voraussetzung:<br />
entsprechende Vereinbarung wurde in<br />
Schenkungsvertrag o. Testament aufgenommen)<br />
3 Baumaßnahmen<br />
3 Anschaffung von Maschinen und Fahrzeugen<br />
Förderprogramme der Länder<br />
Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es<br />
auch Angebote für <strong>Unternehmensnachfolge</strong>r durch<br />
die Landesförderinstitute. Deshalb kann es sinnvoll<br />
sein, die ERP-Mittel mit den Förderprogrammen des<br />
jeweiligen Bundeslandes zu kombinieren (siehe<br />
Förderdatenbank des Bundes). Unternehmer sollten<br />
daher die Angebote der Landesförderung mit denen<br />
der ERP/KfW-Förderung vergleichen und insbesondere<br />
darauf achten, ob die gleichzeitige Inanspruchnahme<br />
von Bundes- und Landesmitteln zulässig ist.<br />
In allen genannten Existenzgründungsprogrammen<br />
– auch bei Einbeziehung von Landesfördermitteln –<br />
gibt es eine Förderhöchstgrenze. Sie beträgt 75 Prozent<br />
der Bemessungsgrundlage. Das heißt, die<br />
Gesamtheit aller Fördermittel darf in der Regel nicht<br />
über 75 Prozent liegen.<br />
Restfinanzierung durch Hausbankdarlehen und<br />
Eigenmittel<br />
Die öffentlichen Förderprogramme übernehmen<br />
in der Regel nicht die gesamte Finanzierung. Das<br />
bedeutet: Die verbleibende Lücke in der Finanzierung<br />
muss durch ein Hausbankdarlehen (Bank oder<br />
Sparkasse) und Eigenmittel geschlossen werden.<br />
Eigenmittel können sein:<br />
3 Bargeld<br />
3 Bank- bzw. Sparguthaben<br />
3 realistisch bewertete Eigenleistungen<br />
3 Sacheinlagen in Form betriebsnotwendiger Güter,<br />
z. B. Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände<br />
3 Darlehen Dritter mit Eigenkapitalcharakter<br />
3 Finanzmittel, durch Beleihung von Lebensversicherungen,<br />
Haus- und Grundbesitz usw.<br />
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit<br />
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet bzw.<br />
ein Unternehmen übernimmt, kann den Gründungszuschuss<br />
in Anspruch nehmen. ALG-II-Empfänger können<br />
ein Einstiegsgeld beantragen (kein Rechtsanspruch).<br />
Siehe hierzu auch die BMWi-Broschüre<br />
„Starthilfe“ (siehe Bestellcoupon S. 99).<br />
Wer hilft weiter?<br />
3 Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken<br />
3 Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Kammern<br />
3 Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Wirtschaft<br />
und Technologie und der KfW Mittelstandsbank<br />
3 Förderdatenbank des Bundes: www.foerderdatenbank.de<br />
3 KfW Mittelstandsbank: www.kfw.de, Infocenter 0180-1-241124<br />
Bei fehlenden Sicherheiten:<br />
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken<br />
Jedes Kreditinstitut verlangt bankübliche Sicherheiten<br />
für seine Kredite. Mangelt es beim Kreditnehmer<br />
an ausreichenden Sicherheiten, können Bürgschaften<br />
der Bürgschaftsbanken weiterhelfen. Bürgschaftsbanken<br />
unterstützen die Finanzierung betriebswirtschaftlich<br />
sinnvoller Vorhaben. Bürgschaftsbanken<br />
sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft.<br />
Ausfallbürgschaften<br />
In jedem Bundesland gibt es Bürgschaftsbanken,<br />
die Bürgschaften für mittelständische Unternehmen<br />
der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der<br />
Freien Berufe bei deren Kreditfinanzierung übernehmen.<br />
Ausfallbürgschaften sind für Banken, Sparkassen<br />
und andere Finanzierungsinstitute vollwertige<br />
Kreditsicherheiten. Die Bürgschaftsbank bürgt bis zu<br />
80 Prozent der Summe, für die ein Kredit beantragt<br />
wurde. Für die restlichen 20 Prozent geht die Haus-<br />
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