Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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Check: Markt und Kunden<br />
3 Wie stark ist die Beziehung zu Kunden, Lieferanten<br />
und Banken, auf die Person des Unternehmers<br />
bezogen?<br />
Stark Mittel Gering<br />
3 Wie viele Kunden hat der Betrieb?<br />
3 Wie viele und welche Stammkunden gibt es?<br />
3 Werden Kunden, Lieferanten und Banken<br />
einen Nachfolger akzeptieren?<br />
Ja<br />
Nein<br />
3 Welchen Marktanteil hat das Unternehmen?<br />
3 Wie viele Konkurrenzunternehmen bestehen<br />
auf dem Markt?<br />
3 Wie groß ist deren Marktanteil?<br />
3 Welches sind die umsatzstärksten Kunden?<br />
3 Ist das Unternehmen von wenigen<br />
Großkunden abhängig?<br />
3 Wie ist die Zahlungsmoral der Kunden?<br />
3 Welche Zahlungsmodalitäten sind mit den<br />
Kunden vereinbart?<br />
3 Wann fanden die letzten erfolgreichen<br />
Akquisetätigkeiten statt?<br />
Diese Unterlagen benötigen Sie:<br />
3 Kundenkartei<br />
3 Aufträge der letzten drei Jahre<br />
3 Übersicht der Zahlungseingänge<br />
3 Besondere Zahlungsvereinbarungen<br />
3 Umsatz der letzten drei Jahre nach Kunden<br />
Ansprechpartner:<br />
3 Unternehmer<br />
3 Kammer<br />
3 Mitarbeiter<br />
3 Unternehmensberater<br />
3 Haupt-Kunden<br />
3 Haupt-Lieferanten<br />
Produkte und Dienstleistungen<br />
Verkaufen sich Produkte und Dienstleistungen<br />
gut, haben Sie als Nachfolger schon einmal eine gute<br />
Startposition. Aber wie sieht es mit den Entwicklungsmöglichkeiten<br />
aus? Ständig kommen Verbesserungen<br />
%<br />
oder an neuen Trends ausgerichtete Produkte heraus.<br />
Auch hier sollte die bestehende Produktpalette Spielraum<br />
bieten. Eventuell lassen sich dadurch auch neue<br />
Kundengruppen erschließen.<br />
Personal<br />
Eine gut vorbereitete <strong>Unternehmensnachfolge</strong><br />
sichert Arbeitsplätze. Eine schlechte Vorbereitung<br />
setzt Arbeitsplätze aufs Spiel. Planen Sie daher besonders<br />
gründlich. Als Nachfolger sind Sie dazu verpflichtet,<br />
alle bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen<br />
Rechten und Pflichten zu übernehmen. Erkundigen<br />
Sie sich also genau nach betrieblichen Sondervereinbarungen<br />
wie übertariflicher Bezahlung, Urlaubszeiten<br />
usw. Stellen Sie auch sicher, dass alle Löhne<br />
und Gehälter bezahlt wurden. Sie haften für Lohnund<br />
Gehaltsschulden (aber nicht für nichtabgeführte<br />
Sozialversicherungsbeiträge) der letzten zwölf Monate!<br />
Sprechen Sie nicht nur mit dem Unternehmer,<br />
sondern auch mit den Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern. Ziehen Sie einen Arbeitsrechtsexperten<br />
der Kammer oder einen Unternehmensberater hinzu.<br />
Arbeitnehmer haben Widerspruchsrecht<br />
Sowohl der bisherige als auch der neue Betriebsinhaber<br />
sind verpflichtet, die vom Betriebsübergang<br />
betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
über den Zeitpunkt und den Grund des Übergangs<br />
sowie dessen rechtliche, wirtschaftliche und soziale<br />
Folgen zu informieren (§ 613 a V BGB). Ferner muss<br />
das Personal über eventuelle sie betreffende Maßnahmen<br />
unterrichtet werden. Die Informationen<br />
müssen schriftlich übermittelt werden.<br />
Der Arbeitnehmer hat das Recht, dem Übergang<br />
seines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber<br />
zu widersprechen. In diesem Fall bleibt er<br />
bei seinem bisherigen Arbeitgeber. Er läuft allerdings<br />
Gefahr, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, wenn er im<br />
Unternehmen nicht weiterbeschäftigt werden kann.<br />
Der Widerspruch muss dem bisherigen oder neuen<br />
Betriebsinhaber schriftlich und innerhalb eines<br />
Monats nach Übertragung vorgelegt werden.