Prospekt - Scope
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Unterstützung beim laufenden Controlling und Berichtswesen und<br />
(iv) sonstigen Dienstleistungen zu beauftragen.<br />
3. Die Komplementärin ist – vorbehaltlich der Einschränkungen der<br />
nachfolgenden Abs. 4 und 5 – zu allen Maßnahmen und Rechtshandlungen<br />
befugt, die für die Erreichung und Förderung des Unternehmensgegenstandes<br />
notwendig und/oder zweckmäßig sind.<br />
4. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter<br />
für alle Maßnahmen, die nach Art, Umfang oder Risiko den<br />
Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten, insbesondere<br />
für die folgenden Maßnahmen:<br />
a) Erwerb von Anteilen an einer Schiffsgesellschaft,<br />
(1) sofern und soweit der von der Thesaurus-KG für den oder<br />
die zu erwerbenden Anteile an der betreffenden Schiffsgesellschaft<br />
zu zahlende (Gesamt-)Kaufpreis (i) allein oder<br />
(ii) zusammen mit Kaufpreisen, die die Thesaurus-KG für bereits<br />
früher von ihr an dieser betreffenden Schiffsgesellschaft<br />
erworbene Anteile gezahlt hat oder noch zu zahlen verpflichtet<br />
ist, einen Betrag von EUR 7,0 Mio. übersteigt, oder<br />
(2) die sich noch im Rahmen eines öffentlichen Angebotes in der<br />
Platzierung befinden, oder<br />
(3) deren Anteile im Rahmen eines öffentlichen, von der MCE<br />
Schiffskapital als Anbieterin initiierten Angebotes, angeboten<br />
werden;<br />
b) Veräußerung von Anteilen an Schiffsgesellschaften, sofern der<br />
Nominalbetrag des einzelnen Anteiles allein einen Betrag von<br />
EUR 5,0 Mio. und zusammen mit dem Nominalbetrag aller mit<br />
ihm zusammen zu veräußernden oder in dem jeweiligen Geschäftsjahr<br />
bereits zuvor veräußerten Anteile an Schiffsgesellschaften<br />
einen Betrag von insgesamt EUR 10,0 Mio. übersteigt;<br />
c) Einbringung – ganz oder teilweise – der von der Thesaurus-KG<br />
gehaltenen Anteile an Schiffsgesellschaften in Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften<br />
der Thesaurus-KG;<br />
d) Begründung von Verbindlichkeiten aus Wechseln, Bürgschaften,<br />
Garantien und Patronatserklärungen, die im Einzelfall einen Betrag<br />
von EUR 1,0 Mio. überschreiten;<br />
e) Aufnahme von Darlehen durch die Thesaurus-KG, soweit diese<br />
im Einzelfall einen Betrag von EUR 1,0 Mio. übersteigen, mit<br />
Ausnahme von Darlehen zur Zwischenfinanzierung des Erwerbes<br />
von Anteilen an Schiffsgesellschaften im Zeitraum vor Schließung<br />
des Fonds bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 6,0 Mio.;<br />
f) Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder Dritte, soweit<br />
diese im Einzelfall einen Betrag von EUR 1,0 Mio. übersteigen;<br />
g) Abschluss von Anstellungsverträgen, die Erteilung sowie Erhöhung<br />
von Pensions- und Versorgungszusagen sowie die Gewährung<br />
von Tantiemen.<br />
5. Ist ein Beirat bestellt, so bedürfen die in vorstehendem Abs. 4 genannten<br />
Maßnahmen statt der Zustimmung der Gesellschafter derjenigen<br />
des Beirates, wobei die Komplementärin derartige Maßnahmen auch<br />
in diesem Fall direkt den Gesellschaftern anstatt dem Beirat zur Entscheidung<br />
vorlegen kann. Für die Aufgabe des Geschäftsbetriebes<br />
der Thesaurus-KG bedarf die Komplementärin stets der vorherigen<br />
Zustimmung der Gesellschafter.<br />
6. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164 HGB ist im<br />
Übrigen ausgeschlossen.<br />
7. Für den Abschluss bzw. die Vornahme folgender Maßnahmen gilt die<br />
Zustimmung der Gesellschafter und des Beirates gemäß vorstehenden<br />
Abs. 4 und 5 als erteilt:<br />
a) Abschluss der Verträge mit den Gründungskommanditisten gemäß<br />
§ 15 Abs. 2 bis Abs. 4 sowie von weiteren Verträgen mit<br />
den Gründungskommanditisten über die Erbringung von Dienstleistungen<br />
für die Thesaurus-KG;<br />
b) Beteiligung der Thesaurus-KG als weitere Vertragspartei an Vereinbarungen<br />
zwischen der MCE Schiffskapital und einzelnen<br />
Thesaurus-Investoren (vorstehend und nachfolgend „Andienungsvereinbarung<br />
Flex“), in denen die MCE Schiffskapital den<br />
einzelnen Thesaurus-Investoren gegen Zahlung einer Prämie jeweils<br />
ein Andienungsrecht zum Verkauf des Kommanditanteiles<br />
des betreffenden Thesaurus-Investors an die MCE Schiffskapital<br />
zum Ende eines Kalenderquartals einräumt;<br />
c) Abschluss einer Grundlagenvereinbarung zwischen der Thesaurus-KG<br />
und anderen von der MCE Schiffskapital als Anbieterin<br />
initiierten geschlossenen Schiffsfonds in Bezug auf eine Zusammenarbeit<br />
bei dem Erwerb von Schiffsbeteiligungen.<br />
8. In Not- und in Eilfällen hat die Komplementärin das Recht und die<br />
Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />
die der Zustimmung der Gesellschafter oder des Beirates<br />
bedürfen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auch ohne<br />
vorherige Zustimmung der Gesellschafter bzw. des Beirates vorzunehmen.<br />
Tut sie dies, hat sie die Gesellschafter bzw. den Beirat, je<br />
nachdem wessen Zustimmung notwendig gewesen wäre, unverzüglich<br />
hierüber zu unterrichten.<br />
9. Die Haftung der Komplementärin und ihrer Organe für Pflichtverletzungen<br />
im Zusammenhang mit den ihr nach diesem Gesellschaftsvertrag<br />
zugewiesenen Aufgaben ist, soweit dies rechtlich zulässig<br />
vereinbart werden kann, auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit<br />
beschränkt. Dies gilt weder für die Verletzung von Pflichten,<br />
die für die Durchführung dieses Vertrages wesentlich sind (Kardinalpflichten)<br />
noch für Schäden aus der fahrlässigen oder vorsätzlichen<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />
10. Die Komplementärin erhält von der Thesaurus-KG<br />
a) für die Geschäftsführung der Thesaurus-KG und die Übernahme<br />
der persönlichen Haftung für das Geschäftsjahr 2012 eine Vergütung<br />
von insgesamt EUR 6.000,– und ab dem Geschäftsjahr 2013<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 12.000,– (jeweils<br />
inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer), die erstmals (für<br />
die Geschäftsjahre 2012 und 2013) am 31. Dezember 2013 und danach<br />
jeweils am Ende eines Geschäftsjahres zur Zahlung fällig ist<br />
und die sich ab dem Geschäftsjahr 2014 jährlich um 2,0 %, mindestens<br />
aber in Höhe der vom Statistischen Bundesamt für das<br />
jeweilige Vorjahr ermittelten durchschnittlichen Inflationsrate,<br />
erhöht; kommt es infolge eines Nichterreichens der Thesaurus-<br />
Schwelle zu einer Auflösung der Thesaurus-KG gemäß § 26 reduziert<br />
sich die vorstehende Vergütung für das Geschäftsjahr 2012<br />
auf EUR 625,– und für die Geschäftsjahre ab 2013 auf EUR 2.500,–<br />
pro Jahr (jeweils inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer), wobei<br />
die Vergütung für das Geschäftsjahr, in dem die Thesaurus-KG<br />
beendet wird, nur anteilig geschuldet wird;<br />
b) sämtliche ihrer mit der Geschäftsführung der Thesaurus-KG verbundenen<br />
Aufwendungen und Kosten mit deren Anfall ersetzt.<br />
Die Komplementärin ist berechtigt, die vorstehenden Vergütungen<br />
bzw. den Aufwendungs- und Kostenersatz bei Fälligkeit zu entnehmen.<br />
§ 11 Zuständigkeit der Gesellschafter<br />
Die Gesellschafter beschließen über alle ihnen gesetzlich oder durch diesen<br />
Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere über:<br />
a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
b) Entlastung der Komplementärin und des Beirates;<br />
c) Wahl des Abschlussprüfers; für die Geschäftsjahre bis einschließlich<br />
desjenigen, in dem die Schließung des Fonds erfolgt, wird abweichend<br />
davon der Abschlussprüfer allein von der MCE Schiffskapital<br />
benannt;<br />
d) Wahl und Abberufung von Beiratsmitgliedern mit Ausnahme der von<br />
der Komplementärin zu entsendenden und abzuberufenden Beiratsmitglieder<br />
und nur, sofern kein Einheits-Beirat (i.S.d. § 14 Abs. 1) besteht;<br />
e) Erhöhung und Herabsetzung des Kommanditkapitals, mit Ausnahme<br />
von Erhöhungen gemäß § 6;