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Prospekt - Scope

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Die Komplementärin MCE Verwaltung erhält gemäß § 10 Abs. 10<br />

lit. a) des Thesaurus-Gesellschaftsvertrages im Falle des Erreichens<br />

der Thesaurus-Schwelle für die Geschäftsführung und die Übernahme<br />

der persönlichen Haftung von der Thesaurus-KG für das Geschäftsjahr<br />

2012 eine Vergütung von insgesamt EUR 6.000,– und ab<br />

dem Geschäftsjahr 2013 eine Vergütung von EUR 12.000,– pro Jahr<br />

(jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer), die für die Geschäftsjahre<br />

2012 und 2013 am 31. Dezember 2013 und danach jeweils am Ende<br />

eines Geschäftsjahres zur Zahlung fällig ist (im Falle des Nichterreichens<br />

der Thesaurus-Schwelle reduziert sich die Vergütung für das<br />

Geschäftsjahr 2012 auf EUR 625,– und für die Geschäftsjahre ab 2013<br />

auf EUR 2.500,– pro Jahr, jeweils inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer).<br />

Diese Vergütung wird ab dem Geschäftsjahr 2014 jährlich um<br />

2 %, mindestens aber in Höhe der vom Statistischen Bundesamt für<br />

das jeweilige Vorjahr ermittelten durchschnittlichen Inflationsrate,<br />

erhöht. Darüber hinaus erhält die MCE Verwaltung gemäß § 16<br />

Abs. 1 lit. b) des Thesaurus-Gesellschaftsvertrages sämtliche ihrer<br />

mit der Geschäftsführung der Thesaurus-KG verbundenen Aufwendungen<br />

und Kosten mit deren Anfall von der Thesaurus-KG ersetzt.<br />

Die MCE Verwaltung ist berechtigt, die vorgenannten Vergütungen<br />

bzw. den Aufwendungs- und Kostenersatz bei Fälligkeit zu entnehmen.<br />

Die MCE Treuhand erhält von der Thesaurus-KG für die Betreuung<br />

der Treugeber gemäß § 17 Abs. 1 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

ab dem Zeitpunkt, in dem die Thesaurus-Investoren erstmals<br />

an der Thesaurus-KG (mittelbar) beteiligt werden, eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 0,5 % des am Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

von den Thesaurus-Investoren insgesamt gehaltenen Thesauruskapitals<br />

(zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Das Thesauruskapital im vorstehenden<br />

Sinne ergibt sich dabei aus der Summe aller Thesaurierungszahlungen,<br />

die bis zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt an die<br />

Thesaurus-KG gezahlt worden sind. Diese Vergütung wird in dem<br />

Jahr, in dem die erste Thesaurierungszahlung erfolgt, zeitanteilig<br />

geschuldet. Die Vergütung wird ab dem Geschäftsjahr 2013 jährlich<br />

um 2 %, mindestens aber in Höhe der vom Statistischen Bundesamt<br />

für das jeweilige Vorjahr ermittelten durchschnittlichen Inflationsrate,<br />

erhöht. Sie ist auch für das bei Beginn der Liquidation der Thesaurus-<br />

KG laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu zahlen und zwar auch<br />

dann, wenn die Thesaurus-KG bereits vor Ablauf dieses Geschäftsjahres<br />

beendet wird. Die Vergütung ist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres<br />

zur Zahlung fällig, wobei die Treuhänderin gegen<br />

Rechnungsstellung zum Ende eines jeden Kalenderquartals zu Abschlagszahlungen<br />

berechtigt ist, und zwar jeweils in Höhe von 0,5 %<br />

des bis dahin gehaltenen Thesauruskapitals zeitanteilig für einen<br />

Zeitraum von der letzten Abschlagszahlung bis zum Ende des betreffenden<br />

Kalenderquartals, jedoch stets nur soweit es die Liquiditätslage<br />

der Thesaurus-KG erlaubt. Im Übrigen erhält die MCE Treuhand<br />

gemäß § 17 Abs. 2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages von der<br />

Thesaurus-KG sämtliche ihr entstehenden Aufwendungen und Kosten<br />

im Zusammenhang mit (i) Handelsregisteranmeldungen sowie -eintragungen<br />

in Bezug auf das Handelsregister der Thesaurus-KG, (ii) der<br />

Kommunikation mit den und Information der Investoren, insbesondere<br />

Druck- und Portokosten, sowie (iii) der Auflösung, Liquidation<br />

und Beendigung der Thesaurus-KG ersetzt.<br />

Die MCE Konzept hat die Thesaurus-KG im Hinblick auf die Projektierung<br />

und Konzeption des Beteiligungsangebotes und der<br />

Konzeption der wirtschaftlichen Grundlagen der Thesaurus-KG<br />

unentgeltlich beraten. Sie erbringt außerdem aufgrund eines<br />

gesonderten Vertrages mit der Thesaurus-KG für diese Beratungs-<br />

und Unterstützungsleistungen im Hinblick auf (i) den Erwerb<br />

und die Veräußerung von Anteilen an Schiffsgesellschaften,<br />

(ii) die Ermittlung des Net Asset Value der Thesaurus-KG (i.S.d.<br />

§ 24 Abs. 3 des Thesaurus-Gesellschaftsvertrages), (iii) die Bewertung<br />

von Beteiligungen an Schiffsgesellschaften sowie<br />

(iv) das laufende Controlling und Berichtswesen. Bis zum Abschluss<br />

der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle erbringt<br />

MCE Konzept die vorstehenden Leistungen unentgeltlich,<br />

für danach erbrachte Leistungen erhält sie von der Thesaurus-KG<br />

nach näherer Maßgabe des vorgenannten Vertrages eine zeitaufwandsabhängige<br />

Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Hinsichtlich<br />

der Vergütung gelten die Angaben in diesem Kapitel zu<br />

der von der Fonds-KG an die MCE Konzept für die entsprechenden<br />

Leistungen zu zahlenden Vergütung sinngemäß (vgl. zur Höhe dieser<br />

Vergütung die Angaben im Kapitel „Angaben zur Vermögensanlage“,<br />

S. 17 ff., unter „Gesamthöhe der laufenden Vergütungen<br />

der Gründungsgesellschafter“).<br />

Darüber hinaus räumt die MCE Konzept der Thesaurus-KG – bis zum<br />

Abschluss der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle ebenfalls<br />

unentgeltlich – nach näherer Maßgabe von hierzu gesondert<br />

abgeschlossenen Nutzungsverträgen bestimmte Nutzungsrechte an<br />

einem computerbasierten Bewertungssystem und Bewertungsmodul<br />

ein. Hinsichtlich der Vergütung gelten die Angaben in diesem Kapitel<br />

zu der von der Fonds-KG an die MCE Konzept für die entsprechenden<br />

Leistungen zu zahlenden Vergütung sinngemäß, wobei abweichend<br />

hiervon die Thesaurus-KG jedoch keine jährliche Grundvergütung<br />

schuldet, sondern nur die jährliche prozentuale Nutzungsvergütung.<br />

Für die Vermittlung von Beteiligungen erhalten die MCE Schiffskapital<br />

und die MCE Vertrieb nach näherer Maßgabe der hierzu mit der<br />

Thesaurus-KG abgeschlossenen Verträge von dieser eine jährliche<br />

laufende Vergütung in Höhe von jeweils 1 % desjenigen am Ende des<br />

betreffenden Geschäftsjahres von Investoren gehaltenen Thesauruskapitals,<br />

welches von der MCE Schiffskapital bzw. der MCE Vertrieb<br />

vermittelt wurde (inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer).<br />

Die Vergütung wird für das Jahr, in dem Thesaurus-Investoren erstmals<br />

an der Thesaurus-KG (mittelbar) beteiligt werden, zeitanteilig<br />

(pro rata temporis) geschuldet. Die Vergütung ist auch für das bei<br />

Beginn der Liquidation der Thesaurus-KG laufende Geschäftsjahr in<br />

voller Höhe zu zahlen und zwar selbst dann, wenn die Thesaurus-<br />

KG bereits vor Ablauf dieses Geschäftsjahres beendet wird. Wird die<br />

Thesaurus-KG vor Ablauf von zehn Jahren aufgelöst, erhalten MCE<br />

Schiffskapital und MCE Vertrieb im Rahmen der Abwicklung der Thesaurus-KG<br />

einen einmaligen Abfindungsbetrag in Höhe der Summe<br />

derjenigen jährlichen Vergütungen, die aufgrund der vorzeitigen Auflösung<br />

der Thesaurus-KG in den Folgejahren bis zum Ende des Zehnjahreszeitraums<br />

nicht mehr gezahlt werden, abgezinst auf den Barwert.<br />

Die Vergütung für die Vermittlung von Beteiligungen wird zum<br />

Ende eines jeden Geschäftsjahres fällig, wobei MCE Schiffskapital<br />

und MCE Vertrieb gegen Rechnungsstellung zum Ende eines jeden<br />

Kalenderquartals zu angemessenen Abschlagszahlungen berechtigt<br />

sind. Von der ihnen für die Vermittlung von Beteiligungen von der<br />

Thesaurus-KG zu zahlenden Vergütung haben die MCE Schiffskapital<br />

und die MCE Vertrieb die Provisionsansprüche der von ihnen beauftragten<br />

Vermittler zu begleichen. Die Höhe der Provision, die MCE<br />

Schiffskapital und die die MCE Vertrieb den Vermittlern für die Vermittlung<br />

von Thesaurus-Investoren zahlen, ist abhängig von den im<br />

Einzelfall mit den Vermittlern abgeschlossenen Vereinbarungen. Sie<br />

kann jährlich insgesamt bis zu 1 % des zum Ende des betreffenden<br />

Geschäftsjahres von MCE Schiffskapital bzw. MCE Vertrieb vermittelten<br />

Thesauruskapitals betragen (inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer).<br />

Der jeweilige Gesamtbetrag der vorstehend beschriebenen Vergütungen,<br />

der den Thesaurus-Gründungsgesellschaftern während der<br />

erwarteten Laufzeit des Fonds von der Thesaurus-KG gezahlt wird, ist<br />

– sowohl heruntergebrochen auf die einzelnen Gründungsgesellschafter<br />

als auch als Gesamtbetrag für alle Gründungsgesellschafter – im<br />

Kapitel „Angaben zur Vermögensanlage“ unter „Gesamthöhe der lau-

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