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Prospekt - Scope

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Unterstützung beim laufenden Controlling und Berichtswesen und<br />

(iv) sonstigen Dienstleistungen zu beauftragen.<br />

3. Die Komplementärin ist – vorbehaltlich der Einschränkungen der<br />

nachfolgenden Abs. 4 und 5 – zu allen Maßnahmen und Rechtshandlungen<br />

befugt, die für die Erreichung und Förderung des Unternehmensgegenstandes<br />

notwendig und/oder zweckmäßig sind.<br />

4. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter<br />

für alle Maßnahmen, die nach Art, Umfang oder Risiko den<br />

Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten, insbesondere<br />

für die folgenden Maßnahmen:<br />

a) Erwerb von Anteilen an einer Schiffsgesellschaft,<br />

(1) sofern und soweit der von der Thesaurus-KG für den oder<br />

die zu erwerbenden Anteile an der betreffenden Schiffsgesellschaft<br />

zu zahlende (Gesamt-)Kaufpreis (i) allein oder<br />

(ii) zusammen mit Kaufpreisen, die die Thesaurus-KG für bereits<br />

früher von ihr an dieser betreffenden Schiffsgesellschaft<br />

erworbene Anteile gezahlt hat oder noch zu zahlen verpflichtet<br />

ist, einen Betrag von EUR 7,0 Mio. übersteigt, oder<br />

(2) die sich noch im Rahmen eines öffentlichen Angebotes in der<br />

Platzierung befinden, oder<br />

(3) deren Anteile im Rahmen eines öffentlichen, von der MCE<br />

Schiffskapital als Anbieterin initiierten Angebotes, angeboten<br />

werden;<br />

b) Veräußerung von Anteilen an Schiffsgesellschaften, sofern der<br />

Nominalbetrag des einzelnen Anteiles allein einen Betrag von<br />

EUR 5,0 Mio. und zusammen mit dem Nominalbetrag aller mit<br />

ihm zusammen zu veräußernden oder in dem jeweiligen Geschäftsjahr<br />

bereits zuvor veräußerten Anteile an Schiffsgesellschaften<br />

einen Betrag von insgesamt EUR 10,0 Mio. übersteigt;<br />

c) Einbringung – ganz oder teilweise – der von der Thesaurus-KG<br />

gehaltenen Anteile an Schiffsgesellschaften in Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften<br />

der Thesaurus-KG;<br />

d) Begründung von Verbindlichkeiten aus Wechseln, Bürgschaften,<br />

Garantien und Patronatserklärungen, die im Einzelfall einen Betrag<br />

von EUR 1,0 Mio. überschreiten;<br />

e) Aufnahme von Darlehen durch die Thesaurus-KG, soweit diese<br />

im Einzelfall einen Betrag von EUR 1,0 Mio. übersteigen, mit<br />

Ausnahme von Darlehen zur Zwischenfinanzierung des Erwerbes<br />

von Anteilen an Schiffsgesellschaften im Zeitraum vor Schließung<br />

des Fonds bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 6,0 Mio.;<br />

f) Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder Dritte, soweit<br />

diese im Einzelfall einen Betrag von EUR 1,0 Mio. übersteigen;<br />

g) Abschluss von Anstellungsverträgen, die Erteilung sowie Erhöhung<br />

von Pensions- und Versorgungszusagen sowie die Gewährung<br />

von Tantiemen.<br />

5. Ist ein Beirat bestellt, so bedürfen die in vorstehendem Abs. 4 genannten<br />

Maßnahmen statt der Zustimmung der Gesellschafter derjenigen<br />

des Beirates, wobei die Komplementärin derartige Maßnahmen auch<br />

in diesem Fall direkt den Gesellschaftern anstatt dem Beirat zur Entscheidung<br />

vorlegen kann. Für die Aufgabe des Geschäftsbetriebes<br />

der Thesaurus-KG bedarf die Komplementärin stets der vorherigen<br />

Zustimmung der Gesellschafter.<br />

6. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164 HGB ist im<br />

Übrigen ausgeschlossen.<br />

7. Für den Abschluss bzw. die Vornahme folgender Maßnahmen gilt die<br />

Zustimmung der Gesellschafter und des Beirates gemäß vorstehenden<br />

Abs. 4 und 5 als erteilt:<br />

a) Abschluss der Verträge mit den Gründungskommanditisten gemäß<br />

§ 15 Abs. 2 bis Abs. 4 sowie von weiteren Verträgen mit<br />

den Gründungskommanditisten über die Erbringung von Dienstleistungen<br />

für die Thesaurus-KG;<br />

b) Beteiligung der Thesaurus-KG als weitere Vertragspartei an Vereinbarungen<br />

zwischen der MCE Schiffskapital und einzelnen<br />

Thesaurus-Investoren (vorstehend und nachfolgend „Andienungsvereinbarung<br />

Flex“), in denen die MCE Schiffskapital den<br />

einzelnen Thesaurus-Investoren gegen Zahlung einer Prämie jeweils<br />

ein Andienungsrecht zum Verkauf des Kommanditanteiles<br />

des betreffenden Thesaurus-Investors an die MCE Schiffskapital<br />

zum Ende eines Kalenderquartals einräumt;<br />

c) Abschluss einer Grundlagenvereinbarung zwischen der Thesaurus-KG<br />

und anderen von der MCE Schiffskapital als Anbieterin<br />

initiierten geschlossenen Schiffsfonds in Bezug auf eine Zusammenarbeit<br />

bei dem Erwerb von Schiffsbeteiligungen.<br />

8. In Not- und in Eilfällen hat die Komplementärin das Recht und die<br />

Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />

die der Zustimmung der Gesellschafter oder des Beirates<br />

bedürfen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auch ohne<br />

vorherige Zustimmung der Gesellschafter bzw. des Beirates vorzunehmen.<br />

Tut sie dies, hat sie die Gesellschafter bzw. den Beirat, je<br />

nachdem wessen Zustimmung notwendig gewesen wäre, unverzüglich<br />

hierüber zu unterrichten.<br />

9. Die Haftung der Komplementärin und ihrer Organe für Pflichtverletzungen<br />

im Zusammenhang mit den ihr nach diesem Gesellschaftsvertrag<br />

zugewiesenen Aufgaben ist, soweit dies rechtlich zulässig<br />

vereinbart werden kann, auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit<br />

beschränkt. Dies gilt weder für die Verletzung von Pflichten,<br />

die für die Durchführung dieses Vertrages wesentlich sind (Kardinalpflichten)<br />

noch für Schäden aus der fahrlässigen oder vorsätzlichen<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />

10. Die Komplementärin erhält von der Thesaurus-KG<br />

a) für die Geschäftsführung der Thesaurus-KG und die Übernahme<br />

der persönlichen Haftung für das Geschäftsjahr 2012 eine Vergütung<br />

von insgesamt EUR 6.000,– und ab dem Geschäftsjahr 2013<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 12.000,– (jeweils<br />

inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer), die erstmals (für<br />

die Geschäftsjahre 2012 und 2013) am 31. Dezember 2013 und danach<br />

jeweils am Ende eines Geschäftsjahres zur Zahlung fällig ist<br />

und die sich ab dem Geschäftsjahr 2014 jährlich um 2,0 %, mindestens<br />

aber in Höhe der vom Statistischen Bundesamt für das<br />

jeweilige Vorjahr ermittelten durchschnittlichen Inflationsrate,<br />

erhöht; kommt es infolge eines Nichterreichens der Thesaurus-<br />

Schwelle zu einer Auflösung der Thesaurus-KG gemäß § 26 reduziert<br />

sich die vorstehende Vergütung für das Geschäftsjahr 2012<br />

auf EUR 625,– und für die Geschäftsjahre ab 2013 auf EUR 2.500,–<br />

pro Jahr (jeweils inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer), wobei<br />

die Vergütung für das Geschäftsjahr, in dem die Thesaurus-KG<br />

beendet wird, nur anteilig geschuldet wird;<br />

b) sämtliche ihrer mit der Geschäftsführung der Thesaurus-KG verbundenen<br />

Aufwendungen und Kosten mit deren Anfall ersetzt.<br />

Die Komplementärin ist berechtigt, die vorstehenden Vergütungen<br />

bzw. den Aufwendungs- und Kostenersatz bei Fälligkeit zu entnehmen.<br />

§ 11 Zuständigkeit der Gesellschafter<br />

Die Gesellschafter beschließen über alle ihnen gesetzlich oder durch diesen<br />

Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere über:<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

b) Entlastung der Komplementärin und des Beirates;<br />

c) Wahl des Abschlussprüfers; für die Geschäftsjahre bis einschließlich<br />

desjenigen, in dem die Schließung des Fonds erfolgt, wird abweichend<br />

davon der Abschlussprüfer allein von der MCE Schiffskapital<br />

benannt;<br />

d) Wahl und Abberufung von Beiratsmitgliedern mit Ausnahme der von<br />

der Komplementärin zu entsendenden und abzuberufenden Beiratsmitglieder<br />

und nur, sofern kein Einheits-Beirat (i.S.d. § 14 Abs. 1) besteht;<br />

e) Erhöhung und Herabsetzung des Kommanditkapitals, mit Ausnahme<br />

von Erhöhungen gemäß § 6;

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