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Prospekt - Scope

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Emittentinnen<br />

Beteiligungsbetrages und/oder einer ggf. von ihm geschuldeten<br />

Prämie für die Einräumung eines Andienungsrechtes Klassik<br />

und/oder Flex;<br />

— Recht, Investoren im Einzelfall Skonti einzuräumen, die von dem<br />

im Fonds-Gesellschaftsvertrag beschriebenen Schema abweichen;<br />

— Einberufung und Leitung von Präsenzversammlungen und Umlaufverfahren<br />

sowie Erteilung der Zustimmung zur Vertretung<br />

von Kommanditisten durch Dritte;<br />

— Erteilung der Zustimmung zur Übertragung von direkt gehaltenen<br />

Beteiligungen auf Dritte, soweit eine solche erforderlich ist;<br />

— Recht, bis zur Schließung des Fonds einen vorläufigen Beirat zu<br />

berufen und im Rahmen der Errichtung des Beirates nach Schließung<br />

des Fonds eines der drei Beiratsmitglieder zu entsenden<br />

und abzuberufen;<br />

— Recht zur Teilnahme an Beiratssitzungen;<br />

— Berichterstattung gegenüber dem Beirat;<br />

— Vornahme von Auszahlungen an die Kommanditisten (sowie ggf.<br />

Anrechnung von Auszahlungen auf ausstehende Kommanditeinlagen<br />

und Beteiligungsbeträge) und zur Auflösung des Rücklagenkontos<br />

der Fonds-KG;<br />

— Recht, im Einzelfall die Thesaurierung für einen Thesaurus-Investoren<br />

auf dessen Wunsch mit Wirkung für die Zukunft auszusetzen;<br />

— Führung der Bücher der Fonds-KG und Aufstellung von deren<br />

Jahresabschluss;<br />

— Durchführung der Liquidation der Fonds-KG.<br />

Für weitere Einzelheiten der Hauptmerkmale der Kommanditeinlagen<br />

der Fonds-Gründungskommanditisten und der Mitgliedschaft<br />

der Komplementärin wird auf den auf S. 70 ff. abgedruckten Fonds-<br />

Gesellschaftsvertrag verwiesen.<br />

Bisher von der Fonds-KG ausgegebene Wertpapiere oder<br />

Vermögensanlagen<br />

Die Fonds-KG hat bislang keine Vermögensanlagen oder Wertpapiere<br />

i.S.d. § 8 f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />

Angaben gemäß § 6 S. 2 und 3 VermVerkProspV<br />

Die Fonds-KG ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien, so dass die Angaben nach § 6 S. 2 und 3<br />

VermVerkProspV entfallen.<br />

THESAURUS-KG<br />

Angaben zur Höhe des Kommanditkapitals, zu den Kommanditeinlagen<br />

und zur Höhe der ausstehenden Einlagen<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes beläuft<br />

sich das von den derzeitigen Kommanditisten der Thesaurus-KG insgesamt<br />

gezeichnete Kommanditkapital auf EUR 10.750,–.<br />

Die einzelnen Kommanditeinlagen wurden gezeichnet von der<br />

MCE Konzept in Höhe von EUR 10.000,– und, jeweils in Höhe von<br />

EUR 250,–, von der MCE Schiffskapital, der MCE Treuhand und der<br />

MCE Vertrieb (in diesem Verkaufsprospekt MCE Schiffskapital, MCE<br />

Konzept, MCE Treuhand und MCE Vertrieb auch „Thesaurus-Gründungskommanditisten“<br />

und zusammen mit der Komplementärin<br />

MCE Verwaltung „Thesaurus-Gründungsgesellschafter“).<br />

Die vorstehenden Kommanditeinlagen der Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />

sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch<br />

nicht, auch nicht teilweise, eingezahlt. Die Einzahlung hat gemäß § 8<br />

Abs. 1 des Thesaurus-Gesellschaftsvertrages bis zur Schließung des<br />

Fonds in voller Höhe zu erfolgen. Die Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />

haben zusätzlich zu ihren vorgenannten Kommanditeinlagen<br />

jeweils einen Betrag in die gesamthänderisch gebundene<br />

Rücklage der Thesaurus-KG zu zahlen, der dem Neunfachen ihrer<br />

jeweiligen Kommanditeinlage entspricht. Die Komplementärin MCE<br />

Verwaltung leistet keine Einlage und ist am Kapital der Thesaurus-<br />

KG nicht beteiligt. Die ursprüngliche Kommanditeinlage der Kommanditistin<br />

MCE Treuhand kann gemäß § 6 Abs. 1 des Thesaurus-<br />

Gesellschaftsvertrages zum Zwecke der Durchführung des in diesem<br />

Verkaufsprospekt beschriebenen Beteiligungsangebotes ein- oder<br />

mehrmals erhöht werden, wobei die Treuhänderin die so erhöhte<br />

Kommanditeinlage anteilig im eigenen Namen, aber für Rechnung<br />

der sich an der Thesaurus-KG beteiligenden Thesaurus-Investoren<br />

halten wird. Der maximale Betrag, um den die Kommanditeinlage<br />

der Treuhänderin zu dem vorgenannten Zweck erhöht werden kann,<br />

steht zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht fest, weil der Umfang<br />

der Erhöhung abhängig ist von den zukünftigen, rechnerisch auf<br />

die Thesaurus-Investoren entfallenden Auszahlungen aus der Fonds-<br />

KG, welche diese längstens bis zu ihrer Auflösung, oder, sofern diese<br />

früher erfolgt, bis zur Auflösung der Thesaurus-KG für Rechnung der<br />

Thesaurus-Investoren in das Kommanditkapital der Thesaurus-KG<br />

leisten wird. Die vorstehend beschriebene Erhöhung der Kommanditeinlage<br />

der Treuhänderin erfolgt im Übrigen nicht, sofern die Thesaurus-Schwelle<br />

nicht erreicht wird. Weitere Angaben zur Erhöhung<br />

der Kommanditeinlage der MCE Treuhand finden sich auch in dem<br />

Kapitel „Angaben zur Vermögensanlage“, S. 17 ff. unter „Anzahl und<br />

Gesamtbetrag“.<br />

Hauptmerkmale der Kommanditeinlagen der Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />

und der Mitgliedschaft der Komplementärin<br />

Zu Abweichungen der Hauptmerkmale der Kommanditeinlagen der zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung beteiligten Gesellschafter der Thesaurus-KG<br />

– den Thesaurus-Gründungsgesellschaftern – von den Rechten<br />

und Pflichten aus den Anteilen der zukünftigen, im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />

MCE 09 Sternenflotte FLEX neu hinzutretenden Gesellschafter<br />

der Thesaurus-KG sind folgende Angaben zu machen:<br />

Die Kommanditeinlagen der Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />

vermitteln, vorbehaltlich der nachfolgend dargestellten Sonderrechte<br />

und Vergütungsansprüche, dieselben Rechte und Pflichten<br />

wie die Kommanditeinlagen zukünftiger weiterer Kommanditisten<br />

der Thesaurus-KG bzw. wie die für die zukünftigen Thesaurus-Investoren<br />

mittelbar (treugeberisch) gehaltenen Kommanditeinlagen.<br />

Die Rechte und Pflichten, zu deren Ausübung die Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />

genauso berechtigt sind wie zukünftig die<br />

Thesaurus-Investoren, sind näher dargestellt im Kapitel „Angaben<br />

zur Vermögensanlage“, S. 17 ff., unter „Rechte der Investoren aus<br />

ihrer Beteiligung“.<br />

Die Rechte und Pflichten aus den ursprünglichen Kommanditeinlagen<br />

der Thesaurus-Gründungskommanditisten weichen in folgenden<br />

Punkten von denjenigen der Thesaurus Investoren ab:<br />

— Der Jahresüberschuss der Thesaurus-KG, der in einem Geschäftsjahr<br />

nach Ausgleich etwaiger den Thesaurus-Investoren<br />

in vorangegangenen Geschäftsjahren zugewiesener Verluste<br />

verbleibt, wird nach Maßgabe des § 17 Abs. 3 des Thesaurus-<br />

Gesellschaftsvertrages zu 25 % der MCE Konzept zugewiesen<br />

und zu 75 % unter allen Kommanditisten der Thesaurus-KG im<br />

Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen (Festkapitalkonten) verteilt.<br />

— Der MCE Treuhand steht das im vorstehenden Unterabschnitt „Angaben<br />

zur Höhe des Kommanditkapitals, zu den Kommanditeinlagen<br />

und zur Höhe der ausstehenden Einlagen“ näher beschriebene<br />

Recht zur Erhöhung ihrer Kommanditeinlage sowie das Recht<br />

zu, Kommanditeinlagen für Dritte zu halten und zu verwalten.<br />

— Die Kommanditeinlagen der Thesaurus-Gründungskommanditisten<br />

zzgl. der von ihnen in die Rücklage der Thesaurus-KG geschuldeten<br />

Beträge sind bis zur Schließung des Fonds zu leisten, während<br />

die Beträge, welche auf die für die Thesaurus-Investoren<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlagen geschuldet sind,<br />

nach Erreichen der Thesaurus-Schwelle zum Ende eines jeden

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