Prospekt - Scope
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Risiken auf Ebene der Emittentinnen<br />
und der Schiffsbeteiligungen<br />
Platzierungsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass das für MCE 09 Sternenflotte FLEX angestrebte<br />
Beteiligungskapital nicht vollständig eingeworben werden<br />
kann. In einem solchen Fall stünde der Fonds-KG weniger Kapital für<br />
Investitionen in Schiffsbeteiligungen zur Verfügung, wodurch sich die<br />
Diversifikation des Portfolios vermindern könnte mit entsprechend<br />
negativen Folgen für die Risikostruktur und die Anlagestrategie der<br />
Fonds-KG. Das für Investitionen in Schiffsbeteiligungen zur Verfügung<br />
stehende Beteiligungskapital verringert sich im Übrigen auch<br />
in dem Umfang, in dem Investoren ein Skonto auf ihren gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrag gewährt wird. Je weniger Beteiligungskapital von<br />
der Fonds-KG eingeworben und in Schiffsbeteiligungen investiert<br />
wird, um so geringer fallen im Übrigen auch die Thesaurierungszahlungen<br />
an die Thesaurus-KG aus, so dass auch in der Thesaurus-KG<br />
weniger finanzielle Mittel für Investitionen in Schiffsbeteiligungen zur<br />
Verfügung stehen. Dies hätte entsprechende negative Auswirkungen<br />
auf Risikostruktur und Anlagestrategie auch bei der Thesaurus-KG.<br />
Überdies könnte ein geringeres als das angestrebte Eigenkapitalvolumen<br />
zu relativ höheren anfänglichen und laufenden Kostenbelastungen<br />
der Fonds-KG führen. Dies kann sich negativ auf die<br />
Liquidität auswirken und für die Investoren zu geringeren Auszahlungen<br />
bzw. Thesaurierungszahlungen führen. Ferner könnte die<br />
unzureichende Einwerbung von Beteiligungskapital die Rückabwicklung<br />
der Fonds-KG im Wege der Liquidation und im Extremfall deren<br />
Insolvenz zur Folge haben. Besondere vertragliche Regelungen für<br />
eine Rückabwicklung der Fonds-KG sind nicht vorgesehen. Es besteht<br />
insbesondere auch keine Garantie oder sonstige Verpflichtung der<br />
Fonds-KG, im Falle ihrer Rückabwicklung die Einlagen in voller Höhe<br />
an die Investoren zurückzuzahlen, so dass eine schadensfreie Rückabwicklung<br />
für den Investor nicht gewährleistet ist. Die Liquidation oder<br />
die Insolvenz der Fonds-KG können mit einem vollständigen oder teilweisen<br />
Verlust der Einlage des Investors verbunden sein.<br />
Sollten die Emittentinnen Schiffsbeteiligungen im Rahmen von deren<br />
Erstplatzierung erwerben, besteht ebenfalls das Risiko, dass das von<br />
einer Schiffsgesellschaft zur Platzierung vorgesehene Kapital nicht<br />
vollständig eingeworben werden kann. Dies könnte zur Folge haben,<br />
dass diese Schiffsgesellschaft den vorgesehenen Erwerb eines<br />
Schiffes nicht durchführen kann und deshalb rückabgewickelt wird,<br />
was wiederum einen vollständigen oder teilweisen Verlust des von<br />
der betreffenden Emittentin eingesetzten Kapitals zur Folge haben<br />
könnte. Auch könnte die Schiffsgesellschaft gezwungen sein, für den<br />
Erwerb des Schiffes weiteres Fremdkapital aufzunehmen, was die<br />
Entwicklung der Schiffsgesellschaft negativ beeinflussen kann und<br />
damit auch zu Lasten der betreffenden Emittentin und schließlich infolge<br />
niedriger ausfallender Auszahlungen bzw. Thesaurierungszahlungen<br />
auch der Investoren ginge.<br />
Verzögerung der Einzahlungen durch Investoren<br />
Es besteht das Risiko, dass Investoren die von ihnen gezeichneten<br />
Beteiligungsbeträge nicht oder nicht vollständig zu den dafür vorgesehenen<br />
Zeitpunkten einzahlen. Dies kann negative Auswirkungen<br />
auf die Durchführung der Investitionen der Fonds-KG wie auch der<br />
Thesaurus-KG haben und in der Folge für die Investoren zu geringeren<br />
Auszahlungen bzw. Thesaurierungszahlungen führen.<br />
Sollten die Emittentinnen Schiffsbeteiligungen im Rahmen von<br />
deren Erstplatzierung erwerben, besteht auf Ebene dieser Schiffsgesellschaften<br />
das Risiko, dass deren Investoren das von ihnen<br />
gezeichnete Kapital nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig<br />
einzahlen und die Schiffsgesellschaften daher eine etwaig vorhandene<br />
Eigenkapitalvorfinanzierung der zu erwerbenden Schiffe nicht<br />
rechtzeitig ablösen können. Dies würde auf Ebene der betreffenden<br />
Schiffsgesellschaft zu erhöhten Zinsaufwendungen und in der Folge<br />
zu geringeren Auszahlungen aus der Schiffsbeteiligung an die betreffende<br />
Emittentin und sodann auf Ebene der Emittentin für die<br />
Investoren zu entsprechend geringeren Auszahlungen bzw. Thesaurierungszahlungen<br />
führen. Auch kann dies, insbesondere bei Fehlen<br />
einer entsprechenden Zwischenfremdfinanzierung, zur Insolvenz der<br />
betreffenden Schiffsgesellschaft und damit zum Verlust der gesamten<br />
Einlage der betreffenden Emittentin führen, was entsprechend<br />
negative Auswirkungen auf den Wert und die Entwicklung der Beteiligung<br />
der Investoren hätte.<br />
Kostenrisiko im Hinblick auf kalkulierte Werte<br />
Es besteht das Risiko, dass die für die Investitionsphase der jeweiligen<br />
Emittentin kalkulierten Kosten höher ausfallen als in den Mittelverwendungs-<br />
und Mittelherkunftsplanungen des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
angesetzt und/oder weitere, dort nicht angesetzte<br />
Kostenpositionen zu berücksichtigen sind. Dies könnte sich nachteilig<br />
auf die Liquidität der betreffenden Emittentin auswirken, ggf. könnte<br />
weiterer Finanzierungsbedarf entstehen, oder Investitionen könnten<br />
nicht im vorgesehenen Umfang getätigt werden. Ebenso können die<br />
laufenden Kosten, wie Verwaltungs- und Gesellschaftskosten, die<br />
hierfür kalkulierten Werte übersteigen, was das Ergebnis der jeweiligen<br />
Emittentin negativ beeinflussen könnte. Die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der einzelnen Schiffsbeteiligungen, in die die Emittentinnen<br />
investieren, ist ebenfalls von deren Ausgabenstruktur abhängig.<br />
Deren wirtschaftliches Gesamtergebnis wird bei Eintritt der im vorstehenden<br />
Absatz genannten Kostenrisiken gleichfalls negativ beeinflusst,<br />
was wiederum zu entsprechenden nachteiligen Auswirkungen<br />
auf die Emittentinnen und infolge dessen auch zu geringeren Auszahlungen<br />
und Thesaurierungszahlungen für die Investoren führen kann.<br />
Auszahlungen<br />
Die auf Ebene der Emittentinnen geplanten Auszahlungen bzw. Thesaurierungszahlungen<br />
basieren auf einer Reihe unterschiedlicher Annahmen<br />
und Einschätzungen zukünftiger Entwicklungen. Es besteht<br />
das Risiko, dass sich die insoweit getroffenen Annahmen und Einschätzungen<br />
als falsch herausstellen, die geplanten Ergebnisse nicht<br />
erreicht werden und Auszahlungen bzw. Thesaurierungszahlungen<br />
und Liquidationserlöse geringer sind als angenommen oder ganz<br />
ausfallen. Entsprechende Risiken bestehen für die Emittentinnen auf<br />
Ebene der Schiffsgesellschaften, in die sie investieren, was sich mittelbar<br />
auch wiederum nachteilig auf die Auszahlungen bzw. Thesaurierungszahlungen<br />
der Emittentinnen für die Investoren auswirken<br />
kann.<br />
Schlüsselpersonenrisiko<br />
Die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentinnen wie auch der einzelnen<br />
Schiffsgesellschaften, in die die Emittentinnen investieren,<br />
hängt zum großen Teil von den Fähigkeiten sowie den Entscheidungen<br />
des jeweiligen Managements ab. Es besteht zum einen das<br />
Risiko, dass Entscheidungen getroffen werden, die sich später als<br />
falsch herausstellen, was die erwarteten Ergebnisse erheblich negativ<br />
beeinflussen kann. Zum anderen besteht das Risiko, dass maßgebliche<br />
Schlüsselpersonen ausfallen und sich dies negativ auf die<br />
Entwicklung der Schiffsgesellschaften und/oder die Emittentinnen<br />
auswirkt. In beiden Fällen könnte dies negative Auswirkungen auf<br />
den Wert und die Entwicklung der Beteiligung der Investoren an den<br />
Emittentinnen haben.<br />
Verflechtungen und Interessenkonflikte<br />
Es bestehen personelle und kapitalmäßige Verflechtungen auf Ebene<br />
der Emittentinnen und ihrer Gesellschafter sowie zwischen diesen.