08.02.2014 Aufrufe

Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

Unternehmensnachfolge - Handwerkskammer Aachen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

75<br />

i<br />

Der Vorteil der Partnerschafts- im Vergleich zur<br />

Kapitalgesellschaft ist die vereinfachte Rechnungslegung.<br />

Zudem sind die Hürden bei der Gründung<br />

vergleichsweise niedrig, denn notarielle Gründungsverträge<br />

werden nicht verlangt. Die Anmeldung zum<br />

Partnerschaftsregister ist aber notariell zu beglaubigen.<br />

Anders als bei der GmbH muss kein Kapital<br />

aufgebracht werden.<br />

Welche Vorteile für den Freiberufler die Partnerschaft im<br />

Vergleich zur GbR oder zu einer Kapitalgesellschaft bietet,<br />

beurteilt sich maßgeblich nach dem Berufs-, Gesellschaftsund<br />

Steuerrecht.<br />

Eine Überlegung wert: Rechtsformwechsel<br />

Die Änderung der Rechtsform vor der Übertragung<br />

kann sinnvoll sein. Denn je nach Rechtsform ist<br />

die Übertragung mit mehr oder weniger Aufwand<br />

verbunden. Die Übertragung der kleinen AG ist beispielsweise<br />

mit sehr geringen Kosten und Formalitäten<br />

möglich. Doch dazu muss das bestehende<br />

Unternehmen erst einmal in eine AG umgewandelt<br />

werden. Da jeder Rechtsformwechsel immer mit<br />

einem gewissen Aufwand verbunden ist, sollte erst<br />

nach intensiver Beratung entschieden werden, ob<br />

sich Kosten und Mühe lohnen. Unter anderem muss<br />

geklärt werden, auf welche Weise das Unternehmen<br />

übertragen werden soll; ob es an einen externen<br />

Dritten verkauft wird oder in der Familie bleibt usw.<br />

Dabei dürfen nicht nur die Interessen des in naher<br />

Zukunft ausscheidenden Unternehmers im Vordergrund<br />

stehen, sondern auch die damit verbundenen<br />

Folgen für den Nachfolger bzw. das Unternehmen.<br />

Interessante Variante: Betriebsaufspaltung<br />

Eine häufig praktizierte Betriebskonstruktion ist<br />

die Betriebsaufspaltung, die Aufteilung des Unternehmens<br />

in eine Besitz- und Betriebsgesellschaft. Sie<br />

dient im Wesentlichen der Haftungsbegrenzung. Bei<br />

einer Übertragung müssen aber vor allem steuerliche<br />

Besonderheiten berücksichtigt werden. Nähere Informationen<br />

siehe Kapitel „Finanzamt rechnet mit:<br />

Steuern und Nachfolge“ S. 81.<br />

Besondere Fälle: 1. Die Stiftung<br />

Durch die Umwandlung des Unternehmens in<br />

eine Stiftung legt der Senior-Unternehmer die weitere<br />

unternehmerische Entwicklung weitgehend fest.<br />

Die Stiftung<br />

3 gehört sich selbst, die Erben können keine Eigentumsansprüche<br />

stellen<br />

3 darf ausschließlich den vom Stifter festgelegten<br />

Zweck erfüllen<br />

3 ist nur für Unternehmen geeignet, die schon seit<br />

längerer Zeit am Markt sind und deren Branchen<br />

keinem schnellen Wandel unterliegen<br />

3 kann nur aus Unternehmen mit einem Mindestwert<br />

von 25.000 bis 50.000 Euro errichtet werden.<br />

In der Regel beträgt das Stiftungsvermögen mindestens<br />

250.000 Euro<br />

3 besteht aus einem Vorstand (Geschäftsführung),<br />

der von einem Stiftungsrat (Kuratorium o. Ä.)<br />

oder vom Stifter selbst berufen wird.<br />

Die Stiftung hat den Vorteil, dass der Bestand des<br />

Unternehmens gesichert wird; die Familie hat keine<br />

Einflussmöglichkeiten und ist dennoch finanziell abgesichert<br />

(auch bei Gemeinnützigkeit der Stiftung).<br />

Eine Zersplitterung des Vermögens durch Erbfolge<br />

findet nicht statt. Etwaige Ansprüche nach Pflichtteilsrecht<br />

erlöschen nach zehn Jahren. Die Liquidität<br />

der Stiftung ist daher weitgehend sichergestellt.<br />

Andererseits kann eine Stiftung nur noch sehr<br />

eingeschränkt unternehmerisch tätig sein. Auf Grund<br />

der Satzung sind ihr die Hände gebunden. Wichtige<br />

Entscheidungen für die Zukunft lassen sich nicht bzw.<br />

je nach Satzung umsetzen. Alternativen bieten z. B.<br />

die Doppelstiftung oder die Stiftung & Co. KG.<br />

2. Die eingetragene Genossenschaft (eG)<br />

Die eG kann eine geeignete Rechtsform sein,<br />

wenn ein Einzelkaufmann oder ein Freiberufler sein<br />

Unternehmen an mindestens drei Erben vererbt, die<br />

Interesse an der Fortführung des Unternehmens<br />

haben. Gleiches gilt, wenn Mitarbeiter den Betrieb<br />

ihres Arbeitsgebers übernehmen (siehe Übersicht<br />

Seite 80).<br />

Beziehen Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt, Notar,<br />

Steuerberater und/oder einen genossenschaftlichen<br />

Prüfungsverband in Ihre Vorbereitungen mit ein.<br />

O

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!