29.06.2014 Aufrufe

Prospekt - Scope

Prospekt - Scope

Prospekt - Scope

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

15<br />

und damit der Mittelrückfluss an die an den betreffenden Schiffsgesellschaften<br />

beteiligte Emittentin niedriger als erwartet ausfallen und<br />

damit auch die Auszahlungen an die Investoren negativ beeinflusst<br />

werden. Ferner besteht das Risiko, dass die Schiffsgesellschaften ihre<br />

Schiffe später verkaufen als ursprünglich geplant, womit sich der Mittelrückfluss<br />

an die an ihr beteiligte Emittentin und somit mittelbar<br />

auch an die Investoren verzögern würde.<br />

Währungsrisiken<br />

Der US-Dollar spielt in der Schifffahrt eine zentrale Rolle, da in der<br />

Regel die Einnahmen und ein Teil der Ausgaben in dieser Währung<br />

anfallen. Darüber hinaus werden die Schiffsgesellschaften voraussichtlich<br />

auch die Veräußerung ihrer Schiffe vielfach in US-Dollar abwickeln.<br />

Da regelmäßig für einen Teil der Schiffsbetriebskosten, für<br />

die Gesellschaftskosten und insbesondere für die Auszahlungen auf<br />

das Kapital der Schiffsgesellschaften US-Dollar in Euro gewechselt<br />

werden müssen, besteht das Risiko, dass ein schwächerer US-Dollar<br />

zu einem geringeren Kapitalrückfluss aus den Schiffsgesellschaften<br />

an die an ihnen beteiligte Emittentin führt, was in der Folge auch für<br />

die Investoren zu niedrigeren Auszahlungen bzw. Thesaurierungszahlungen<br />

führen kann.<br />

Schiffshypothekendarlehen werden häufig zum Teil in anderen Währungen<br />

als der jeweiligen Einnahmewährung, etwa in Japanischen<br />

Yen oder in Schweizer Franken, aufgenommen. Steigt der Kurs der<br />

entsprechenden Währungen im Verhältnis zu einer von diesen abweichenden<br />

Einnahmewährung (z. B. US-Dollar), führt dies bei den<br />

Schiffsgesellschaften zu erhöhten Ausgaben für Zinsen und Tilgung,<br />

was wiederum negative Auswirkungen auf die Auszahlungen aus<br />

den Schiffsgesellschaften an die an ihnen beteiligte Emittentin hätte<br />

und in der Folge auch für die Investoren zu niedrigeren Auszahlungen<br />

bzw. Thesaurierungszahlungen führen kann.<br />

Versicherungen<br />

Schiffe werden regelmäßig gegen die üblichen Risiken des Schiffsbetriebes<br />

versichert. Möglich ist jedoch, dass der Versicherungsschutz<br />

nicht ausreicht oder versagt wird. Auch sind nicht alle Risiken versicherbar.<br />

Selbstbehalte können bei kumuliertem Schadenseintritt<br />

zu nicht kalkulierten finanziellen Belastungen führen. Zudem ist ein<br />

Ausfall der jeweiligen Versicherungsgesellschaft nicht völlig auszuschließen.<br />

Sollten im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht<br />

ausreichen oder der Schaden nicht versichert sein, kann dies im Extremfall<br />

zum Totalverlust des von einer Emittentin in eine Schiffsbeteiligung<br />

investierten Kapitals führen, was für die Investoren zu niedrigeren<br />

Auszahlungen bzw. Thesaurierungszahlungen führen kann.<br />

Andere Rechtskreise<br />

Bei Schiffsgesellschaften ist regelmäßig mit der Anwendung ausländischer<br />

Rechtsordnungen zu rechnen, da die Schiffe überwiegend im<br />

Ausland eingesetzt werden. Dies gilt beispielsweise für eine Mithaftung<br />

für Hafengebühren und Steuern, die Mithaftung bei Unfällen<br />

und Frachtschäden sowie die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort.<br />

Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang<br />

richten sich grundsätzlich nach den in dem jeweiligen<br />

Staat geltenden gesetzlichen Regelungen oder den vertraglich vereinbarten<br />

ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen<br />

Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit<br />

dieser Rechtskreise kann sich die Durchsetzung und die Abwehr von<br />

Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren<br />

Kosten verbunden sein als geplant. Dies kann die Auszahlungen an<br />

die an der jeweiligen Schiffsgesellschaft beteiligte Emittentin negativ<br />

beeinflussen und in der Folge auch für die Investoren zu niedrigeren<br />

Auszahlungen bzw. Thesaurierungszahlungen führen.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Fortbestand der steuerlichen Rechtslage und der konzeptionellen<br />

Grundlagen<br />

Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebotes wurde auf<br />

der Grundlage der zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung geltenden<br />

Rechtslage entwickelt. Künftige Änderungen der Gesetze,<br />

der Rechtsprechung oder der Auffassung der Finanzverwaltung<br />

können sich nachteilig auf die steuerliche Situation der Schiffsgesellschaften,<br />

der Emittentinnen und der Investoren auswirken.<br />

Es wird vorausgesetzt, dass die in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen<br />

tatsächlichen konzeptionellen Grundlagen in ihrer<br />

Gesamtheit eintreten. Die abschließende Würdigung der steuerlich<br />

relevanten Sachverhalte durch die Finanzverwaltung wird<br />

erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung)<br />

erfolgen. Insoweit können auch rückwirkende Änderungen<br />

der steuerlichen Situation eintreten. Sollte die Finanzverwaltung<br />

der Auffassung der Schiffsgesellschaften bzw. der Emittentinnen<br />

nicht folgen, müssten diese ggf. Einspruchs- und Klageverfahren<br />

mit ungewissem Ausgang führen, was neben einer höheren<br />

Steuerbelastung auch höhere Gesellschaftskosten zur Folge haben<br />

könnte.<br />

Steuerliche Ergebnisse aus der Beteiligung an den Emittentinnen<br />

Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebotes sieht vor, dass<br />

die Emittentinnen nur Anteile an Schiffsgesellschaften erwerben, die<br />

zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG optiert haben bzw.<br />

die Option im Jahr der Indienststellung des Schiffes planen. Soweit<br />

eine Emittentin Anteile an Schiffsgesellschaften erwirbt, die nicht<br />

zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG optiert haben oder<br />

entgegen ihrer erklärten Absicht nicht im Jahr der Indienststellung<br />

des Schiffes optieren, ergeben sich für die betreffende Emittentin und<br />

die Investoren zusätzliche steuerliche Belastungen.<br />

Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebotes geht ferner<br />

davon aus, dass alle Schiffsgesellschaften während der gesamten<br />

Laufzeit der Emittentinnen die Tonnagebesteuerung anwenden<br />

und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die jeweilige<br />

Emittentin hat als Mitgesellschafterin hierauf nur geringen<br />

Einfluss. Falls eine Schiffsgesellschaft die Voraussetzungen für die<br />

Anwendung der Tonnagebesteuerung, insbesondere das Merkmal<br />

der inländischen Bereederung, nicht erfüllt, entfällt für sie die<br />

Möglichkeit der pauschalen Gewinnermittlung mit der Folge, dass<br />

ihre steuerlichen Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich zu<br />

ermitteln wären. Dies würde zu höheren steuerlichen Gewinnen<br />

als angenommen führen, die höhere ertragsteuerliche Belastungen<br />

der betreffenden Emittentin und der Investoren und damit einen<br />

geringeren effektiven Mittelzufluss an die Investoren zur Folge hätten.<br />

Dies gilt auch für den Fall, dass die Regelungen zur Tonnagebesteuerung<br />

in der Zukunft zum Nachteil der Schiffsgesellschaften<br />

geändert oder aufgehoben werden oder die Inanspruchnahme der<br />

Tonnagebesteuerung aus sonstigen Gründen nicht erfolgt.<br />

Das steuerliche Konzept beruht auf der Annahme, dass die jeweilige<br />

Emittentin zur Mitunternehmerin der Schiffsgesellschaft wird,<br />

deren Anteile sie erwirbt. Sofern eine Beteiligung an einer Schiffsgesellschaft<br />

nach kurzer Haltedauer veräußert wird, kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die Finanzverwaltung die Mitunternehmerschaft<br />

der Emittentinnen in der betreffenden Schiffsgesellschaft<br />

problematisiert. Wird die Mitunternehmerschaft verneint, wären etwaige<br />

Gewinne aus der Veräußerung einer Beteiligung auf Ebene<br />

der betreffenden Emittentin festzustellen und von den Investoren<br />

anteilig zu versteuern.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!