Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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43<br />
3 der vorweggenommenen Erbfolge<br />
bzw. Schenkung: Der Senior-Unternehmer übergibt<br />
das Unternehmen zu Lebzeiten an seinen<br />
Erben. Die optimale Übergabeform innerhalb der<br />
Familie, da alle möglichen Probleme besprochen<br />
und geklärt werden können (s. S. 44).<br />
3 der gewillkürten Erbfolge per Testament<br />
oder Erbvertrag: Sie hat Vorrang gegenüber der<br />
gesetzlichen Erbfolge. Das Unternehmen kann z. B.<br />
vollständig an einen Erben vererbt werden (s. S. 47).<br />
3 oder der gesetzlichen Erbfolge: Sie tritt in Kraft,<br />
wenn weder Testament noch Erbvertrag vorliegen<br />
und ist für das Unternehmen mit erheblichen<br />
Schwierigkeiten verbunden, wenn es mehrere<br />
Erben gibt. Die Erbengemeinschaft muss sich darüber<br />
einig werden, was mit dem Unternehmen<br />
geschieht. Insofern ist diese Form der Übertragung<br />
die denkbar ungünstigste für das<br />
Unternehmen (s. S. 49).<br />
Zug um Zug:<br />
Schrittweise Übertragung<br />
durch Gründung einer Personenoder<br />
Kapitalgesellschaft<br />
Die schrittweise gesellschaftsrechtliche Beteiligung<br />
ist innerhalb der Familie der klassische Weg<br />
einer Unternehmensübertragung. Sie kann entweder<br />
im Rahmen einer Schenkung oder eines Verkaufs<br />
durchgeführt werden.<br />
Check: Erbansprüche<br />
Existiert bereits ein Ehevertrag,<br />
Erbvertrag oder Testament?<br />
Existiert ein Gesellschaftsvertrag?<br />
Welche Regelungen enthält dieser?<br />
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für<br />
die Betriebsfortführung?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Fallbeispiel 1:<br />
Nach Abschluss ihres Studiums steht eine junge<br />
Betriebswirtschaftlerin vor der Frage, ob sie in das<br />
väterliche Einzelunternehmen einsteigen oder ob sie<br />
eine berufliche Karriere außerhalb des Familienunternehmens<br />
beginnen soll. Für den Eintritt in das<br />
Unternehmen des Vaters macht sie zur Bedingung,<br />
dass ihr vertraglich Mitspracherechte bei der Unternehmensführung<br />
zugesichert werden. Außerdem<br />
äußert sie den Wunsch, das Unternehmen irgendwann<br />
eigenständig zu leiten. Die Eltern akzeptieren<br />
die Vorstellungen ihrer Tochter, der Vater will aber<br />
die Unternehmensführung erst in ein paar Jahren<br />
aus der Hand geben. Gemeinsam mit der Tochter<br />
wird daher zunächst die Gründung einer<br />
Kommanditgesellschaft erwogen.<br />
In dieser Zeit kann die Juniorin durch Tantiemen<br />
und Gewinnbeteiligung Kapital ansparen, mit deren<br />
Hilfe sie weitere Gesellschaftsanteile erwerben kann.<br />
Gesellschaftsanteile können auch in Form einer<br />
Schenkung auf die Nachfolgerin übertragen werden.<br />
Im Verlauf der Jahre gehen die Geschäftsanteile nach<br />
und nach auf die Nachfolgerin über, bis die Übergabe<br />
vollständig vollzogen ist. Der Senior hat zunächst<br />
noch den maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung.<br />
Erst wenn die Tochter genügend<br />
Erfahrung gesammelt hat, wird ihr Einfluss zunehmen,<br />
und der Übergeber wird sich nach und nach<br />
zurückziehen (s. S. 44).<br />
Eine frühzeitige Beteiligung eines Familienmitgliedes<br />
am Unternehmen bietet allen Beteiligten<br />
die Chance, zu prüfen, ob der auserwählte Nachfolger<br />
über die erforderliche Qualifikation zur Unternehmensführung<br />
verfügt. Soll der künftige Nachfolger<br />
zunächst schrittweise am Unternehmen beteiligt<br />
werden, so ist zu überprüfen, ob die bestehende<br />
Rechtsform des Unternehmens die geplante Übertragung<br />
ermöglicht oder eventuell eine Umwandlung<br />
erforderlich ist.<br />
Wie hoch sind die Pflichtteilsansprüche Ihrer Erben?<br />
Welche letztwillige Verfügung wollen Sie treffen?<br />
Für eine schrittweise Übertragung auf den Nachfolger<br />
sind die Kommanditgesellschaft (KG) und die<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besonders<br />
geeignet, da sie eine Haftungsbeschränkung des<br />
neu eintretenden Gesellschafters ermöglichen und