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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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der Festlegung berücksichtigt sie die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse des Unternehmens (Bonität) sowie die<br />

gestellten Sicherheiten (Werthaltigkeit der Besicherung).<br />

Dabei gilt: je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

des Unternehmens und je werthaltiger die<br />

gestellten Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz.<br />

Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß<br />

KMU-Definition der EU steht ein spezielles KMU-<br />

Fenster mit günstigeren Zinskonditionen in der<br />

Fremdkapitaltranche zur Verfügung.<br />

Das ERP-Regionalprogramm fördert<br />

3 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden<br />

3 Übernahmen von Unternehmen/Kaufpreiszahlungen<br />

3 Auszahlung von Gesellschaftern, die aus dem<br />

Unternehmen ausscheiden<br />

3 Ausgleichszahlungen an Mit-Erben (Voraussetzung:<br />

entsprechende Vereinbarung wurde in<br />

Schenkungsvertrag o. Testament aufgenommen)<br />

3 Baumaßnahmen<br />

3 Anschaffung von Maschinen und Fahrzeugen<br />

Förderprogramme der Länder<br />

Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es<br />

auch Angebote für <strong>Unternehmensnachfolge</strong>r durch<br />

die Landesförderinstitute. Deshalb kann es sinnvoll<br />

sein, die ERP-Mittel mit den Förderprogrammen des<br />

jeweiligen Bundeslandes zu kombinieren (siehe<br />

Förderdatenbank des Bundes). Unternehmer sollten<br />

daher die Angebote der Landesförderung mit denen<br />

der ERP/KfW-Förderung vergleichen und insbesondere<br />

darauf achten, ob die gleichzeitige Inanspruchnahme<br />

von Bundes- und Landesmitteln zulässig ist.<br />

In allen genannten Existenzgründungsprogrammen<br />

– auch bei Einbeziehung von Landesfördermitteln –<br />

gibt es eine Förderhöchstgrenze. Sie beträgt 75 Prozent<br />

der Bemessungsgrundlage. Das heißt, die<br />

Gesamtheit aller Fördermittel darf in der Regel nicht<br />

über 75 Prozent liegen.<br />

Restfinanzierung durch Hausbankdarlehen und<br />

Eigenmittel<br />

Die öffentlichen Förderprogramme übernehmen<br />

in der Regel nicht die gesamte Finanzierung. Das<br />

bedeutet: Die verbleibende Lücke in der Finanzierung<br />

muss durch ein Hausbankdarlehen (Bank oder<br />

Sparkasse) und Eigenmittel geschlossen werden.<br />

Eigenmittel können sein:<br />

3 Bargeld<br />

3 Bank- bzw. Sparguthaben<br />

3 realistisch bewertete Eigenleistungen<br />

3 Sacheinlagen in Form betriebsnotwendiger Güter,<br />

z. B. Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände<br />

3 Darlehen Dritter mit Eigenkapitalcharakter<br />

3 Finanzmittel, durch Beleihung von Lebensversicherungen,<br />

Haus- und Grundbesitz usw.<br />

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit<br />

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet bzw.<br />

ein Unternehmen übernimmt, kann den Gründungszuschuss<br />

in Anspruch nehmen. ALG-II-Empfänger können<br />

ein Einstiegsgeld beantragen (kein Rechtsanspruch).<br />

Siehe hierzu auch die BMWi-Broschüre<br />

„Starthilfe“ (siehe Bestellcoupon S. 99).<br />

Wer hilft weiter?<br />

3 Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken<br />

3 Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Kammern<br />

3 Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Wirtschaft<br />

und Technologie und der KfW Mittelstandsbank<br />

3 Förderdatenbank des Bundes: www.foerderdatenbank.de<br />

3 KfW Mittelstandsbank: www.kfw.de, Infocenter 0180-1-241124<br />

Bei fehlenden Sicherheiten:<br />

Bürgschaften der Bürgschaftsbanken<br />

Jedes Kreditinstitut verlangt bankübliche Sicherheiten<br />

für seine Kredite. Mangelt es beim Kreditnehmer<br />

an ausreichenden Sicherheiten, können Bürgschaften<br />

der Bürgschaftsbanken weiterhelfen. Bürgschaftsbanken<br />

unterstützen die Finanzierung betriebswirtschaftlich<br />

sinnvoller Vorhaben. Bürgschaftsbanken<br />

sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft.<br />

Ausfallbürgschaften<br />

In jedem Bundesland gibt es Bürgschaftsbanken,<br />

die Bürgschaften für mittelständische Unternehmen<br />

der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der<br />

Freien Berufe bei deren Kreditfinanzierung übernehmen.<br />

Ausfallbürgschaften sind für Banken, Sparkassen<br />

und andere Finanzierungsinstitute vollwertige<br />

Kreditsicherheiten. Die Bürgschaftsbank bürgt bis zu<br />

80 Prozent der Summe, für die ein Kredit beantragt<br />

wurde. Für die restlichen 20 Prozent geht die Haus-<br />

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