Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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i<br />
erst, wenn zwischen Schenkung und Erbfall mindestens<br />
zehn Jahre vergangen sind. Ist diese Frist noch<br />
nicht abgelaufen, wird der Wert des weggeschenkten<br />
Vermögens dem Nachlass hinzugerechnet. Hat ein<br />
Pflichtteilsberechtigter weniger Zuwendungen erhalten<br />
als seiner Pflichtteilsquote aus diesem fiktiven<br />
Nachlasswert entspricht, kann er einen zusätzlichen<br />
Ausgleichsbetrag verlangen.<br />
Am sichersten ist, wenn die Pflichtteilsberechtigten<br />
und der alte Inhaber einen notariellen Pflichtteilsverzicht<br />
vereinbaren, der auf das Betriebsvermögen<br />
beschränkt werden kann. Die weichenden Erben<br />
können dafür eine Abfindung erhalten.<br />
Erhält der Alt-Inhaber Versorgungsleistungen?<br />
Im Rahmen der Schenkung sollte das Erbe eindeutig<br />
geregelt werden. Wenn mit der Schenkung<br />
keine Versorgungsleistungen an den Senior oder<br />
andere Familienmitglieder verbunden sind, sollte<br />
genau geprüft werden, ob eine anderweitige ausreichende<br />
Altersvorsorge getroffen wurde (siehe Kapitel<br />
„Altersvorsorge: Unternehmensübertragung?“ S. 33).<br />
Was gehört in den Schenkungsvertrag?<br />
Ein Schenkungsvertrag ist grundsätzlich nur<br />
dann wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde<br />
(§ 518 BGB) oder das Vermögen tatsächlich übertragen<br />
wurde. Bei der Übertragung eines Grundstücks<br />
ist die notarielle Beurkundung in jedem Fall notwendig.<br />
Gleiches gilt bei der Übertragung von GmbH-<br />
Anteilen. Hier ist der Notar immer erforderlich.<br />
Wer hilft weiter?<br />
3 Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater<br />
3 Online-Datenbanken:<br />
Deutscher Anwaltverein, www.anwaltverein.de,<br />
Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de<br />
Deutscher Notarverein, www.dnotv.de<br />
Bundessteuerberaterkammer, www.bstbk.de<br />
Deutscher Steuerberaterverband, www.dstv.de<br />
Scheuen Sie sich nicht, vor der Inanspruchnahme anwaltlicher,<br />
notarieller oder steuerlicher Beratung nach den entstehenden<br />
Kosten zu fragen. Für diese gelten klare und eindeutige<br />
gesetzliche Bestimmungen. Die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung<br />
ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.<br />
Die Kosten für notarielle Tätigkeiten sind detailliert in der<br />
Kostenordnung bestimmt. Steuerberaterhonorare sind in der<br />
Steuerberatergebührenverordnung festgelegt.<br />
In Nachfolgeangelegenheiten können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt<br />
oder Steuerberater auch schriftliche Honorarvereinbarungen<br />
treffen.<br />
Check: Mit-Erben<br />
Wie hoch ist der Wert des Unternehmens?<br />
Euro<br />
Wie hoch ist der Wert des übrigen Vermögens?<br />
Euro<br />
Müssen Pflichtteilsrechte des Ehegatten oder<br />
weiterer Kinder beachtet werden?<br />
Ja Nein<br />
Falls ja, in welcher Höhe fallen Pflichtteilsansprüche an?<br />
Euro<br />
Existiert ausreichend sonstiges Vermögen, um<br />
Pflichtteilsrechte der anderen Familienangehörigen<br />
zu befriedigen?<br />
Ja Nein<br />
Falls nein, erörtern Sie mit Ihren Rechts- und<br />
Steuerberatern Alternativen.<br />
Hat der <strong>Unternehmensnachfolge</strong>r genügend Barmittel,<br />
um Pflichtteilsrechte zu erfüllen?<br />
Ja Nein<br />
Falls nein, suchen Sie mit Ihren Beratern nach Alternativen.<br />
Ist der Schenkungsvertrag notariell beurkundet?<br />
Ja Nein<br />
Falls nein, vereinbaren Sie einen Termin zur Beurkundung<br />
bei einem Notar.<br />
Sind Minderjährige beteiligt?<br />
Ja Nein<br />
Falls ja, muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden.<br />
Eltern können ihre Kinder hier nicht vertreten.<br />
Werden Grundstücke oder GmbH-Anteile übertragen?<br />
Ja Nein<br />
Ist im Schenkungsvertrag ein Pflichtteilsverzicht durch<br />
den Nachfolger vereinbart?<br />
Ja Nein<br />
Ist die testamentarische Regelung an die<br />
Vorabschenkung angepasst worden?<br />
Ja Nein