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Prospekt - Scope

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17<br />

ANgaben zur Vermögensanlage<br />

Art der Beteiligung<br />

Unabhängig davon, ob der Investor sich nur an der Fonds-KG oder<br />

auch an der Thesaurus-KG beteiligt, ist seine Beteiligung an der jeweiligen<br />

Emittentin zunächst eine mittelbare (treugeberische), die<br />

aber später in eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist umgewandelt<br />

werden kann.<br />

Mittelbare Beteiligung an den Emittentinnen<br />

Die mittelbare (treugeberische) Beteiligung des Investors an der jeweiligen<br />

Emittentin erfolgt über die MCE Treuhand als Treuhänderin.<br />

Beteiligung an der Fonds-KG: Mit Annahme der vom Investor abgegebenen<br />

Beitrittserklärung durch die Treuhänderin erhöht diese ihre<br />

Kommanditeinlage an der Fonds-KG um einen Betrag, der 10 % des<br />

in der Beitrittserklärung vom Investor gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />

– ohne Berücksichtigung etwaiger (im nachfolgenden Unterabschnitt<br />

„Erwerbspreis“ näher dargestellten) Skonti – (in diesem<br />

Verkaufsprospekt „gezeichneter Beteiligungsbetrag“) entspricht.<br />

Beteiligung an der Thesaurus-KG: Der Investor hat die Möglichkeit,<br />

sich zusätzlich zu seiner Beteiligung an der Fonds-KG auch an der<br />

Thesaurus-KG zu beteiligen (in diesem Verkaufsprospekt „Thesaurierungsoption“).<br />

Sofern der Investor in seiner von der Treuhänderin<br />

angenommenen Beitrittserklärung die Thesaurierungsoption gewählt<br />

hat (ein solcher Investor in diesem Verkaufsprospekt „Thesaurus-<br />

Investor“ und alle derartigen Investoren „Thesaurus-Investoren“),<br />

wird die Kommanditeinlage der Treuhänderin in der Thesaurus-KG<br />

jedes Mal erhöht, wenn und soweit rechnerisch auf den Thesaurus-<br />

Investor entfallende Auszahlungen aus der Fonds-KG für seine Rechnung<br />

an die Thesaurus-KG gezahlt werden (in diesem Verkaufsprospekt<br />

allgemein „Thesaurierungszahlungen“), und zwar in Höhe von<br />

10 % der jeweils auf ihn entfallenden Thesaurierungszahlungen. Zu<br />

dieser Erhöhung und damit zu einer Beteiligung des Investors an der<br />

Thesaurus-KG kommt es allerdings nicht, wenn bis zur Schließung<br />

des Fonds i.S.d. § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Fonds-KG<br />

(in diesem Verkaufsprospekt auch „Fonds-Gesellschaftsvertrag“; abgedruckt<br />

auf den S. 70 ff.) nicht Investoren mit gezeichneten Beteiligungsbeträgen<br />

von zusammen mindestens EUR 2,5 Mio. die Thesaurierungsoption<br />

gewählt haben (in diesem Verkaufsprospekt auch<br />

„Thesaurus-Schwelle“).<br />

Die MCE Treuhand hält und verwaltet ihre Kommanditeinlagen in den<br />

Emittentinnen in Höhe der vorstehend beschriebenen Erhöhungen<br />

anteilig treuhänderisch für den Investor nach Maßgabe des Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages (abgedruckt auf S. 93 ff.).<br />

Unmittelbare Beteiligung an den Emittentinnen<br />

Nach Schließung des Fonds i.S.d. § 6 Abs. 1 des Fonds-Gesellschaftsvertrages<br />

(in diesem Verkaufsprospekt ebenfalls „Schließung<br />

des Fonds“) kann der mittelbar beteiligte Investor unter den in § 7<br />

Abs. 2 des Fonds-Gesellschaftsvertrages/§ 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Thesaurus-KG (in diesem Verkaufsprospekt auch „Thesaurus-Gesellschaftsvertrag“;<br />

abgedruckt auf den S. 83 ff.; Fonds-<br />

Gesellschaftsvertrag und Thesaurus-Gesellschaftsvertrag in diesem<br />

Verkaufsprospekt einheitlich auch die „Gesellschaftsverträge“ oder<br />

ein „Gesellschaftsvertrag“) bzw. § 9 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

genannten Voraussetzungen seine mittelbare (treugeberische)<br />

in eine unmittelbare Beteiligung an der jeweiligen Emittentin<br />

umwandeln. Hierzu muss er sich als Kommanditist im Handelsregister<br />

eintragen lassen, wobei die Eintragung von Thesaurus-Investoren<br />

immer im Hinblick auf beide Emittentinnen erfolgen muss.<br />

Nach der Eintragung eines Thesaurus-Investors als Kommanditist<br />

wird seine Kommanditeinlage in der Thesaurus-KG in der Folgezeit<br />

jeweils bei Eingang von Thesaurierungszahlungen wie vorstehend<br />

beschrieben erhöht.<br />

Trotz Umwandlung in eine unmittelbare Beteiligung verwaltet die<br />

Treuhänderin die Beteiligung des betreffenden Investors weiterhin<br />

für diesen nach Maßgabe der insoweit entsprechend fortgeltenden<br />

Regelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages (Verwaltungstreuhand).<br />

Anzahl und Gesamtbetrag<br />

Der Umfang der unter „Art der Beteiligung“ beschriebenen Erhöhungen<br />

der Kommanditeinlagen der Treuhänderin bzw. der Investoren ist bei<br />

Fonds-KG und Thesaurus-KG unterschiedlich.<br />

Fonds-KG<br />

Die Kommanditeinlage der Treuhänderin in der Fonds-KG kann gemäß<br />

§ 6 Abs. 1 des Fonds-Gesellschaftsvertrages grundsätzlich um bis zu<br />

maximal EUR 2.475.000,– erhöht werden (in diesem Verkaufsprospekt<br />

„Erhöhungsbetrag“). Die Treuhänderin ist gemäß § 6 Abs. 4 des Fonds-<br />

Gesellschaftsvertrages auf Verlangen der Komplementärin berechtigt,<br />

ihre Kommanditeinlage über den Erhöhungsbetrag hinaus um bis zu<br />

weitere EUR 1.000.000,– zu erhöhen, um zusätzlichen Investoren die<br />

Beteiligung an der Fonds-KG zu ermöglichen (in diesem Verkaufsprospekt<br />

„Erhöhungsreserve“). Sofern und soweit Erhöhungsbetrag bzw.<br />

Erhöhungsreserve ausgenutzt werden, ist zusätzlich ein Betrag in die<br />

gesamthänderisch gebundene Rücklage der Fonds-KG zu zahlen, der<br />

grundsätzlich dem Neunfachen des jeweils ausgenutzten Erhöhungsbetrages<br />

(bzw. der jeweils ausgenutzten Erhöhungsreserve) entspricht<br />

(in diesem Verkaufsprospekt „Rücklagenbetrag“). Das „Beteiligungskapital“<br />

ist das Zehnfache des Betrages, um den Erhöhungsbetrag und<br />

Erhöhungsreserve bis zur Schließung des Fonds ausgenutzt worden<br />

sind. Geht man vom maximalen Erhöhungsbetrag von EUR 2.475.000,–<br />

aus, ergäbe sich demnach ein Beteiligungskapital von insgesamt<br />

EUR 24.750.000,–, das sich im Verhältnis 1:9 auf den erhöhten Betrag der<br />

Kommanditeinlage der Treuhänderin (EUR 2.475.000,–) und auf die gesamthänderisch<br />

gebundene Rücklage der Fonds-KG (EUR 22.275.000,–)<br />

verteilt. Wird auch die Erhöhungsreserve im vollen Umfang ausgenutzt,<br />

erhöht sich das Beteiligungskapital auf insgesamt maximal<br />

EUR 34.750.000,– (EUR 3.475.000,– erhöhte Kommanditeinlage der<br />

Treuhänderin und EUR 31.275.000,– Rücklage der Fonds-KG).<br />

Da zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes noch nicht<br />

feststeht, in welchem Umfang Erhöhungsbetrag und Erhöhungsreserve<br />

ausgenutzt werden, steht weder die endgültige Höhe des Kommanditkapitals<br />

der Fonds-KG und des Beteiligungskapitals, noch die Anzahl<br />

der sich an der Fonds-KG beteiligenden Investoren fest. Der Gesamtbetrag<br />

der im Hinblick auf die Fonds-KG angebotenen Vermögensanlagen<br />

beträgt EUR 24.750.000,– und ist identisch mit dem vorstehend<br />

beschriebenen Beteiligungskapital bei vollständiger Ausnutzung des<br />

Erhöhungsbetrages. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen<br />

erhöht sich, wenn die Erhöhungsreserve genutzt wird, maximal<br />

auf einen Betrag von EUR 34.750.000,–.<br />

Der von einem Investor in seiner Beitrittserklärung gezeichnete Beteiligungsbetrag<br />

muss grundsätzlich mindestens EUR 5.000,– betragen und<br />

ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Bei einem maximalen Beteiligungskapital<br />

von EUR 24.750.000,– könnten maximal 4.950 Treuhandkommanditbeteiligungen<br />

an der Fonds-KG gezeichnet werden, bei zusätzlicher<br />

Ausnutzung der Erhöhungsreserve und einem entsprechend erhöhten<br />

Beteiligungskapital von EUR 34.750.000,– betrüge die maximale Anzahl<br />

der Treuhandkommanditbeteiligungen an der Fonds-KG 6.950.<br />

Die von den Investoren auf ihre gezeichneten Beteiligungsbeträge tatsächlich<br />

geschuldeten Beträge (in diesem Verkaufsprospekt „geschul-

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