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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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Die Antragsteller erhalten ein integriertes Finanzierungspaket,<br />

welches zu jeweils 50 Prozent aus einem<br />

klassischen Darlehen (= Fremdkapitaltranche aus<br />

der Programmvariante Ergänzungsfinanzierung KfW-<br />

Unternehmerkredit) und einem Nachrangdarlehen<br />

der KfW, für das keine Sicherheiten erforderlich sind,<br />

besteht. Die Hausbank bleibt für die Nachrangtranche<br />

von der Haftung befreit. Beide Darlehen sind<br />

fest miteinander verkoppelt und haben eine Laufzeit<br />

von zehn Jahren. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich<br />

der tilgungsfreien Anlaufjahre. So muss bei<br />

der Fremdkapitaltranche bereits spätestens nach<br />

zwei Jahren mit der Tilgung begonnen werden, während<br />

das Nachrangdarlehen sieben Jahre tilgungsfrei<br />

bleibt. Die Zinssätze sind für beide während der<br />

gesamten Laufzeit fest. Der Zinssatz für das Nachrangdarlehen<br />

richtet sich nach dem Grad der Bonität<br />

des Antragstellers. Pro Vorhaben eines Antragstellers<br />

können max. vier Mio. Euro – also jeweils zwei Mio.<br />

Euro Fremdkapitaltranche und Nachrangdarlehen<br />

beantragt werden.<br />

Die Fremdkapitaltranche ist banküblich zu besichern.<br />

Das Risiko trägt die Hausbank. Vom Unternehmen<br />

sind für die Nachrangtranche keine Sicherheiten<br />

zu stellen.<br />

Das Kapital für Arbeit und Investitionen fördert<br />

3 langfristige Investitionen, die einen nachhaltigen<br />

wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit<br />

denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.<br />

Zu den förderfähigen Investitionen zählen z. B.<br />

3 Grundstücke und Gebäude<br />

3 Baumaßnahmen<br />

3 Kauf von Maschinen<br />

3 Anlagen und Einrichtungsgegenstände<br />

3 Übernahme eines bestehenden Unternehmens<br />

3 Erwerb einer tätigen Beteiligung.<br />

Darüber hinaus können Betriebsmittel anteilig in<br />

Höhe von 20 Prozent der geförderten Investitionskosten<br />

durch „Kapital für Arbeit und Investitionen“<br />

finanziert werden. Den zu erwartende Beschäftigungseffekt<br />

der Investitionen muss der Antragsteller<br />

nachweisen.<br />

Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß<br />

KMU-Definition der EU steht ein spezielles KMU-<br />

Fenster mit günstigeren Zinskonditionen in der<br />

Fremdkapitaltranche zur Verfügung.<br />

KfW-Sonderprogramm 2009<br />

Das KfW-Sonderprogramm 2009 richtet sich<br />

nicht an natürliche Personen, sondern ausschließlich<br />

an bestehende Unternehmen. Insofern sind hierüber<br />

klassische Unternehmensübernahmen in der Regel<br />

nicht zu finanzieren.<br />

KfW-StartGeld*<br />

Darlehen für Nachfolger und Neugründer der gewerblichen<br />

Wirtschaft sowie der Freien Berufe (auch<br />

Heilberufe), deren Fremdfinanzierungsbedarf nicht<br />

über 50.000 Euro liegt. Eine Kombination mit anderen<br />

Förderprogrammen ist nicht möglich. Gefördert werden<br />

auch Unternehmen, die im Nebenerwerb geführt<br />

werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es mittelfristig<br />

ein Vollerwerbsbetrieb wird.<br />

Es müssen bankübliche Sicherheiten gestellt<br />

werden. Das Darlehen ist standardmäßig mit einer<br />

80-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank<br />

ausgestattet. Der Höchstbetrag liegt bei 50.000<br />

Euro je Antragsteller. Die Tilgung beginnt bei einer<br />

fünfjährigen Laufzeit nach einem Jahr, bei 10 Jahren<br />

Laufzeit nach zwei Jahren.<br />

Das KfW-StartGeld fördert bis zu 100 %:<br />

3 Investitionen<br />

3 Betriebsmittel (bis 20.000 EUR)<br />

3 die Finanzierung des Kaufpreises für ein<br />

Unternehmen<br />

3 Ausgleichszahlungen an Mit-Erben (Voraussetzung:<br />

entsprechende Vereinbarung wurde in<br />

Schenkungsvertrag o. Testament aufgenommen)<br />

3 die Kapitaleinlage bei „tätigen Beteiligungen“<br />

3 die Erweiterung oder Umstellung des Sortiments,<br />

Produkt- oder Dienstleistungsangebots bei Übernahmen<br />

* Antragstellung: Vor Beginn des Vorhabens muss der Antrag über die Hausbank (Bank oder Sparkasse) bei der KfW gestellt werden.

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