Prospekt - Scope
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98 Treuhand- und Verwaltungsvertrag | Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
beteiligungsbezogenen Daten des Treugebers an Dritte (einschließlich<br />
anderer mittelbar oder unmittelbar an einer oder beiden Gesellschaften<br />
beteiligten Treugebern) ist die Treuhänderin nur jeweils<br />
nach vorheriger gesonderter schriftlicher Einwilligung des Treugebers<br />
berechtigt.<br />
2. Der Treugeber ist zum einen verpflichtet, der Treuhänderin Namensbzw.<br />
Firmenänderung und Änderungen seiner Postanschrift oder<br />
seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Zum anderen ist<br />
der Treugeber unbeschadet weitergehender gesetzlicher Pflichten<br />
verpflichtet, die Treuhänderin unverzüglich darüber zu unterrichten,<br />
wenn sich Änderungen in Bezug auf sonstige in seiner Beitrittserklärung<br />
und/oder von ihm im Übrigen zu seiner Person und/oder dazu,<br />
für wessen Rechnung er handelt, gemachten Angaben ergeben.<br />
3. Mitteilungen an den Treugeber, einschließlich Einberufungsschreiben<br />
zu Präsenzversammlungen und Mitteilungen über eine Beschlussfassung<br />
im Umlaufverfahren, erfolgen schriftlich oder, sofern der<br />
Treugeber der Treuhänderin eine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, nach<br />
Wahl der Treuhänderin auf elektronischem Wege an die letzte der<br />
Treuhänderin bekannt gegebene Postanschrift oder, sofern der Treugeber<br />
der Treuhänderin eine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, nach Wahl<br />
der Treuhänderin auf elektronischem Wege. Für Mitteilungen und Zustellungen<br />
an den Treugeber ist die letzte Postanschrift bzw. E-Mail-<br />
Adresse maßgeblich, die der Treugeber der Treuhänderin mitgeteilt<br />
hat. Mitteilungen an den Treugeber gelten mit Ablauf einer Frist von<br />
acht Kalendertagen ab Absendung als zugegangen.<br />
4. Die Treuhänderin schließt diesen Treuhandvertrag mit jedem einzelnen<br />
Investor (unter Einbeziehung der Fonds-KG und, im Falle von<br />
Thesaurus-Investoren, der Theusaurus-KG) separat, nicht mit allen<br />
Investoren gemeinsam ab. Rechtsverhältnisse zwischen den einzelnen<br />
Investoren untereinander werden durch diesen Treuhandvertrag<br />
nicht begründet.<br />
5. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass die Treuhänderin<br />
ihm Auskünfte zu den übrigen an einer oder beiden Gesellschaften<br />
unmittelbar oder mittelbar beteiligten Treugebern macht.<br />
6. Die Vorbemerkungen zu diesem Treuhandvertrag sind dessen integraler<br />
Bestandteil.<br />
7. Änderungen dieses Treuhandvertrages bedürfen der Schriftform.<br />
Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.<br />
8. Dieser Treuhandvertrag unterliegt ausschließlich deutschem materiellem<br />
Recht. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für Streitigkeiten aus diesem Treuhandvertrag ist Hamburg, soweit<br />
dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
9. Sollte eine Bestimmung dieses Treuhandvertrages ganz oder teilweise<br />
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit<br />
dieses Treuhandvertrages im Übrigen nicht berühren. Anstelle der<br />
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame<br />
bzw. durchführbare Bestimmung gelten, die nach Form, Inhalt, Zeit, Maß<br />
und Geltungsbereich dem wirtschaftlichen Ergebnis des von den Parteien<br />
Gewollten am nächsten kommt. Sollte der Treuhandvertrag eine Lücke<br />
aufweisen, insbesondere einen offensichtlich regelungsbedürftigen Punkt<br />
nicht regeln, so soll diese durch eine wirksame Bestimmung ausgefüllt<br />
werden, deren wirtschaftliches Ergebnis dem entspricht, was die Parteien<br />
vereinbart hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit erkannt hätten.<br />
Hamburg, 27. April 2012<br />
gez. Regina Raven<br />
MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
gez. Holger Dahm Nikolas H. Dierkes<br />
MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
diese wiederum vertreten durch ihre Komplementärin,<br />
die MCE Fonds 09 Verwaltungs GmbH<br />
gez. Holger Dahm Nikolas H. Dierkes<br />
MCE Fonds 09 Thesaurierende Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
diese wiederum vertreten durch ihre Komplementärin,<br />
die MCE Fonds 09 Verwaltungs GmbH