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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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i<br />

Check: Markt und Kunden<br />

3 Wie stark ist die Beziehung zu Kunden, Lieferanten<br />

und Banken, auf die Person des Unternehmers<br />

bezogen?<br />

Stark Mittel Gering<br />

3 Wie viele Kunden hat der Betrieb?<br />

3 Wie viele und welche Stammkunden gibt es?<br />

3 Werden Kunden, Lieferanten und Banken<br />

einen Nachfolger akzeptieren?<br />

Ja<br />

Nein<br />

3 Welchen Marktanteil hat das Unternehmen?<br />

3 Wie viele Konkurrenzunternehmen bestehen<br />

auf dem Markt?<br />

3 Wie groß ist deren Marktanteil?<br />

3 Welches sind die umsatzstärksten Kunden?<br />

3 Ist das Unternehmen von wenigen<br />

Großkunden abhängig?<br />

3 Wie ist die Zahlungsmoral der Kunden?<br />

3 Welche Zahlungsmodalitäten sind mit den<br />

Kunden vereinbart?<br />

3 Wann fanden die letzten erfolgreichen<br />

Akquisetätigkeiten statt?<br />

Diese Unterlagen benötigen Sie:<br />

3 Kundenkartei<br />

3 Aufträge der letzten drei Jahre<br />

3 Übersicht der Zahlungseingänge<br />

3 Besondere Zahlungsvereinbarungen<br />

3 Umsatz der letzten drei Jahre nach Kunden<br />

Ansprechpartner:<br />

3 Unternehmer<br />

3 Kammer<br />

3 Mitarbeiter<br />

3 Unternehmensberater<br />

3 Haupt-Kunden<br />

3 Haupt-Lieferanten<br />

Produkte und Dienstleistungen<br />

Verkaufen sich Produkte und Dienstleistungen<br />

gut, haben Sie als Nachfolger schon einmal eine gute<br />

Startposition. Aber wie sieht es mit den Entwicklungsmöglichkeiten<br />

aus? Ständig kommen Verbesserungen<br />

%<br />

oder an neuen Trends ausgerichtete Produkte heraus.<br />

Auch hier sollte die bestehende Produktpalette Spielraum<br />

bieten. Eventuell lassen sich dadurch auch neue<br />

Kundengruppen erschließen.<br />

Personal<br />

Eine gut vorbereitete <strong>Unternehmensnachfolge</strong><br />

sichert Arbeitsplätze. Eine schlechte Vorbereitung<br />

setzt Arbeitsplätze aufs Spiel. Planen Sie daher besonders<br />

gründlich. Als Nachfolger sind Sie dazu verpflichtet,<br />

alle bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen<br />

Rechten und Pflichten zu übernehmen. Erkundigen<br />

Sie sich also genau nach betrieblichen Sondervereinbarungen<br />

wie übertariflicher Bezahlung, Urlaubszeiten<br />

usw. Stellen Sie auch sicher, dass alle Löhne<br />

und Gehälter bezahlt wurden. Sie haften für Lohnund<br />

Gehaltsschulden (aber nicht für nichtabgeführte<br />

Sozialversicherungsbeiträge) der letzten zwölf Monate!<br />

Sprechen Sie nicht nur mit dem Unternehmer,<br />

sondern auch mit den Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern. Ziehen Sie einen Arbeitsrechtsexperten<br />

der Kammer oder einen Unternehmensberater hinzu.<br />

Arbeitnehmer haben Widerspruchsrecht<br />

Sowohl der bisherige als auch der neue Betriebsinhaber<br />

sind verpflichtet, die vom Betriebsübergang<br />

betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

über den Zeitpunkt und den Grund des Übergangs<br />

sowie dessen rechtliche, wirtschaftliche und soziale<br />

Folgen zu informieren (§ 613 a V BGB). Ferner muss<br />

das Personal über eventuelle sie betreffende Maßnahmen<br />

unterrichtet werden. Die Informationen<br />

müssen schriftlich übermittelt werden.<br />

Der Arbeitnehmer hat das Recht, dem Übergang<br />

seines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber<br />

zu widersprechen. In diesem Fall bleibt er<br />

bei seinem bisherigen Arbeitgeber. Er läuft allerdings<br />

Gefahr, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, wenn er im<br />

Unternehmen nicht weiterbeschäftigt werden kann.<br />

Der Widerspruch muss dem bisherigen oder neuen<br />

Betriebsinhaber schriftlich und innerhalb eines<br />

Monats nach Übertragung vorgelegt werden.

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