Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />
Beachten Sie, dass im Gesellschaftervertrag und<br />
im Testament<br />
3 der zu übergebende Gegenstand genau definiert ist<br />
3 eindeutig geregelt ist, welche Gegenleistung der<br />
Nachfolger an den Übergeber und an die<br />
anderen Familienmitglieder zu erbringen hat<br />
3 Erbverträge nur zur Niederschrift bei einem<br />
Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit der<br />
Vertragspartner geschlossen werden können<br />
3 eigenhändige Testamente vom Erblasser persönlich<br />
geschrieben und unterschrieben sein müssen.<br />
3 Notariell errichtete Testamente verursachen zwar<br />
Kosten, führen aber zu Kostenersparnissen hinsichtlich<br />
des Erbscheines und haben den Vorteil,<br />
dass der Notar fachkundig und belehrungspflichtig<br />
ist. Spätere Streitigkeiten können so<br />
vermieden werden.<br />
Mitglied der Familie ist. In den meisten Fällen gibt es<br />
keine wirklich faire Regelung. Der Senior kann beispielsweise<br />
nicht alle Erben zu gleichberechtigten<br />
Chefs machen. Eine solche Lösung wird Konflikte mit<br />
sich bringen, da klare Entscheidungsstrukturen nicht<br />
vorhanden sind. Darüber hinaus kann sich eine<br />
zunächst faire Aufteilung des Erbes im Nachhinein als<br />
äußerst ungerecht erweisen.<br />
Zum Beispiel, wenn der <strong>Unternehmensnachfolge</strong>r<br />
rein rechnerisch gesehen mit der Übertragung des<br />
Unternehmens mehr Vermögen erhält als die<br />
Geschwister, die ausgezahlt wurden. Der Nachfolger<br />
bekommt ein risikobehaftetes Vermögen, das er nicht<br />
ohne Weiteres in Geld umwandeln kann, während<br />
die Geschwister ein risikoloses Vermögen erhalten,<br />
über das sie frei verfügen können.<br />
Ausgleichszahlungen an Mit-Erben<br />
Ausgleichszahlungen oder Abfindungen können<br />
den Nachfolger bzw. das Unternehmen unter Umständen<br />
finanziell ganz schön „in die Knie zwingen.“<br />
Es ist daher sehr wichtig, im Testament klare Regelungen<br />
zu schaffen, wie mit allen gesetzlichen Erben<br />
zu verfahren ist. Andernfalls können erhebliche<br />
Belastungen auf den Nachfolger zukommen. Wurde<br />
im Testament beispielsweise anstatt aller gesetzlichen<br />
Erben nur ein einziger Erbe berücksichtigt, muss dieser<br />
dafür sorgen, dass die Mit-Erben ihren gesetzlichen<br />
Pflichtteil erhalten. Wurde andererseits im Testament<br />
eine Teilungsanordnung festgelegt, nach der ein<br />
bestimmter Erbe das Unternehmen erhält, die weiteren<br />
Erben andere Vermögensteile, muss der <strong>Unternehmensnachfolge</strong>r<br />
unter Umständen Spitzenausgleiche<br />
erbringen, falls der Wert des Unternehmens höher ist<br />
als die weiteren Erbteile. Diese Abfindungspflicht<br />
kann vermieden werden, wenn die Erben noch zu<br />
Lebzeiten des Alt-Inhabers schriftlich erklären, auf<br />
zukünftige Abfindungszahlungen zu verzichten.<br />
Dabei kann es sich um einen beurkundungspflichtigen<br />
Pflichtteilsverzicht handeln. Klären Sie diese<br />
Fragen mit Ihrem Notar.<br />
Hat der Unternehmer mehrere Nachkommen,<br />
muss er daher auf jeden Fall eine weitere Hürde der<br />
Nachfolgeregelung meistern: die Aufteilung des<br />
Erbes. Dies kann auch problematisch sein, wenn<br />
Erben vorhanden sind, der Nachfolger aber kein<br />
Check: Testament<br />
Klären Sie die folgenden Fragen mit Ihrem Notar.<br />
3 In welchem ehelichen Güterstand leben Sie?<br />
Zugewinngemeinschaft<br />
Gütertrennung<br />
Gütergemeinschaft<br />
3 Welche Auswirkung hat der eheliche Güterstand<br />
auf Testament und Erbvertrag?<br />
3 Existiert bereits ein Testament oder ein Erbvertrag?<br />
3 Berücksichtigt diese Verfügung Pflichtteilsrechte<br />
von anderen Erben?<br />
3 Ist klar geregelt, welcher Erbe welches Vermögen<br />
erhalten soll, zum Beispiel durch Teilungsanordnung?<br />
3 Sind Ausgleichsansprüche geregelt?<br />
3 In welcher Höhe sind Ausgleichsansprüche zu<br />
zahlen und zu welchem Zeitpunkt?<br />
3 Ist das Testament oder der Erbvertrag notariell<br />
beurkundet?<br />
Beziehen Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt oder Notar<br />
sowie einen Steuerberater in Ihre Vorbereitungen mit ein.<br />
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