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Prospekt - Scope

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34 Emittentinnen<br />

fenden Vergütungen der Gründungsgesellschafter“, S. 22 f., angegeben.<br />

Über die im Thesaurus-Gesellschaftsvertrag, dem Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag und in diesem Kapitel „Emittentinnen“ genannten<br />

Vergütungen, Gewinnbeteiligungen und Beteiligungen<br />

am Liquidationserlös hinaus, stehen den Thesaurus-Gründungsgesellschaftern<br />

innerhalb und außerhalb der vorgenannten Verträge<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und auch keine sonstigen<br />

Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art im Zusammenhang mit diesem<br />

Beteiligungsangebot zu.<br />

Beteiligungen der Thesaurus-Gründungsgesellschafter an<br />

bestimmten Unternehmen<br />

Die MCE Schiffskapital und die MCE Konzept sind alleinige Gesellschafter<br />

der Komplementärin der Thesaurus-KG, der MCE Verwaltung.<br />

Die MCE Schiffskapital, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen<br />

an der Fonds-KG und der Thesaurus-KG beauftragt ist, ist außerdem<br />

persönlich haftende Gesellschafterin der MCE Konzept, die für die<br />

Emittentinnen die vorstehend unter „Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte,<br />

Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge der Fonds-<br />

Gründungsgesellschafter“ beschriebenen verschiedenen Beratungsund<br />

Unterstützungsleistungen erbringt und diesen Nutzungsrechte<br />

an einem computerbasierten Bewertungssystem und Bewertungsmodul<br />

einräumt. Ferner ist sie Mitgesellschafterin der MCE Vertrieb,<br />

die ebenfalls mit dem Vertrieb der Beteiligungen an der Fonds-KG<br />

und der Thesaurus-KG beauftragt ist.<br />

Im Übrigen sind die Thesaurus-Gründungsgesellschafter weder<br />

unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem<br />

Vertrieb der Beteiligungen an der Thesaurus-KG beauftragt sind, die<br />

der Thesaurus-KG Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Verflechtungen<br />

In Bezug auf personelle und kapitalmäßige Verflechtungen, die<br />

grundsätzlich zu Interessenkonflikten führen können, vgl. die Angaben<br />

in den Kapiteln „Risiken der Vermögensanlage“, S. 9 ff., unter<br />

„Verflechtungen und Interessenkonflikte“ und „Wesentliche Verträge<br />

und Vertragspartner“, S. 60 ff.<br />

Angaben über die Treuhänderin<br />

und den Mittelfreigabe- und<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Die Treuhänderin<br />

Mit jedem Investor kommt mit Annahme von dessen Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhänderin, die MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH mit Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift Speersort<br />

4 – 6, 20095 Hamburg, ein entsprechender Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

(vollständig abgedruckt auf den S. 93 ff.) unter Einbeziehung<br />

der Fonds-KG, und, sofern sich der jeweilige Investor für<br />

die Thesaurierungsoption entscheidet, auch unter Einbeziehung der<br />

Thesaurus-KG zustande. Auf dieser Rechtsgrundlage ist es Aufgabe<br />

der Treuhänderin, jeweils einen Teil ihrer Kommanditeinlagen in den<br />

Emittentinnen im eigenen Namen, aber treuhänderisch für Rechnung<br />

der mittelbar an den Emittentinnen beteiligten Investoren zu halten<br />

und zu verwalten und die Kommanditeinlagen von unmittelbar an<br />

den Emittentinnen beteiligten Investoren für diese zu verwalten. Die<br />

wesentlichen Rechte und Pflichten der Treuhänderin werden nachfolgend<br />

dargestellt:<br />

Im Zusammenhang mit dem vorstehend beschriebenen Halten und<br />

Verwalten von (Teil-)Kommanditeinlagen für die Investoren ist die<br />

Treuhänderin verpflichtet, die Rechte und Pflichten aus den für den<br />

jeweiligen Investor übernommenen und verwalteten Teilkommanditeinlagen<br />

anteilig entsprechend der Höhe der Beteiligung des Investors<br />

an den Emittentinnen nach pflichtgemäßem Ermessen und<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrzunehmen und<br />

dabei grundsätzlich die Weisungen des Investors zu befolgen. Sie übt<br />

insbesondere bei Beschlussfassungen der Gesellschafter der Emittentinnen<br />

die auf die treuhänderisch gehaltenen Teilkommanditeinlagen<br />

entfallenden Stimmrechte für den Investor gemäß dessen Weisungen<br />

aus, sofern dieser die ihm wirtschaftlich zustehenden Stimmrechte<br />

nicht selbst wahrnimmt. Soweit der betreffende Investor eine Weisung<br />

nicht rechtzeitig erteilt hat, hat sich die Treuhänderin mit den<br />

Stimmen aus den Stimmrechten dieses Investors zu enthalten. Die<br />

Treuhänderin hat den Investor im Innenverhältnis wirtschaftlich so zu<br />

stellen, als ob er selbst im Handelsregister eingetragener Kommanditist<br />

der jeweiligen Emittentin im Umfang der für ihn übernommenen<br />

Teilkommanditeinlage wäre. Insbesondere hat die Treuhänderin ihm<br />

alles herauszugeben, was sie in Ausübung ihrer Treuhandstellung für<br />

den Investor aus der Beteiligung erlangt, namentlich Auszahlungen<br />

und etwaige Abfindungsguthaben sowie Informationen, die sie als<br />

Kommanditistin der Emittentin erlangt hat. Die Treuhänderin ist außerdem<br />

verpflichtet, nach Schließung des Fonds auf Verlangen des<br />

jeweiligen Investors an der Umwandlung von dessen mittelbarer<br />

treugeberischen Beteiligung an den Emittentinnen in eine unmittelbare<br />

Beteiligung sowie der diesbezüglichen Eintragung des Investors<br />

als Kommanditist im Handelsregister mitzuwirken. Der Kommanditanteil<br />

des dergestalt unmittelbar beteiligten Investors wird auf der<br />

Grundlage der entsprechend anwendbaren Regelungen des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages weiterhin von der Treuhänderin verwaltet<br />

(sog. Verwaltungstreuhand). Die Treuhänderin ist gegenüber<br />

dem jeweiligen Investor – auch vorvertraglich – nicht verpflichtet, den<br />

Inhalt dieses Verkaufsprospektes „MCE 09 Sternenflotte FLEX“ oder<br />

das in ihm beschriebene Beteiligungsangebot zu prüfen. Im Übrigen<br />

ist die Haftung der Treuhänderin gegenüber den Investoren im Vergleich<br />

zu den gesetzlichen Haftungsbestimmungen im Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag eingeschränkt worden.<br />

Zu den wesentlichen Rechten der Treuhänderin gehört neben dem<br />

Recht zur Erhöhung ihrer Kommanditeinlage für Rechnung des jeweiligen<br />

Investors (siehe hierzu im Einzelnen die Angaben im Kapitel<br />

„Angaben zur Vermögensanlage“, S. 17 ff., unter „Art der Beteiligung“)<br />

und dem Anspruch auf Vergütung und Aufwendungs- und<br />

Kostenersatz gegenüber der jeweiligen Emittentin (siehe hierzu im<br />

Einzelnen die Angaben in diesem Kapitel in den Unterabschnitten<br />

„Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, Jahresbetrag der sonstigen<br />

Gesamtbezüge der Fonds-Gründungsgesellschafter“ und „Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte, Jahresbetrag der sonstigen Gesamtbezüge<br />

der Thesaurus-Gründungsgesellschafter“) das Recht<br />

der Treuhänderin, vom jeweiligen Investor die Zahlung des auf den<br />

in seiner Beitrittserklärung gezeichneten Beteiligungsbetrag geschuldeten<br />

Betrages zzgl. von ihm gegebenenfalls geschuldeter Prämien<br />

für eines oder beide Andienungsrechte zu verlangen (vgl. zu Einzelheiten<br />

das Kapitel „Abwicklungshinweise und Angabenvorbehalt“,<br />

S. 69 ff., unter „Einzelheiten der Zahlung und Kontoverbindung“).<br />

Außerdem ist die Treuhänderin berechtigt, vom jeweiligen Investor<br />

von sämtlichen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen freigehalten zu<br />

werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung<br />

der treuhänderisch übernommenen und/oder verwalteten Beteiligung<br />

an der jeweiligen Emittentin entstehen. Im Falle einer Übertragung<br />

der Beteiligung eines Investors erhält die Treuhänderin außerdem<br />

eine Umschreibegebühr sowie Ersatz der ihr insoweit entstandenen<br />

Aufwendungen und Kosten (siehe hierzu im Einzelnen die Angaben<br />

im Kapitel „Angaben zur Vermögensanlage“, S. 17 ff. unter „Weitere<br />

Kosten des Investors“).

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