Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen
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Gemeinsam die Übernahme umsetzen<br />
Übergangslösung:<br />
Unternehmenseigentum und<br />
-führung werden getrennt<br />
nehmen kann, sollte ein auf Familien- und Erbschaftsrecht<br />
spezialisierter Rechtsanwalt oder ein Notar hinzugezogen<br />
werden.<br />
Einigen sich die Erben nicht auf einen Auseinandersetzungsplan,<br />
bleibt in der Regel nur der Verkauf oder<br />
womöglich die zwangsweise Versteigerung. Aus dem<br />
Nachlass müssen zunächst alle Verbindlichkeiten<br />
bedient werden. Danach wird der verbleibende Nachlass<br />
unter den Erben im Verhältnis ihrer Erbteile verteilt.<br />
Dabei werden eventuelle Anrechnungen wie<br />
z. B. frühere Zuwendungen mit Anrechnungsvorbehalt<br />
berücksichtigt. Über die Höhe bzw. den Prozentsatz<br />
des Erbteils gibt der Erbschein Auskunft, der beim<br />
Nachlassgericht ausgestellt wird. Immer dann, wenn<br />
der Nachlass nicht direkt unter den Erben aufgeteilt<br />
werden kann, müssen die Vermögensgegenstände<br />
des Nachlasses veräußert werden. Es ist klar, dass im<br />
Falle eines solchen Notverkaufs nur ein Bruchteil des<br />
eigentlichen Unternehmenswertes als Kaufpreis<br />
erzielt werden kann. Will der Unternehmer verhindern,<br />
dass sein Lebenswerk Opfer erbrechtlicher Auseinandersetzungen<br />
wird, muss er bereits zu Lebzeiten eindeutige<br />
Regelungen durch Testament oder Erbvertrag treffen.<br />
Check: Auseinandersetzungsplan<br />
3 Welche erbrechtliche Konstellation liegt vor?<br />
3 Welche Gegenstände gehören im Einzelnen<br />
zum Nachlass?<br />
3 Welchen Vermögenswerte, welche Schulden<br />
beinhaltet der Nachlass (inkl. Schulden,<br />
Beerdigungskosten usw.)?<br />
3 Ist der gesamte Nachlass Gegenstand der<br />
Auseinandersetzung?<br />
3 Wenn nein, was geschieht mit dem Rest?<br />
3 Welcher Erbe erhält was bzw. wie viel?<br />
3 Welche Leistungen und Kosten sind mit der<br />
Inanspruchnahme eines externen Beraters<br />
verbunden?<br />
Hinweis:<br />
Bei einer <strong>Unternehmensnachfolge</strong> über nationale Grenzen<br />
hinweg muss ggf. ausländisches Erbrecht angewandt werden,<br />
das sich vom deutschen Erbrecht unterscheidet.<br />
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.nexxt.org<br />
Will der Unternehmer zwar die Unternehmensführung<br />
abgeben, das Eigentum an dem Unternehmen<br />
aber behalten, stehen ihm im Wesentlichen drei<br />
Wege zur Verfügung:<br />
3 der Einsatz eines Fremdgeschäftsführers<br />
3 die Gründung einer Kapitalgesellschaft<br />
(Aktiengesellschaft oder GmbH)<br />
3 die Verpachtung des Unternehmens.<br />
Alle drei Varianten ermöglichen der Unternehmerfamilie,<br />
das Eigentum am Familienbetrieb zu behalten.<br />
Lediglich die Führung des Unternehmens geht in die<br />
Hände eines Pächters oder Geschäftsführers über.<br />
Die Trennung von der Unternehmensführung bietet<br />
sich in den Fällen an, in denen ein geeigneter<br />
Nachfolger aus dem Kreis der Familie die <strong>Unternehmensnachfolge</strong><br />
zum fraglichen Zeitpunkt noch<br />
nicht antreten kann, oder weil sich die verschiedenen<br />
Stämme der Unternehmerfamilie nicht auf einen<br />
Nachfolger aus dem Kreis der Familie einigen können.<br />
Auch für Unternehmerfamilien, die erkennen,<br />
dass eine professionelle Unternehmensführung<br />
durch qualifizierte externe Manager notwendig<br />
geworden ist, bietet sich diese Lösung an.<br />
Voraussetzung dafür ist aber stets, dass Sie als<br />
Unternehmer entschlossen sind, Ihr Lebenswerk<br />
Fremden zur eigenverantwortlichen Führung und<br />
Leitung zu übertragen, sich also tatsächlich von<br />
dem täglichen Unternehmensgeschehen zurückziehen<br />
wollen.<br />
Fallbeispiel 3:<br />
Der Rückzug aus dem Management<br />
Die Eheleute A sind Gesellschafter der Einzelhandelskette<br />
D-GmbH mit circa 200 Mitarbeitern und 15<br />
Filialen. Die noch minderjährigen Kinder befinden<br />
sich zur Zeit in der Ausbildung. Ob sie zu einem späteren<br />
Zeitpunkt in die Unternehmensführung eintreten<br />
werden, ist noch unklar. Ein Verkauf des<br />
Unternehmens kommt für die Eheleute daher zum<br />
jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht, weil das<br />
Unternehmen im Familienbesitz bleiben soll und sie<br />
ihren Kindern den Weg in die Unternehmensführung<br />
freihalten wollen. Die Eheleute A möchten sich zwar<br />
aus dem Berufsleben zurückziehen, aber weiterhin<br />
Einfluss auf den Fortbestand bzw. die Entwicklung<br />
des Unternehmens haben. Sie überlegen daher,<br />
einen qualifizierten externen Manager mit der<br />
Geschäftsführung zu betrauen.