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Prospekt - Scope

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10<br />

Risiken der Vermögensanlage<br />

Wertentwicklung<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentinnen wie auch einer Beteiligung<br />

an diesen hängt von den Wertzuwächsen der von ihnen zu<br />

erwerbenden Schiffsbeteiligungen und den aus diesen erfolgenden<br />

Mittelrückflüssen ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

sich einzelne oder alle der von den Emittentinnen zu erwerbenden<br />

Schiffsbeteiligungen schlechter entwickeln als angenommen. Bei einer<br />

ungünstigen Entwicklung könnte dies für die Investoren nicht nur<br />

zu geringeren Auszahlungen bzw. Thesaurierungszahlungen, sondern<br />

auch zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von<br />

den Investoren eingesetzten Beteiligungskapitals führen.<br />

Wechselkursrisiken<br />

Sofern eine Emittentin nicht nur in Euro, sondern auch in Fremdwährungen<br />

investiert bzw. sich beteiligt, so besteht das Risiko, dass sich<br />

das wirtschaftliche Ergebnis verschlechtert, wenn Rückflüsse aus einer<br />

Schiffsbeteiligung zu ungünstigeren Wechselkursen erfolgen als<br />

sie bei Erwerb der jeweiligen Schiffsbeteiligung vorlagen, was für die<br />

Investoren in der Folge zu geringeren Auszahlungen und Thesaurierungszahlungen<br />

führen kann.<br />

Ausschluss des Investors<br />

Auf Grundlage der Gesellschaftsverträge der Emittentinnen (in diesem<br />

Verkaufsprospekt einheitlich zusammen die „Gesellschaftsverträge“<br />

und einzeln ein „Gesellschaftsvertrag“) kann der Investor in<br />

bestimmten Fällen aus den Emittentinnen ausgeschlossen werden.<br />

Er erhält in diesem Fall eine Abfindung, die geringer sein kann als<br />

der Verkehrswert seiner Beteiligung. Erfolgt der Ausschluss des Investors<br />

wegen teilweiser oder vollständiger Nichterbringung seines<br />

Beteiligungsbetrages und/oder der Prämie für den Erwerb des Andienungsrechtes<br />

Klassik und/oder des Andienungsrechtes Flex (in<br />

diesem Verkaufsprospekt einheitlich zusammen die „Andienungsrechte“<br />

und einzeln ein „Andienungsrecht“), erhält er lediglich einen<br />

Teil des von ihm geleisteten Betrages, in keinem Fall aber eine von<br />

ihm gezahlte Prämie zurück.<br />

Kündigung<br />

Die Emittentinnen sind auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine ordentliche<br />

Kündigung der Beteiligung an den Emittentinnen ist den Investoren<br />

erstmals zum 31. Dezember 2022 möglich. Die MCE Konzept AG & Co.<br />

KG (in diesem Verkaufsprospekt „MCE Konzept“), die MCE Schiffskapital,<br />

die MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH (in diesem<br />

Verkaufsprospekt „MCE Treuhand“ oder „Treuhänderin“) und die<br />

MCE Vertriebsgesellschaft mbH (in diesem Verkaufsprospekt „MCE<br />

Vertrieb“) können ihre jeweilige Beteiligung an den Emittentinnen<br />

nach Schließung des Fonds jeweils zum Ende eines Kalenderquartals<br />

ganz oder teilweise kündigen. Vor dem 31. Dezember 2022 kann die<br />

Beteiligung von den Investoren jederzeit gekündigt werden, sofern ein<br />

wichtiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund für eine vorzeitige<br />

Kündigung nicht vor, besteht für den Investor das Risiko, dass er entsprechend<br />

lange an seine Beteiligung gebunden bleibt, sofern er sie<br />

nicht an einen Dritten veräußern kann oder aber zu einem vorherigen<br />

Zeitpunkt die Auflösung beschlossen und die Emittentinnen vollbeendet<br />

werden. Für den kündigenden Investor besteht außerdem das Risiko,<br />

dass sein Abfindungsanspruch unter den von ihm bzw. für ihn in<br />

das Eigenkapital der jeweiligen Emittentin geleisteten Zahlungen liegt.<br />

Überdies besteht das Risiko, dass bei Kündigung einer Vielzahl von<br />

Investoren und/oder der Kündigung der Emittentinnen durch einen<br />

oder mehrere der übrigen Kommanditisten die Vermögens- und Liquiditätslage<br />

der Emittentinnen beeinträchtigt wird, was für die in den<br />

Emittentinnen verbleibenden Investoren insbesondere zu geringeren<br />

Auszahlungen bzw. Thesaurierungszahlungen und/oder geringeren<br />

Liquidationserlösen führen kann.<br />

Andienungsrecht Klassik/Andienungsrecht Flex<br />

Sofern die MCE Schiffskapital im Falle der Inanspruchnahme im Rahmen<br />

eines Andienungsrechtes ihren Zahlungsverpflichtungen nicht<br />

nachkommt, besteht für den Investor das Risiko, dass er den in der<br />

betreffenden Andienungsvereinbarung vorgesehenen Kaufpreis für<br />

seine Beteiligung nicht erhält. Bei den Andienungsrechten besteht<br />

überdies das Risiko, dass der Anspruch des Investors auf Zahlung des<br />

jeweiligen Kaufpreises aufgrund der vereinbarten Nachrangabreden<br />

erst nach der Befriedigung vorrangiger Gläubiger der MCE Schiffskapital<br />

oder nur teilweise oder gar nicht erfüllt wird.<br />

Üben eine Vielzahl von Investoren ihre Andienungsrechte Flex aus,<br />

besteht das Risiko, dass die im Zusammenhang mit den Andienungsrechten<br />

Flex vorgesehene Quartals- oder Jahres-Ausübungsgrenze<br />

überschritten wird. Der Investor, der sein Andienungsrecht Flex erst<br />

nach Erreichen der maßgeblichen Ausübungsgrenze ausgeübt hat,<br />

kann seine Beteiligung dann nicht zu dem von ihm gewünschten Termin<br />

an die MCE Schiffskapital verkaufen, sondern erst in einem der<br />

nachfolgenden Kalenderquartale oder -jahre. In einem solchen Fall<br />

bestünde zudem das Risiko, dass der für die Beteiligung geschuldete<br />

Kaufpreis u.U. niedriger ausfällt, als von dem Investor ursprünglich<br />

erwartetet, weil sich bis zum tatsächlichen Verkauf der Beteiligung<br />

der Wert der von den Emittentinnen gehaltenen Schiffsbeteiligungen<br />

verringert hat. Üben im Extremfall derart viele Investoren ihr Andienungsrecht<br />

Flex vor dem betreffenden Investor aus, dass die Ausübungsgrenze<br />

in jedem Kalenderquartal und -jahr bis zur Auflösung<br />

der Emittentinnen ausgeschöpft wird, ohne dass das Andienungsrecht<br />

Flex des betreffenden Investors berücksichtigt werden kann, würde<br />

das Andienungsrecht Flex des Investors mit Auflösung der Emittentinnen<br />

verfallen, ohne dass es zu einer Ausübung gekommen ist.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Eine Anteilsfinanzierung ist nach dem Konzept dieses Beteiligungsangebotes<br />

nicht vorgesehen und wird von der Anbieterin nicht angeboten.<br />

Sofern ein Investor seine Beteiligung anderweitig durch die<br />

Aufnahme eines Kredites finanziert, besteht für diesen Investor das<br />

Risiko, dass Auszahlungen aus der Fonds-KG, die er für Tilgung und<br />

Zinszahlungen eingeplant hat, nicht erfolgen. Der Kapitaldienst der<br />

Anteilsfinanzierung muss dann aus eigenen Mitteln des Investors geleistet<br />

werden. Dies gilt auch, wenn der Investor die Thesaurierungsoption<br />

gewählt hat, weil er in diesem Fall während der gesamten<br />

Dauer seiner Beteiligung an den Emittentinnen keine Auszahlungen<br />

erhält, sondern diese vollständig in der Thesaurus-KG thesauriert<br />

und reinvestiert werden. Die teilweise oder vollständige Fremdfinanzierung<br />

des Erwerbes der in diesem Verkaufsprospekt dargestellten<br />

Beteiligung erhöht die wirtschaftlichen Risiken des Investors. Im<br />

schlimmsten Fall muss der Investor seine persönliche Anteilsfinanzierung<br />

in voller Höhe nebst Zinsen zurückzahlen, obwohl zuvor ein<br />

Totalverlust der Beteiligung an den Emittentinnen eingetreten ist und<br />

er keinerlei Rückflüsse aus seiner Beteiligung erhält. Dies kann unter<br />

Umständen zur (Verbraucher-)Insolvenz des Investors führen.<br />

Thesaurus-Schwelle<br />

Entscheiden sich bis zur Schließung des Fonds nur Investoren für<br />

die Thesaurierungsoption, die Beteiligungsbeträge von in Summe<br />

weniger als EUR 2,5 Mio. gezeichnet haben, wird die Thesaurierungsoption<br />

nicht durchgeführt und es kommt statt dessen zur Rückabwicklung<br />

der Thesaurus-KG. Etwaige rechnerisch auf die Thesaurus-Investoren<br />

entfallende Auszahlungen, die von der Fonds-KG bis<br />

dahin zwecks Durchführung der Thesaurierungsoption einbehalten<br />

worden sind, werden in diesem Fall an die Thesaurus-Investoren<br />

ausbezahlt, jedoch ohne eine Verzinsung.

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