Prospekt - Scope
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17<br />
ANgaben zur Vermögensanlage<br />
Art der Beteiligung<br />
Unabhängig davon, ob der Investor sich nur an der Fonds-KG oder<br />
auch an der Thesaurus-KG beteiligt, ist seine Beteiligung an der jeweiligen<br />
Emittentin zunächst eine mittelbare (treugeberische), die<br />
aber später in eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist umgewandelt<br />
werden kann.<br />
Mittelbare Beteiligung an den Emittentinnen<br />
Die mittelbare (treugeberische) Beteiligung des Investors an der jeweiligen<br />
Emittentin erfolgt über die MCE Treuhand als Treuhänderin.<br />
Beteiligung an der Fonds-KG: Mit Annahme der vom Investor abgegebenen<br />
Beitrittserklärung durch die Treuhänderin erhöht diese ihre<br />
Kommanditeinlage an der Fonds-KG um einen Betrag, der 10 % des<br />
in der Beitrittserklärung vom Investor gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />
– ohne Berücksichtigung etwaiger (im nachfolgenden Unterabschnitt<br />
„Erwerbspreis“ näher dargestellten) Skonti – (in diesem<br />
Verkaufsprospekt „gezeichneter Beteiligungsbetrag“) entspricht.<br />
Beteiligung an der Thesaurus-KG: Der Investor hat die Möglichkeit,<br />
sich zusätzlich zu seiner Beteiligung an der Fonds-KG auch an der<br />
Thesaurus-KG zu beteiligen (in diesem Verkaufsprospekt „Thesaurierungsoption“).<br />
Sofern der Investor in seiner von der Treuhänderin<br />
angenommenen Beitrittserklärung die Thesaurierungsoption gewählt<br />
hat (ein solcher Investor in diesem Verkaufsprospekt „Thesaurus-<br />
Investor“ und alle derartigen Investoren „Thesaurus-Investoren“),<br />
wird die Kommanditeinlage der Treuhänderin in der Thesaurus-KG<br />
jedes Mal erhöht, wenn und soweit rechnerisch auf den Thesaurus-<br />
Investor entfallende Auszahlungen aus der Fonds-KG für seine Rechnung<br />
an die Thesaurus-KG gezahlt werden (in diesem Verkaufsprospekt<br />
allgemein „Thesaurierungszahlungen“), und zwar in Höhe von<br />
10 % der jeweils auf ihn entfallenden Thesaurierungszahlungen. Zu<br />
dieser Erhöhung und damit zu einer Beteiligung des Investors an der<br />
Thesaurus-KG kommt es allerdings nicht, wenn bis zur Schließung<br />
des Fonds i.S.d. § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Fonds-KG<br />
(in diesem Verkaufsprospekt auch „Fonds-Gesellschaftsvertrag“; abgedruckt<br />
auf den S. 70 ff.) nicht Investoren mit gezeichneten Beteiligungsbeträgen<br />
von zusammen mindestens EUR 2,5 Mio. die Thesaurierungsoption<br />
gewählt haben (in diesem Verkaufsprospekt auch<br />
„Thesaurus-Schwelle“).<br />
Die MCE Treuhand hält und verwaltet ihre Kommanditeinlagen in den<br />
Emittentinnen in Höhe der vorstehend beschriebenen Erhöhungen<br />
anteilig treuhänderisch für den Investor nach Maßgabe des Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrages (abgedruckt auf S. 93 ff.).<br />
Unmittelbare Beteiligung an den Emittentinnen<br />
Nach Schließung des Fonds i.S.d. § 6 Abs. 1 des Fonds-Gesellschaftsvertrages<br />
(in diesem Verkaufsprospekt ebenfalls „Schließung<br />
des Fonds“) kann der mittelbar beteiligte Investor unter den in § 7<br />
Abs. 2 des Fonds-Gesellschaftsvertrages/§ 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Thesaurus-KG (in diesem Verkaufsprospekt auch „Thesaurus-Gesellschaftsvertrag“;<br />
abgedruckt auf den S. 83 ff.; Fonds-<br />
Gesellschaftsvertrag und Thesaurus-Gesellschaftsvertrag in diesem<br />
Verkaufsprospekt einheitlich auch die „Gesellschaftsverträge“ oder<br />
ein „Gesellschaftsvertrag“) bzw. § 9 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
genannten Voraussetzungen seine mittelbare (treugeberische)<br />
in eine unmittelbare Beteiligung an der jeweiligen Emittentin<br />
umwandeln. Hierzu muss er sich als Kommanditist im Handelsregister<br />
eintragen lassen, wobei die Eintragung von Thesaurus-Investoren<br />
immer im Hinblick auf beide Emittentinnen erfolgen muss.<br />
Nach der Eintragung eines Thesaurus-Investors als Kommanditist<br />
wird seine Kommanditeinlage in der Thesaurus-KG in der Folgezeit<br />
jeweils bei Eingang von Thesaurierungszahlungen wie vorstehend<br />
beschrieben erhöht.<br />
Trotz Umwandlung in eine unmittelbare Beteiligung verwaltet die<br />
Treuhänderin die Beteiligung des betreffenden Investors weiterhin<br />
für diesen nach Maßgabe der insoweit entsprechend fortgeltenden<br />
Regelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages (Verwaltungstreuhand).<br />
Anzahl und Gesamtbetrag<br />
Der Umfang der unter „Art der Beteiligung“ beschriebenen Erhöhungen<br />
der Kommanditeinlagen der Treuhänderin bzw. der Investoren ist bei<br />
Fonds-KG und Thesaurus-KG unterschiedlich.<br />
Fonds-KG<br />
Die Kommanditeinlage der Treuhänderin in der Fonds-KG kann gemäß<br />
§ 6 Abs. 1 des Fonds-Gesellschaftsvertrages grundsätzlich um bis zu<br />
maximal EUR 2.475.000,– erhöht werden (in diesem Verkaufsprospekt<br />
„Erhöhungsbetrag“). Die Treuhänderin ist gemäß § 6 Abs. 4 des Fonds-<br />
Gesellschaftsvertrages auf Verlangen der Komplementärin berechtigt,<br />
ihre Kommanditeinlage über den Erhöhungsbetrag hinaus um bis zu<br />
weitere EUR 1.000.000,– zu erhöhen, um zusätzlichen Investoren die<br />
Beteiligung an der Fonds-KG zu ermöglichen (in diesem Verkaufsprospekt<br />
„Erhöhungsreserve“). Sofern und soweit Erhöhungsbetrag bzw.<br />
Erhöhungsreserve ausgenutzt werden, ist zusätzlich ein Betrag in die<br />
gesamthänderisch gebundene Rücklage der Fonds-KG zu zahlen, der<br />
grundsätzlich dem Neunfachen des jeweils ausgenutzten Erhöhungsbetrages<br />
(bzw. der jeweils ausgenutzten Erhöhungsreserve) entspricht<br />
(in diesem Verkaufsprospekt „Rücklagenbetrag“). Das „Beteiligungskapital“<br />
ist das Zehnfache des Betrages, um den Erhöhungsbetrag und<br />
Erhöhungsreserve bis zur Schließung des Fonds ausgenutzt worden<br />
sind. Geht man vom maximalen Erhöhungsbetrag von EUR 2.475.000,–<br />
aus, ergäbe sich demnach ein Beteiligungskapital von insgesamt<br />
EUR 24.750.000,–, das sich im Verhältnis 1:9 auf den erhöhten Betrag der<br />
Kommanditeinlage der Treuhänderin (EUR 2.475.000,–) und auf die gesamthänderisch<br />
gebundene Rücklage der Fonds-KG (EUR 22.275.000,–)<br />
verteilt. Wird auch die Erhöhungsreserve im vollen Umfang ausgenutzt,<br />
erhöht sich das Beteiligungskapital auf insgesamt maximal<br />
EUR 34.750.000,– (EUR 3.475.000,– erhöhte Kommanditeinlage der<br />
Treuhänderin und EUR 31.275.000,– Rücklage der Fonds-KG).<br />
Da zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes noch nicht<br />
feststeht, in welchem Umfang Erhöhungsbetrag und Erhöhungsreserve<br />
ausgenutzt werden, steht weder die endgültige Höhe des Kommanditkapitals<br />
der Fonds-KG und des Beteiligungskapitals, noch die Anzahl<br />
der sich an der Fonds-KG beteiligenden Investoren fest. Der Gesamtbetrag<br />
der im Hinblick auf die Fonds-KG angebotenen Vermögensanlagen<br />
beträgt EUR 24.750.000,– und ist identisch mit dem vorstehend<br />
beschriebenen Beteiligungskapital bei vollständiger Ausnutzung des<br />
Erhöhungsbetrages. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen<br />
erhöht sich, wenn die Erhöhungsreserve genutzt wird, maximal<br />
auf einen Betrag von EUR 34.750.000,–.<br />
Der von einem Investor in seiner Beitrittserklärung gezeichnete Beteiligungsbetrag<br />
muss grundsätzlich mindestens EUR 5.000,– betragen und<br />
ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Bei einem maximalen Beteiligungskapital<br />
von EUR 24.750.000,– könnten maximal 4.950 Treuhandkommanditbeteiligungen<br />
an der Fonds-KG gezeichnet werden, bei zusätzlicher<br />
Ausnutzung der Erhöhungsreserve und einem entsprechend erhöhten<br />
Beteiligungskapital von EUR 34.750.000,– betrüge die maximale Anzahl<br />
der Treuhandkommanditbeteiligungen an der Fonds-KG 6.950.<br />
Die von den Investoren auf ihre gezeichneten Beteiligungsbeträge tatsächlich<br />
geschuldeten Beträge (in diesem Verkaufsprospekt „geschul-