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Prospekt - Scope

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98 Treuhand- und Verwaltungsvertrag | Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

beteiligungsbezogenen Daten des Treugebers an Dritte (einschließlich<br />

anderer mittelbar oder unmittelbar an einer oder beiden Gesellschaften<br />

beteiligten Treugebern) ist die Treuhänderin nur jeweils<br />

nach vorheriger gesonderter schriftlicher Einwilligung des Treugebers<br />

berechtigt.<br />

2. Der Treugeber ist zum einen verpflichtet, der Treuhänderin Namensbzw.<br />

Firmenänderung und Änderungen seiner Postanschrift oder<br />

seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Zum anderen ist<br />

der Treugeber unbeschadet weitergehender gesetzlicher Pflichten<br />

verpflichtet, die Treuhänderin unverzüglich darüber zu unterrichten,<br />

wenn sich Änderungen in Bezug auf sonstige in seiner Beitrittserklärung<br />

und/oder von ihm im Übrigen zu seiner Person und/oder dazu,<br />

für wessen Rechnung er handelt, gemachten Angaben ergeben.<br />

3. Mitteilungen an den Treugeber, einschließlich Einberufungsschreiben<br />

zu Präsenzversammlungen und Mitteilungen über eine Beschlussfassung<br />

im Umlaufverfahren, erfolgen schriftlich oder, sofern der<br />

Treugeber der Treuhänderin eine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, nach<br />

Wahl der Treuhänderin auf elektronischem Wege an die letzte der<br />

Treuhänderin bekannt gegebene Postanschrift oder, sofern der Treugeber<br />

der Treuhänderin eine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, nach Wahl<br />

der Treuhänderin auf elektronischem Wege. Für Mitteilungen und Zustellungen<br />

an den Treugeber ist die letzte Postanschrift bzw. E-Mail-<br />

Adresse maßgeblich, die der Treugeber der Treuhänderin mitgeteilt<br />

hat. Mitteilungen an den Treugeber gelten mit Ablauf einer Frist von<br />

acht Kalendertagen ab Absendung als zugegangen.<br />

4. Die Treuhänderin schließt diesen Treuhandvertrag mit jedem einzelnen<br />

Investor (unter Einbeziehung der Fonds-KG und, im Falle von<br />

Thesaurus-Investoren, der Theusaurus-KG) separat, nicht mit allen<br />

Investoren gemeinsam ab. Rechtsverhältnisse zwischen den einzelnen<br />

Investoren untereinander werden durch diesen Treuhandvertrag<br />

nicht begründet.<br />

5. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass die Treuhänderin<br />

ihm Auskünfte zu den übrigen an einer oder beiden Gesellschaften<br />

unmittelbar oder mittelbar beteiligten Treugebern macht.<br />

6. Die Vorbemerkungen zu diesem Treuhandvertrag sind dessen integraler<br />

Bestandteil.<br />

7. Änderungen dieses Treuhandvertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.<br />

8. Dieser Treuhandvertrag unterliegt ausschließlich deutschem materiellem<br />

Recht. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für Streitigkeiten aus diesem Treuhandvertrag ist Hamburg, soweit<br />

dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

9. Sollte eine Bestimmung dieses Treuhandvertrages ganz oder teilweise<br />

unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit<br />

dieses Treuhandvertrages im Übrigen nicht berühren. Anstelle der<br />

unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame<br />

bzw. durchführbare Bestimmung gelten, die nach Form, Inhalt, Zeit, Maß<br />

und Geltungsbereich dem wirtschaftlichen Ergebnis des von den Parteien<br />

Gewollten am nächsten kommt. Sollte der Treuhandvertrag eine Lücke<br />

aufweisen, insbesondere einen offensichtlich regelungsbedürftigen Punkt<br />

nicht regeln, so soll diese durch eine wirksame Bestimmung ausgefüllt<br />

werden, deren wirtschaftliches Ergebnis dem entspricht, was die Parteien<br />

vereinbart hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit erkannt hätten.<br />

Hamburg, 27. April 2012<br />

gez. Regina Raven<br />

MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

gez. Holger Dahm Nikolas H. Dierkes<br />

MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

diese wiederum vertreten durch ihre Komplementärin,<br />

die MCE Fonds 09 Verwaltungs GmbH<br />

gez. Holger Dahm Nikolas H. Dierkes<br />

MCE Fonds 09 Thesaurierende Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />

diese wiederum vertreten durch ihre Komplementärin,<br />

die MCE Fonds 09 Verwaltungs GmbH

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