Prospekt - Scope
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Emittentinnen<br />
Beteiligungsbetrages und/oder einer ggf. von ihm geschuldeten<br />
Prämie für die Einräumung eines Andienungsrechtes Klassik<br />
und/oder Flex;<br />
— Recht, Investoren im Einzelfall Skonti einzuräumen, die von dem<br />
im Fonds-Gesellschaftsvertrag beschriebenen Schema abweichen;<br />
— Einberufung und Leitung von Präsenzversammlungen und Umlaufverfahren<br />
sowie Erteilung der Zustimmung zur Vertretung<br />
von Kommanditisten durch Dritte;<br />
— Erteilung der Zustimmung zur Übertragung von direkt gehaltenen<br />
Beteiligungen auf Dritte, soweit eine solche erforderlich ist;<br />
— Recht, bis zur Schließung des Fonds einen vorläufigen Beirat zu<br />
berufen und im Rahmen der Errichtung des Beirates nach Schließung<br />
des Fonds eines der drei Beiratsmitglieder zu entsenden<br />
und abzuberufen;<br />
— Recht zur Teilnahme an Beiratssitzungen;<br />
— Berichterstattung gegenüber dem Beirat;<br />
— Vornahme von Auszahlungen an die Kommanditisten (sowie ggf.<br />
Anrechnung von Auszahlungen auf ausstehende Kommanditeinlagen<br />
und Beteiligungsbeträge) und zur Auflösung des Rücklagenkontos<br />
der Fonds-KG;<br />
— Recht, im Einzelfall die Thesaurierung für einen Thesaurus-Investoren<br />
auf dessen Wunsch mit Wirkung für die Zukunft auszusetzen;<br />
— Führung der Bücher der Fonds-KG und Aufstellung von deren<br />
Jahresabschluss;<br />
— Durchführung der Liquidation der Fonds-KG.<br />
Für weitere Einzelheiten der Hauptmerkmale der Kommanditeinlagen<br />
der Fonds-Gründungskommanditisten und der Mitgliedschaft<br />
der Komplementärin wird auf den auf S. 70 ff. abgedruckten Fonds-<br />
Gesellschaftsvertrag verwiesen.<br />
Bisher von der Fonds-KG ausgegebene Wertpapiere oder<br />
Vermögensanlagen<br />
Die Fonds-KG hat bislang keine Vermögensanlagen oder Wertpapiere<br />
i.S.d. § 8 f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
Angaben gemäß § 6 S. 2 und 3 VermVerkProspV<br />
Die Fonds-KG ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien, so dass die Angaben nach § 6 S. 2 und 3<br />
VermVerkProspV entfallen.<br />
THESAURUS-KG<br />
Angaben zur Höhe des Kommanditkapitals, zu den Kommanditeinlagen<br />
und zur Höhe der ausstehenden Einlagen<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes beläuft<br />
sich das von den derzeitigen Kommanditisten der Thesaurus-KG insgesamt<br />
gezeichnete Kommanditkapital auf EUR 10.750,–.<br />
Die einzelnen Kommanditeinlagen wurden gezeichnet von der<br />
MCE Konzept in Höhe von EUR 10.000,– und, jeweils in Höhe von<br />
EUR 250,–, von der MCE Schiffskapital, der MCE Treuhand und der<br />
MCE Vertrieb (in diesem Verkaufsprospekt MCE Schiffskapital, MCE<br />
Konzept, MCE Treuhand und MCE Vertrieb auch „Thesaurus-Gründungskommanditisten“<br />
und zusammen mit der Komplementärin<br />
MCE Verwaltung „Thesaurus-Gründungsgesellschafter“).<br />
Die vorstehenden Kommanditeinlagen der Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />
sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch<br />
nicht, auch nicht teilweise, eingezahlt. Die Einzahlung hat gemäß § 8<br />
Abs. 1 des Thesaurus-Gesellschaftsvertrages bis zur Schließung des<br />
Fonds in voller Höhe zu erfolgen. Die Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />
haben zusätzlich zu ihren vorgenannten Kommanditeinlagen<br />
jeweils einen Betrag in die gesamthänderisch gebundene<br />
Rücklage der Thesaurus-KG zu zahlen, der dem Neunfachen ihrer<br />
jeweiligen Kommanditeinlage entspricht. Die Komplementärin MCE<br />
Verwaltung leistet keine Einlage und ist am Kapital der Thesaurus-<br />
KG nicht beteiligt. Die ursprüngliche Kommanditeinlage der Kommanditistin<br />
MCE Treuhand kann gemäß § 6 Abs. 1 des Thesaurus-<br />
Gesellschaftsvertrages zum Zwecke der Durchführung des in diesem<br />
Verkaufsprospekt beschriebenen Beteiligungsangebotes ein- oder<br />
mehrmals erhöht werden, wobei die Treuhänderin die so erhöhte<br />
Kommanditeinlage anteilig im eigenen Namen, aber für Rechnung<br />
der sich an der Thesaurus-KG beteiligenden Thesaurus-Investoren<br />
halten wird. Der maximale Betrag, um den die Kommanditeinlage<br />
der Treuhänderin zu dem vorgenannten Zweck erhöht werden kann,<br />
steht zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht fest, weil der Umfang<br />
der Erhöhung abhängig ist von den zukünftigen, rechnerisch auf<br />
die Thesaurus-Investoren entfallenden Auszahlungen aus der Fonds-<br />
KG, welche diese längstens bis zu ihrer Auflösung, oder, sofern diese<br />
früher erfolgt, bis zur Auflösung der Thesaurus-KG für Rechnung der<br />
Thesaurus-Investoren in das Kommanditkapital der Thesaurus-KG<br />
leisten wird. Die vorstehend beschriebene Erhöhung der Kommanditeinlage<br />
der Treuhänderin erfolgt im Übrigen nicht, sofern die Thesaurus-Schwelle<br />
nicht erreicht wird. Weitere Angaben zur Erhöhung<br />
der Kommanditeinlage der MCE Treuhand finden sich auch in dem<br />
Kapitel „Angaben zur Vermögensanlage“, S. 17 ff. unter „Anzahl und<br />
Gesamtbetrag“.<br />
Hauptmerkmale der Kommanditeinlagen der Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />
und der Mitgliedschaft der Komplementärin<br />
Zu Abweichungen der Hauptmerkmale der Kommanditeinlagen der zum<br />
Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung beteiligten Gesellschafter der Thesaurus-KG<br />
– den Thesaurus-Gründungsgesellschaftern – von den Rechten<br />
und Pflichten aus den Anteilen der zukünftigen, im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />
MCE 09 Sternenflotte FLEX neu hinzutretenden Gesellschafter<br />
der Thesaurus-KG sind folgende Angaben zu machen:<br />
Die Kommanditeinlagen der Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />
vermitteln, vorbehaltlich der nachfolgend dargestellten Sonderrechte<br />
und Vergütungsansprüche, dieselben Rechte und Pflichten<br />
wie die Kommanditeinlagen zukünftiger weiterer Kommanditisten<br />
der Thesaurus-KG bzw. wie die für die zukünftigen Thesaurus-Investoren<br />
mittelbar (treugeberisch) gehaltenen Kommanditeinlagen.<br />
Die Rechte und Pflichten, zu deren Ausübung die Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />
genauso berechtigt sind wie zukünftig die<br />
Thesaurus-Investoren, sind näher dargestellt im Kapitel „Angaben<br />
zur Vermögensanlage“, S. 17 ff., unter „Rechte der Investoren aus<br />
ihrer Beteiligung“.<br />
Die Rechte und Pflichten aus den ursprünglichen Kommanditeinlagen<br />
der Thesaurus-Gründungskommanditisten weichen in folgenden<br />
Punkten von denjenigen der Thesaurus Investoren ab:<br />
— Der Jahresüberschuss der Thesaurus-KG, der in einem Geschäftsjahr<br />
nach Ausgleich etwaiger den Thesaurus-Investoren<br />
in vorangegangenen Geschäftsjahren zugewiesener Verluste<br />
verbleibt, wird nach Maßgabe des § 17 Abs. 3 des Thesaurus-<br />
Gesellschaftsvertrages zu 25 % der MCE Konzept zugewiesen<br />
und zu 75 % unter allen Kommanditisten der Thesaurus-KG im<br />
Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen (Festkapitalkonten) verteilt.<br />
— Der MCE Treuhand steht das im vorstehenden Unterabschnitt „Angaben<br />
zur Höhe des Kommanditkapitals, zu den Kommanditeinlagen<br />
und zur Höhe der ausstehenden Einlagen“ näher beschriebene<br />
Recht zur Erhöhung ihrer Kommanditeinlage sowie das Recht<br />
zu, Kommanditeinlagen für Dritte zu halten und zu verwalten.<br />
— Die Kommanditeinlagen der Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />
zzgl. der von ihnen in die Rücklage der Thesaurus-KG geschuldeten<br />
Beträge sind bis zur Schließung des Fonds zu leisten, während<br />
die Beträge, welche auf die für die Thesaurus-Investoren<br />
treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlagen geschuldet sind,<br />
nach Erreichen der Thesaurus-Schwelle zum Ende eines jeden