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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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43<br />

3 der vorweggenommenen Erbfolge<br />

bzw. Schenkung: Der Senior-Unternehmer übergibt<br />

das Unternehmen zu Lebzeiten an seinen<br />

Erben. Die optimale Übergabeform innerhalb der<br />

Familie, da alle möglichen Probleme besprochen<br />

und geklärt werden können (s. S. 44).<br />

3 der gewillkürten Erbfolge per Testament<br />

oder Erbvertrag: Sie hat Vorrang gegenüber der<br />

gesetzlichen Erbfolge. Das Unternehmen kann z. B.<br />

vollständig an einen Erben vererbt werden (s. S. 47).<br />

3 oder der gesetzlichen Erbfolge: Sie tritt in Kraft,<br />

wenn weder Testament noch Erbvertrag vorliegen<br />

und ist für das Unternehmen mit erheblichen<br />

Schwierigkeiten verbunden, wenn es mehrere<br />

Erben gibt. Die Erbengemeinschaft muss sich darüber<br />

einig werden, was mit dem Unternehmen<br />

geschieht. Insofern ist diese Form der Übertragung<br />

die denkbar ungünstigste für das<br />

Unternehmen (s. S. 49).<br />

Zug um Zug:<br />

Schrittweise Übertragung<br />

durch Gründung einer Personenoder<br />

Kapitalgesellschaft<br />

Die schrittweise gesellschaftsrechtliche Beteiligung<br />

ist innerhalb der Familie der klassische Weg<br />

einer Unternehmensübertragung. Sie kann entweder<br />

im Rahmen einer Schenkung oder eines Verkaufs<br />

durchgeführt werden.<br />

Check: Erbansprüche<br />

Existiert bereits ein Ehevertrag,<br />

Erbvertrag oder Testament?<br />

Existiert ein Gesellschaftsvertrag?<br />

Welche Regelungen enthält dieser?<br />

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für<br />

die Betriebsfortführung?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Fallbeispiel 1:<br />

Nach Abschluss ihres Studiums steht eine junge<br />

Betriebswirtschaftlerin vor der Frage, ob sie in das<br />

väterliche Einzelunternehmen einsteigen oder ob sie<br />

eine berufliche Karriere außerhalb des Familienunternehmens<br />

beginnen soll. Für den Eintritt in das<br />

Unternehmen des Vaters macht sie zur Bedingung,<br />

dass ihr vertraglich Mitspracherechte bei der Unternehmensführung<br />

zugesichert werden. Außerdem<br />

äußert sie den Wunsch, das Unternehmen irgendwann<br />

eigenständig zu leiten. Die Eltern akzeptieren<br />

die Vorstellungen ihrer Tochter, der Vater will aber<br />

die Unternehmensführung erst in ein paar Jahren<br />

aus der Hand geben. Gemeinsam mit der Tochter<br />

wird daher zunächst die Gründung einer<br />

Kommanditgesellschaft erwogen.<br />

In dieser Zeit kann die Juniorin durch Tantiemen<br />

und Gewinnbeteiligung Kapital ansparen, mit deren<br />

Hilfe sie weitere Gesellschaftsanteile erwerben kann.<br />

Gesellschaftsanteile können auch in Form einer<br />

Schenkung auf die Nachfolgerin übertragen werden.<br />

Im Verlauf der Jahre gehen die Geschäftsanteile nach<br />

und nach auf die Nachfolgerin über, bis die Übergabe<br />

vollständig vollzogen ist. Der Senior hat zunächst<br />

noch den maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung.<br />

Erst wenn die Tochter genügend<br />

Erfahrung gesammelt hat, wird ihr Einfluss zunehmen,<br />

und der Übergeber wird sich nach und nach<br />

zurückziehen (s. S. 44).<br />

Eine frühzeitige Beteiligung eines Familienmitgliedes<br />

am Unternehmen bietet allen Beteiligten<br />

die Chance, zu prüfen, ob der auserwählte Nachfolger<br />

über die erforderliche Qualifikation zur Unternehmensführung<br />

verfügt. Soll der künftige Nachfolger<br />

zunächst schrittweise am Unternehmen beteiligt<br />

werden, so ist zu überprüfen, ob die bestehende<br />

Rechtsform des Unternehmens die geplante Übertragung<br />

ermöglicht oder eventuell eine Umwandlung<br />

erforderlich ist.<br />

Wie hoch sind die Pflichtteilsansprüche Ihrer Erben?<br />

Welche letztwillige Verfügung wollen Sie treffen?<br />

Für eine schrittweise Übertragung auf den Nachfolger<br />

sind die Kommanditgesellschaft (KG) und die<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besonders<br />

geeignet, da sie eine Haftungsbeschränkung des<br />

neu eintretenden Gesellschafters ermöglichen und

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