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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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erst, wenn zwischen Schenkung und Erbfall mindestens<br />

zehn Jahre vergangen sind. Ist diese Frist noch<br />

nicht abgelaufen, wird der Wert des weggeschenkten<br />

Vermögens dem Nachlass hinzugerechnet. Hat ein<br />

Pflichtteilsberechtigter weniger Zuwendungen erhalten<br />

als seiner Pflichtteilsquote aus diesem fiktiven<br />

Nachlasswert entspricht, kann er einen zusätzlichen<br />

Ausgleichsbetrag verlangen.<br />

Am sichersten ist, wenn die Pflichtteilsberechtigten<br />

und der alte Inhaber einen notariellen Pflichtteilsverzicht<br />

vereinbaren, der auf das Betriebsvermögen<br />

beschränkt werden kann. Die weichenden Erben<br />

können dafür eine Abfindung erhalten.<br />

Erhält der Alt-Inhaber Versorgungsleistungen?<br />

Im Rahmen der Schenkung sollte das Erbe eindeutig<br />

geregelt werden. Wenn mit der Schenkung<br />

keine Versorgungsleistungen an den Senior oder<br />

andere Familienmitglieder verbunden sind, sollte<br />

genau geprüft werden, ob eine anderweitige ausreichende<br />

Altersvorsorge getroffen wurde (siehe Kapitel<br />

„Altersvorsorge: Unternehmensübertragung?“ S. 33).<br />

Was gehört in den Schenkungsvertrag?<br />

Ein Schenkungsvertrag ist grundsätzlich nur<br />

dann wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde<br />

(§ 518 BGB) oder das Vermögen tatsächlich übertragen<br />

wurde. Bei der Übertragung eines Grundstücks<br />

ist die notarielle Beurkundung in jedem Fall notwendig.<br />

Gleiches gilt bei der Übertragung von GmbH-<br />

Anteilen. Hier ist der Notar immer erforderlich.<br />

Wer hilft weiter?<br />

3 Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater<br />

3 Online-Datenbanken:<br />

Deutscher Anwaltverein, www.anwaltverein.de,<br />

Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de<br />

Deutscher Notarverein, www.dnotv.de<br />

Bundessteuerberaterkammer, www.bstbk.de<br />

Deutscher Steuerberaterverband, www.dstv.de<br />

Scheuen Sie sich nicht, vor der Inanspruchnahme anwaltlicher,<br />

notarieller oder steuerlicher Beratung nach den entstehenden<br />

Kosten zu fragen. Für diese gelten klare und eindeutige<br />

gesetzliche Bestimmungen. Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung<br />

ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.<br />

Die Kosten für notarielle Tätigkeiten sind detailliert in der<br />

Kostenordnung bestimmt. Steuerberaterhonorare sind in der<br />

Steuerberatergebührenverordnung festgelegt.<br />

In Nachfolgeangelegenheiten können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt<br />

oder Steuerberater auch schriftliche Honorarvereinbarungen<br />

treffen.<br />

Check: Mit-Erben<br />

Wie hoch ist der Wert des Unternehmens?<br />

Euro<br />

Wie hoch ist der Wert des übrigen Vermögens?<br />

Euro<br />

Müssen Pflichtteilsrechte des Ehegatten oder<br />

weiterer Kinder beachtet werden?<br />

Ja Nein<br />

Falls ja, in welcher Höhe fallen Pflichtteilsansprüche an?<br />

Euro<br />

Existiert ausreichend sonstiges Vermögen, um<br />

Pflichtteilsrechte der anderen Familienangehörigen<br />

zu befriedigen?<br />

Ja Nein<br />

Falls nein, erörtern Sie mit Ihren Rechts- und<br />

Steuerberatern Alternativen.<br />

Hat der <strong>Unternehmensnachfolge</strong>r genügend Barmittel,<br />

um Pflichtteilsrechte zu erfüllen?<br />

Ja Nein<br />

Falls nein, suchen Sie mit Ihren Beratern nach Alternativen.<br />

Ist der Schenkungsvertrag notariell beurkundet?<br />

Ja Nein<br />

Falls nein, vereinbaren Sie einen Termin zur Beurkundung<br />

bei einem Notar.<br />

Sind Minderjährige beteiligt?<br />

Ja Nein<br />

Falls ja, muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden.<br />

Eltern können ihre Kinder hier nicht vertreten.<br />

Werden Grundstücke oder GmbH-Anteile übertragen?<br />

Ja Nein<br />

Ist im Schenkungsvertrag ein Pflichtteilsverzicht durch<br />

den Nachfolger vereinbart?<br />

Ja Nein<br />

Ist die testamentarische Regelung an die<br />

Vorabschenkung angepasst worden?<br />

Ja Nein

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