Prospekt - Scope
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Die Komplementärin MCE Verwaltung erhält gemäß § 10 Abs. 10<br />
lit. a) des Thesaurus-Gesellschaftsvertrages im Falle des Erreichens<br />
der Thesaurus-Schwelle für die Geschäftsführung und die Übernahme<br />
der persönlichen Haftung von der Thesaurus-KG für das Geschäftsjahr<br />
2012 eine Vergütung von insgesamt EUR 6.000,– und ab<br />
dem Geschäftsjahr 2013 eine Vergütung von EUR 12.000,– pro Jahr<br />
(jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer), die für die Geschäftsjahre<br />
2012 und 2013 am 31. Dezember 2013 und danach jeweils am Ende<br />
eines Geschäftsjahres zur Zahlung fällig ist (im Falle des Nichterreichens<br />
der Thesaurus-Schwelle reduziert sich die Vergütung für das<br />
Geschäftsjahr 2012 auf EUR 625,– und für die Geschäftsjahre ab 2013<br />
auf EUR 2.500,– pro Jahr, jeweils inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer).<br />
Diese Vergütung wird ab dem Geschäftsjahr 2014 jährlich um<br />
2 %, mindestens aber in Höhe der vom Statistischen Bundesamt für<br />
das jeweilige Vorjahr ermittelten durchschnittlichen Inflationsrate,<br />
erhöht. Darüber hinaus erhält die MCE Verwaltung gemäß § 16<br />
Abs. 1 lit. b) des Thesaurus-Gesellschaftsvertrages sämtliche ihrer<br />
mit der Geschäftsführung der Thesaurus-KG verbundenen Aufwendungen<br />
und Kosten mit deren Anfall von der Thesaurus-KG ersetzt.<br />
Die MCE Verwaltung ist berechtigt, die vorgenannten Vergütungen<br />
bzw. den Aufwendungs- und Kostenersatz bei Fälligkeit zu entnehmen.<br />
Die MCE Treuhand erhält von der Thesaurus-KG für die Betreuung<br />
der Treugeber gemäß § 17 Abs. 1 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
ab dem Zeitpunkt, in dem die Thesaurus-Investoren erstmals<br />
an der Thesaurus-KG (mittelbar) beteiligt werden, eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von 0,5 % des am Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />
von den Thesaurus-Investoren insgesamt gehaltenen Thesauruskapitals<br />
(zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Das Thesauruskapital im vorstehenden<br />
Sinne ergibt sich dabei aus der Summe aller Thesaurierungszahlungen,<br />
die bis zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt an die<br />
Thesaurus-KG gezahlt worden sind. Diese Vergütung wird in dem<br />
Jahr, in dem die erste Thesaurierungszahlung erfolgt, zeitanteilig<br />
geschuldet. Die Vergütung wird ab dem Geschäftsjahr 2013 jährlich<br />
um 2 %, mindestens aber in Höhe der vom Statistischen Bundesamt<br />
für das jeweilige Vorjahr ermittelten durchschnittlichen Inflationsrate,<br />
erhöht. Sie ist auch für das bei Beginn der Liquidation der Thesaurus-<br />
KG laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu zahlen und zwar auch<br />
dann, wenn die Thesaurus-KG bereits vor Ablauf dieses Geschäftsjahres<br />
beendet wird. Die Vergütung ist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres<br />
zur Zahlung fällig, wobei die Treuhänderin gegen<br />
Rechnungsstellung zum Ende eines jeden Kalenderquartals zu Abschlagszahlungen<br />
berechtigt ist, und zwar jeweils in Höhe von 0,5 %<br />
des bis dahin gehaltenen Thesauruskapitals zeitanteilig für einen<br />
Zeitraum von der letzten Abschlagszahlung bis zum Ende des betreffenden<br />
Kalenderquartals, jedoch stets nur soweit es die Liquiditätslage<br />
der Thesaurus-KG erlaubt. Im Übrigen erhält die MCE Treuhand<br />
gemäß § 17 Abs. 2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages von der<br />
Thesaurus-KG sämtliche ihr entstehenden Aufwendungen und Kosten<br />
im Zusammenhang mit (i) Handelsregisteranmeldungen sowie -eintragungen<br />
in Bezug auf das Handelsregister der Thesaurus-KG, (ii) der<br />
Kommunikation mit den und Information der Investoren, insbesondere<br />
Druck- und Portokosten, sowie (iii) der Auflösung, Liquidation<br />
und Beendigung der Thesaurus-KG ersetzt.<br />
Die MCE Konzept hat die Thesaurus-KG im Hinblick auf die Projektierung<br />
und Konzeption des Beteiligungsangebotes und der<br />
Konzeption der wirtschaftlichen Grundlagen der Thesaurus-KG<br />
unentgeltlich beraten. Sie erbringt außerdem aufgrund eines<br />
gesonderten Vertrages mit der Thesaurus-KG für diese Beratungs-<br />
und Unterstützungsleistungen im Hinblick auf (i) den Erwerb<br />
und die Veräußerung von Anteilen an Schiffsgesellschaften,<br />
(ii) die Ermittlung des Net Asset Value der Thesaurus-KG (i.S.d.<br />
§ 24 Abs. 3 des Thesaurus-Gesellschaftsvertrages), (iii) die Bewertung<br />
von Beteiligungen an Schiffsgesellschaften sowie<br />
(iv) das laufende Controlling und Berichtswesen. Bis zum Abschluss<br />
der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle erbringt<br />
MCE Konzept die vorstehenden Leistungen unentgeltlich,<br />
für danach erbrachte Leistungen erhält sie von der Thesaurus-KG<br />
nach näherer Maßgabe des vorgenannten Vertrages eine zeitaufwandsabhängige<br />
Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Hinsichtlich<br />
der Vergütung gelten die Angaben in diesem Kapitel zu<br />
der von der Fonds-KG an die MCE Konzept für die entsprechenden<br />
Leistungen zu zahlenden Vergütung sinngemäß (vgl. zur Höhe dieser<br />
Vergütung die Angaben im Kapitel „Angaben zur Vermögensanlage“,<br />
S. 17 ff., unter „Gesamthöhe der laufenden Vergütungen<br />
der Gründungsgesellschafter“).<br />
Darüber hinaus räumt die MCE Konzept der Thesaurus-KG – bis zum<br />
Abschluss der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle ebenfalls<br />
unentgeltlich – nach näherer Maßgabe von hierzu gesondert<br />
abgeschlossenen Nutzungsverträgen bestimmte Nutzungsrechte an<br />
einem computerbasierten Bewertungssystem und Bewertungsmodul<br />
ein. Hinsichtlich der Vergütung gelten die Angaben in diesem Kapitel<br />
zu der von der Fonds-KG an die MCE Konzept für die entsprechenden<br />
Leistungen zu zahlenden Vergütung sinngemäß, wobei abweichend<br />
hiervon die Thesaurus-KG jedoch keine jährliche Grundvergütung<br />
schuldet, sondern nur die jährliche prozentuale Nutzungsvergütung.<br />
Für die Vermittlung von Beteiligungen erhalten die MCE Schiffskapital<br />
und die MCE Vertrieb nach näherer Maßgabe der hierzu mit der<br />
Thesaurus-KG abgeschlossenen Verträge von dieser eine jährliche<br />
laufende Vergütung in Höhe von jeweils 1 % desjenigen am Ende des<br />
betreffenden Geschäftsjahres von Investoren gehaltenen Thesauruskapitals,<br />
welches von der MCE Schiffskapital bzw. der MCE Vertrieb<br />
vermittelt wurde (inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer).<br />
Die Vergütung wird für das Jahr, in dem Thesaurus-Investoren erstmals<br />
an der Thesaurus-KG (mittelbar) beteiligt werden, zeitanteilig<br />
(pro rata temporis) geschuldet. Die Vergütung ist auch für das bei<br />
Beginn der Liquidation der Thesaurus-KG laufende Geschäftsjahr in<br />
voller Höhe zu zahlen und zwar selbst dann, wenn die Thesaurus-<br />
KG bereits vor Ablauf dieses Geschäftsjahres beendet wird. Wird die<br />
Thesaurus-KG vor Ablauf von zehn Jahren aufgelöst, erhalten MCE<br />
Schiffskapital und MCE Vertrieb im Rahmen der Abwicklung der Thesaurus-KG<br />
einen einmaligen Abfindungsbetrag in Höhe der Summe<br />
derjenigen jährlichen Vergütungen, die aufgrund der vorzeitigen Auflösung<br />
der Thesaurus-KG in den Folgejahren bis zum Ende des Zehnjahreszeitraums<br />
nicht mehr gezahlt werden, abgezinst auf den Barwert.<br />
Die Vergütung für die Vermittlung von Beteiligungen wird zum<br />
Ende eines jeden Geschäftsjahres fällig, wobei MCE Schiffskapital<br />
und MCE Vertrieb gegen Rechnungsstellung zum Ende eines jeden<br />
Kalenderquartals zu angemessenen Abschlagszahlungen berechtigt<br />
sind. Von der ihnen für die Vermittlung von Beteiligungen von der<br />
Thesaurus-KG zu zahlenden Vergütung haben die MCE Schiffskapital<br />
und die MCE Vertrieb die Provisionsansprüche der von ihnen beauftragten<br />
Vermittler zu begleichen. Die Höhe der Provision, die MCE<br />
Schiffskapital und die die MCE Vertrieb den Vermittlern für die Vermittlung<br />
von Thesaurus-Investoren zahlen, ist abhängig von den im<br />
Einzelfall mit den Vermittlern abgeschlossenen Vereinbarungen. Sie<br />
kann jährlich insgesamt bis zu 1 % des zum Ende des betreffenden<br />
Geschäftsjahres von MCE Schiffskapital bzw. MCE Vertrieb vermittelten<br />
Thesauruskapitals betragen (inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer).<br />
Der jeweilige Gesamtbetrag der vorstehend beschriebenen Vergütungen,<br />
der den Thesaurus-Gründungsgesellschaftern während der<br />
erwarteten Laufzeit des Fonds von der Thesaurus-KG gezahlt wird, ist<br />
– sowohl heruntergebrochen auf die einzelnen Gründungsgesellschafter<br />
als auch als Gesamtbetrag für alle Gründungsgesellschafter – im<br />
Kapitel „Angaben zur Vermögensanlage“ unter „Gesamthöhe der lau-