Prospekt - Scope
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Wesentliche Verträge und Vertragspartner<br />
zur Schließung des Fonds nicht erreicht, endet der Vermittlungsvertrag<br />
im Verhältnis zur Thesaurus-KG mit diesem Zeitpunkt. Eine vorzeitige<br />
Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.<br />
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vermittlungsverträgen<br />
und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
Hinsichtlich der die MCE Schiffskapital und die MCE Vertrieb betreffenden<br />
kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen und der sich<br />
hieraus ergebenden Risiken wird auf die Ausführungen im Kapitel<br />
„Risiken der Vermögensanlage“, S. 9 ff., unter „Verflechtungen und<br />
Interessenkonflikte“ verwiesen.<br />
Verträge über den Kauf von Schiffsbeteiligungen<br />
Die Fonds-KG beabsichtigt, in Abhängigkeit vom Stand des eingeworbenen<br />
Eigenkapitals und der geplanten Aufnahme eines Darlehens<br />
bereits während der Dauer des öffentlichen Angebotes MCE 09<br />
Sternenflotte FLEX Verträge über den Kauf von Schiffsbeteiligungen<br />
abzuschließen. Auch die Thesaurus-KG beabsichtigt den Abschluss<br />
derartiger Verträge in Abhängigkeit von dem Umfang der Thesaurierungszahlungen,<br />
die für Rechnung der Thesaurus-Investoren an die<br />
Thesaurus-KG geleistet werden. Dabei ist auch nicht ausgeschlossen,<br />
dass die Emittentinnen Schiffsbeteiligungen von anderen von der<br />
MCE Schiffskapital als Anbieterin initiierten Fondsgesellschaften erwerben<br />
oder zeitgleich mit solchen Fondsgesellschaften in dieselben<br />
Schiffsgesellschaften investieren. Im Zusammenhang mit Anbahnung,<br />
Abschluss und Durchführung derartiger Verträge werden regelmäßig<br />
verschiedene Dienstleister tätig, wie etwa Makler oder mit der<br />
technischen Abwicklung der Verträge beauftragte Unternehmen. Für<br />
deren Tätigkeiten werden Vergütungen fällig, die zusammen mit den<br />
sonstigen Anschaffungsnebenkosten üblicherweise zwischen 5 % und<br />
7,5 % des jeweiligen Kaufpreises inkl. etwaiger Umsatzsteuer liegen.<br />
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass einer der Aktionäre<br />
der Anbieterin, der gleichzeitig Vorstandsmitglied der Anbieterin<br />
sowie Geschäftsführer der Komplementärin ist, auch alleiniger<br />
Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft ist, die Beratungsleistungen<br />
zu geschlossenen Fonds und Schiffsbeteiligungen sowie<br />
deren An- und Verkauf erbringt. Sollte diese Beratungsgesellschaft<br />
zukünftig Beteiligungen auch an die Emittentinnen vermitteln, würde<br />
sie diesen hierfür Vermittlungsprovisionen von in der Regel ca. 5 % des<br />
jeweiligen Kauf- oder Zeichnungsbetrages in Rechnung stellen.<br />
Darlehen<br />
Es ist beabsichtigt, den Erwerb von Anteilen an Schiffsgesellschaften<br />
durch die Fonds-KG teilweise fremd zu finanzieren. Zu<br />
diesem Zweck soll ein Darlehen in der in deren Mittelverwendungs-<br />
und Mittelherkunftsplanung (vgl. S. 41 f.) dargestellten<br />
Höhe aufgenommen werden. Eine Zusage des Darlehens liegt<br />
zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch nicht vor, so dass<br />
derzeit noch nicht feststeht, ob das Darlehen wie angestrebt aufgenommen<br />
werden kann. Einzelheiten der für das Darlehen abzuschließenden<br />
Vereinbarungen stehen daher noch nicht fest. Es<br />
ist angestrebt, sich insoweit an marktübliche Usancen zu halten.<br />
Der Zinssatz für das Darlehen soll sich nach den bei der Aufnahme<br />
am Kapitalmarkt geltenden Bedingungen richten. Es ist nicht<br />
auszuschließen, dass der Darlehensgeber die Bestellungen von Sicherheiten<br />
durch die Fonds-KG verlangt, etwa die Abtretung ihrer<br />
Ansprüche aus zu erwerbenden Anteilen an Schiffsgesellschaften<br />
an den Darlehensgeber.<br />
Vereinbarung mit anderen Fondsgesellschaften der Anbieterin<br />
Die Emittentinnen beabsichtigen, mit anderen von der Anbieterin<br />
initiierten Fondsgesellschaften für Portfolio-Fonds eine Vereinbarung<br />
über die Zusammenarbeit bei Erwerb und Veräußerung von<br />
Schiffsbeteiligungen abzuschließen. Diese Vereinbarung soll u.a.<br />
auch vorsehen, dass einzelne Fondsgesellschaften im Außenverhältnis<br />
zunächst alleine als Erwerber von Schiffsbeteiligungen auftreten<br />
können und die so erworbenen Schiffsbeteiligungen sodann in einem<br />
zweiten Schritt unter den übrigen beteiligten Fondsgesellschaften<br />
„aufgeteilt“ werden, wobei die Kosten, die der im Außenverhältnis<br />
als Erwerber auftretenden Fondsgesellschaft aufgrund etwaiger<br />
Vorleistungen entstehen, unter sämtlichen beteiligten Fondsgesellschaften<br />
verteilt werden sollen. Keine an der Vereinbarung beteiligte<br />
Fondsgesellschaft soll aber einseitig von einer anderen beteiligten<br />
Fondsgesellschaft eine Kooperation im Hinblick auf den Erwerb von<br />
Schiffsbeteiligungen verlangen können.<br />
Kurzübersicht zu den Emittentinnen und ihren wesentlichen<br />
Vertragspartnern<br />
MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Funktion<br />
Anschrift<br />
Emittentin und Fondsgesellschaft<br />
Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />
Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA 112111<br />
Gründung/Errichtung 17. September 2010<br />
Tag der ersten Eintragung 22. September 2010<br />
Kapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführung<br />
Kommanditkapital derzeit EUR 260.000,– im Rahmen der Durchführung des Beteiligungsangebotes Erhöhung<br />
auf maximal EUR 2.735.000,– geplant, bei Ausschöpfen der zusätzlichen Erhöhungsreserve auf<br />
maximal EUR 3.735.000,–<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />
MCE Fonds 09 Verwaltungs GmbH, Hamburg (keine Kapitalbeteiligung)<br />
Kommanditisten:<br />
MCE Konzept AG & Co. KG, Hamburg (Kommanditeinlage von EUR 257.000,–)<br />
MCE Schiffskapital AG, Hamburg (Kommanditeinlage von EUR 1.000,–)<br />
MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Kommanditeinlage von EUR 1.000,–)<br />
MCE Vertriebsgesellschaft mbH, Hamburg (Kommanditeinlage von EUR 1.000,–)<br />
MCE Fonds 09 Verwaltungs GmbH, Hamburg