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Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

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53<br />

lungsbeschluss muss notariell beurkundet werden<br />

und bedarf der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen in der Gesellschafterversammlung. Ist die<br />

Umwandlung einer Personengesellschaft in eine<br />

Aktiengesellschaft geplant, müssen alle Gesellschafter<br />

der Umwandlung zustimmen. Allerdings<br />

kann auch hier gesellschaftsvertraglich vereinbart<br />

werden, dass eine Dreiviertelmehrheit für den<br />

Umwandlungsbeschluss ausreicht.<br />

AG und Börsengang<br />

Aus der kleinen AG kann später auch eine AG<br />

mit der Möglichkeit eines Börsengangs entwickelt<br />

werden. Für die Börseneinführung ist ein Zeitraum<br />

von mindestens zwei bis drei Jahren einzuplanen.<br />

Professionelle Beratung ist dabei unerlässlich.<br />

Für kleinere Unternehmen dürfte sich der Börsengang<br />

nur ausnahmsweise empfehlen.<br />

Vorteile des Börsengangs<br />

3 Die Börse steht Ihnen als Eigenkapitalmarkt<br />

offen. Der Finanzbedarf für die Abfindung von<br />

Gesellschaftern oder Erben ist ohne Kreditaufnahme<br />

möglich.<br />

3 Es entsteht eine strikte Trennung von Privat- und<br />

Betriebsvermögen.<br />

3 Wegen des besonderen Ansehens, das börsennotierte<br />

Aktiengesellschaften genießen, wird die<br />

Suche nach qualifizierten Managern einfacher.<br />

3 Beträchtliche Steigerungen des Unternehmenswertes<br />

sind möglich.<br />

3 Der Kaufpreis börsennotierter Aktien wird bei der<br />

Einführung an der Börse in der Regel durch das<br />

so genannte Bookbuilding-Verfahren ermittelt.<br />

Nachteile des Börsengangs<br />

3 Mit dem Börsengang sind ganz erhebliche Kosten<br />

verbunden.<br />

3 Publizitätspflichten sind zu beachten,<br />

Hauptversammlungen sind durchzuführen.<br />

3 Gewinne müssen verteilt werden.<br />

3 Steuerliche Nachteile, etwa für die Erbschaftsteuer,<br />

sind zu bedenken.<br />

3 Der Wertpapierhandel kann sich auf das Unternehmen<br />

auch negativ auswirken: Ein geringer<br />

Börsenkurs hat Auswirkungen auf das Ansehen<br />

und den Wert des Unternehmens.<br />

Check: Aktiengesellschaft<br />

Grundkapital: mind. 50.000 Euro.<br />

Die Aktiengesellschaft muss eine Satzung haben.<br />

Inhalt der Satzung<br />

3 Name und Anschrift der gründenden<br />

Aktionäre<br />

3 Nennbetrag der Aktien<br />

3 Ausgabebetrag der Aktien, bei Stückaktien:<br />

Anzahl<br />

3 Gattungen der Aktien<br />

(Namens- bzw. Inhaberaktien)<br />

3 Firmenbezeichnung, unter der die Gesellschaft<br />

im geschäftlichen Verkehr auftritt, mit Zusatz<br />

Aktiengesellschaft<br />

3 Sitz der Gesellschaft<br />

3 Unternehmensgegenstand<br />

3 Anzahl der Vorstandsmitglieder<br />

3 Bezeichnung der Blätter, in denen gemäß<br />

den gesetzlichen Bestimmungen Veröffentlichungen<br />

vorgenommen werden,<br />

mindestens: Bundesanzeiger<br />

Errichtung<br />

3 Übernahme aller Aktien durch den oder<br />

die Gründer<br />

Bestellung<br />

3 von Aufsichtsrat (mindestens 3 Personen)<br />

3 Abschlussprüfer<br />

3 Vorstand<br />

Unterlagen<br />

3 Bankauskunft, dass der Gesellschaft<br />

mindestens 50.000 Euro zur Verfügung stehen<br />

3 Gründungsbericht, d. h. schriftlicher Bericht<br />

der Gründer über den Verlauf der Gründung<br />

3 Notarielles Gründungsprotokoll.<br />

Die kleine AG<br />

Um Vermögen (in Händen der Aktionäre) und operatives<br />

Geschäft (ausgeübt durch Vorstand) zu trennen, bietet sich<br />

für kleine und mittlere Unternehmen die Gründung einer<br />

so genannten kleinen AG an.<br />

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