Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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Die Antragsteller erhalten ein integriertes Finanzierungspaket,<br />
welches zu jeweils 50 Prozent aus einem<br />
klassischen Darlehen (= Fremdkapitaltranche aus<br />
der Programmvariante Ergänzungsfinanzierung KfW-<br />
Unternehmerkredit) und einem Nachrangdarlehen<br />
der KfW, für das keine Sicherheiten erforderlich sind,<br />
besteht. Die Hausbank bleibt für die Nachrangtranche<br />
von der Haftung befreit. Beide Darlehen sind<br />
fest miteinander verkoppelt und haben eine Laufzeit<br />
von zehn Jahren. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich<br />
der tilgungsfreien Anlaufjahre. So muss bei<br />
der Fremdkapitaltranche bereits spätestens nach<br />
zwei Jahren mit der Tilgung begonnen werden, während<br />
das Nachrangdarlehen sieben Jahre tilgungsfrei<br />
bleibt. Die Zinssätze sind für beide während der<br />
gesamten Laufzeit fest. Der Zinssatz für das Nachrangdarlehen<br />
richtet sich nach dem Grad der Bonität<br />
des Antragstellers. Pro Vorhaben eines Antragstellers<br />
können max. vier Mio. Euro – also jeweils zwei Mio.<br />
Euro Fremdkapitaltranche und Nachrangdarlehen<br />
beantragt werden.<br />
Die Fremdkapitaltranche ist banküblich zu besichern.<br />
Das Risiko trägt die Hausbank. Vom Unternehmen<br />
sind für die Nachrangtranche keine Sicherheiten<br />
zu stellen.<br />
Das Kapital für Arbeit und Investitionen fördert<br />
3 langfristige Investitionen, die einen nachhaltigen<br />
wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit<br />
denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.<br />
Zu den förderfähigen Investitionen zählen z. B.<br />
3 Grundstücke und Gebäude<br />
3 Baumaßnahmen<br />
3 Kauf von Maschinen<br />
3 Anlagen und Einrichtungsgegenstände<br />
3 Übernahme eines bestehenden Unternehmens<br />
3 Erwerb einer tätigen Beteiligung.<br />
Darüber hinaus können Betriebsmittel anteilig in<br />
Höhe von 20 Prozent der geförderten Investitionskosten<br />
durch „Kapital für Arbeit und Investitionen“<br />
finanziert werden. Den zu erwartende Beschäftigungseffekt<br />
der Investitionen muss der Antragsteller<br />
nachweisen.<br />
Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß<br />
KMU-Definition der EU steht ein spezielles KMU-<br />
Fenster mit günstigeren Zinskonditionen in der<br />
Fremdkapitaltranche zur Verfügung.<br />
KfW-Sonderprogramm 2009<br />
Das KfW-Sonderprogramm 2009 richtet sich<br />
nicht an natürliche Personen, sondern ausschließlich<br />
an bestehende Unternehmen. Insofern sind hierüber<br />
klassische Unternehmensübernahmen in der Regel<br />
nicht zu finanzieren.<br />
KfW-StartGeld*<br />
Darlehen für Nachfolger und Neugründer der gewerblichen<br />
Wirtschaft sowie der Freien Berufe (auch<br />
Heilberufe), deren Fremdfinanzierungsbedarf nicht<br />
über 50.000 Euro liegt. Eine Kombination mit anderen<br />
Förderprogrammen ist nicht möglich. Gefördert werden<br />
auch Unternehmen, die im Nebenerwerb geführt<br />
werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es mittelfristig<br />
ein Vollerwerbsbetrieb wird.<br />
Es müssen bankübliche Sicherheiten gestellt<br />
werden. Das Darlehen ist standardmäßig mit einer<br />
80-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank<br />
ausgestattet. Der Höchstbetrag liegt bei 50.000<br />
Euro je Antragsteller. Die Tilgung beginnt bei einer<br />
fünfjährigen Laufzeit nach einem Jahr, bei 10 Jahren<br />
Laufzeit nach zwei Jahren.<br />
Das KfW-StartGeld fördert bis zu 100 %:<br />
3 Investitionen<br />
3 Betriebsmittel (bis 20.000 EUR)<br />
3 die Finanzierung des Kaufpreises für ein<br />
Unternehmen<br />
3 Ausgleichszahlungen an Mit-Erben (Voraussetzung:<br />
entsprechende Vereinbarung wurde in<br />
Schenkungsvertrag o. Testament aufgenommen)<br />
3 die Kapitaleinlage bei „tätigen Beteiligungen“<br />
3 die Erweiterung oder Umstellung des Sortiments,<br />
Produkt- oder Dienstleistungsangebots bei Übernahmen<br />
* Antragstellung: Vor Beginn des Vorhabens muss der Antrag über die Hausbank (Bank oder Sparkasse) bei der KfW gestellt werden.