Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />
Ertrag und Substanz:<br />
Der Wert des Unternehmens<br />
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Versicherungen<br />
Die Verträge über abgeschlossene betriebliche<br />
Versicherungen wie Geschäfts-Gebäudeversicherung,<br />
Produkthaftpflichtversicherung, Einbruch-Diebstahl-<br />
Haftpflichtversicherung usw. müssen zu den speziellen<br />
Risiken des Unternehmens passen. Der Inhaberwechsel<br />
muss der Versicherungsgesellschaft in jedem<br />
Fall mitgeteilt werden.<br />
Check: Versicherungen<br />
3 Liegen Ihnen alle abgeschlossenen<br />
Versicherungsverträge vor?<br />
3 Wurden alle Versicherungsbeiträge fristgerecht<br />
abgeführt?<br />
3 Wurden Prämienrabatte gewährt? Wenn ja, wofür?<br />
3 Sind alle wichtigen betrieblichen Risiken versichert?<br />
3 Besteht Unter- oder Überdeckung?<br />
3 Darstellung der in den letzten fünf Jahren geltend<br />
gemachten Versicherungsansprüche<br />
3 Welche Risiken sind nicht gedeckt?<br />
3 Welche Risikovorsorge betreibt das Unternehmen?<br />
Diese Unterlagen benötigen Sie:<br />
3 Versicherungsverträge<br />
3 Schriftwechsel mit Versicherungsgesellschaft(en)<br />
3 Überweisungsnachweise<br />
3 Übersicht der Risikovorsorgemaßnahmen<br />
(Alarmanlage, Brandschutz, Wachpersonal etc.)<br />
Ansprechpartner :<br />
3 Unternehmer<br />
3 Zuständiger Versicherungsvertreter<br />
3 Deutscher Versicherungsschutzverband e.V.<br />
3 Verband versicherter Unternehmer e.V.<br />
Kapitaldienstfähigkeit sicherstellen<br />
Wird die Unternehmensübertragung über Kredite finanziert,<br />
muss sichergestellt sein, dass dem Nachfolger genügend<br />
„Luft“ bleibt, um Zins- und Tilgungszahlungen sowie alle<br />
weiteren unternehmerischen Verbindlichkeiten zu begleichen.<br />
Banken achten bei ihrer Kreditentscheidung vor allem<br />
auf die Ertrags- und die damit verbundene Kapitaldienstfähigkeit<br />
des Unternehmens. Dies muss bei den Preisverhandlungen<br />
berücksichtigt werden.<br />
In der Höhe des Kaufpreises liegt häufig ein<br />
Grund für Differenzen zwischen dem Altinhaber und<br />
dem <strong>Unternehmensnachfolge</strong>r: Der Nachfolger<br />
möchte natürlich einen möglichst geringen Kaufpreis<br />
zahlen. Der Unternehmer dagegen überschätzt häufig<br />
den Wert seines Unternehmens. Das ist nachvollziehbar<br />
und verständlich, da er in das Unternehmen<br />
viele Jahre der Mühe und Arbeit eingebracht hat.<br />
Allerdings führt die Wertüberschätzung zu einer<br />
doppelten Gefahr für das Unternehmen. Einmal wird<br />
es schwierig sein, einen Nachfolger zu finden, der<br />
bereit und in der Lage ist, den hohen Kaufpreis zu<br />
zahlen. Zum anderen besteht die Gefahr, dass sich der<br />
Nachfolger bei einem überhöhten Kaufpreis und den<br />
damit verbundenen Finanzierungskosten wirtschaftlich<br />
übernimmt bzw. die Kapitaldienstfähigkeit des<br />
Unternehmens überschritten wird. Viele der Firmenzusammenbrüche<br />
nach Übernahmen sind auf einen<br />
überhöhten Kaufpreis zurückzuführen.<br />
In die Verkaufsverhandlungen fließen neben den<br />
objektiven Kriterien auch die subjektiven Wertvorstellungen<br />
der Vertragsparteien mit ein. Bei der<br />
Kaufpreisermittlung spielen somit nicht nur der<br />
Unternehmenswert bzw. die betrieblichen Faktoren<br />
eine wichtige Rolle, sondern auch außerbetriebliche<br />
Faktoren wie<br />
3 Alter des Erwerbers<br />
3 Finanzielle Lage des Veräußerers<br />
und des Erwerbers<br />
3 Risikobereitschaft des Erwerbers und<br />
3 alternative Angebote.<br />
Die Ermittlung des Unternehmenswertes und<br />
-preises ist keine Kleinigkeit und muss sehr sorgfältig<br />
und für alle Beteiligten nachvollziehbar vonstatten<br />
gehen. Von daher sollte frühzeitig ein Berater der<br />
Kammer, ein Unternehmensberater, ein Wirtschaftsprüfer<br />
und/oder ein kompetenter Makler hinzugezogen<br />
werden.<br />
Vom Wert zum Preis<br />
Wie bei jeder Ware entscheiden Angebot und<br />
Nachfrage über die Höhe des Preises. Im konkreten<br />
Einzelfall spielt dann natürlich noch das Verhandlungsgeschick<br />
der Käufers und Verkäufers eine ausschlaggebende<br />
Rolle. Um den Einstieg in die Verhandlung<br />
zu erleichtern, gehen beide von einer Verhandlungs-